Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen.
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und
- Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8
Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand -
für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge
beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und
damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem
Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich
der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung
für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den
Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im
Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach
Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M
18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem
Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung
"Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in
überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue
Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer
konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan,
Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den
Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige
städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die
infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter
Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von
Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft
und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG
Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die
Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial
gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen
Umwelt beitragen.
Um einen harmonischen Übergang
zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden
modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten
Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch
einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und
Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt
werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende
Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen.
Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht
ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine
Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie
eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und
Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als
Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt
werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines
Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge
zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den
Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde,
wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die
politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können.
Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung
wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu
bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind
in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig,
aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen
Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des
Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht
beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen,
bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von
Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das
Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht
zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages
selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle
Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs",
vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und
im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere
Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu
einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen
und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das
bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller
Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein
verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur
Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen.
Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem
Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage
unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern
aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen
Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen
Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von
fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen"
(Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits
planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen,
Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den
Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in
diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden
kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im
Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man
auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an
der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und
welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen
lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet
des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen
Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu
Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur
Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich
gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher
halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum,
Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum
Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer
Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter
Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung
am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen.
Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist,
zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung
des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen,
um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern
erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung
Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast
bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die
erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße
ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme
müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen.
Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring
oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der
Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die
verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht
eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch
deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen
Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und
"infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können.
Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und
Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den
Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des
GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter
entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit
ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in
verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile
Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche
Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem
Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige
Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen
mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der
Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt
(M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am
Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des
Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in
vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen
nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und
Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf
die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus
Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit
Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges
Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v.
27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen
Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen
zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal
und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits
der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem
Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für
Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung
im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8
am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017
Auskunftsersuchen V 619 2017
1.
a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls
abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt
erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt.
4.
Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der
Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer
2. der Vorlage wird abgelehnt. 6.
a)
Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung
beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme)
zu 4.
Einstimmige Annahme
zu 5.
zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
zu
6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (=
Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (=
Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE