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Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 (M 49) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 16.02.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 15.03.2012 bis 20.04.2012 durchgeführt worden sind. II. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 14.03.2016 dargestellt, geändert. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass über die Absicherung eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Wohnbebauung ein Anteil von 30% der Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird reduziert auf die Flächen südlich des Urselbaches. Prüfungen haben ergeben, dass durch die ursprünglich geplante zweite Zufahrt von Norden keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestraße/Olof-Palme-Straße erzielt werden kann. Gleichzeitig wäre der Aufwand (Neubau eines Brückenbauwerkes, komplette Signalisierung des Knotenpunktes, Wegfall von wertvollem Vogelgehölz, Umwidmung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu einer Verkehrsfläche) unverhältnismäßig. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 2 MB) Anlage 2_Begr_BPlan (ca. 8,4 MB) Anlage 3_Textt_BPlan (ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2016, NR 157 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Antrag vom 01.09.2016, OF 48/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 49 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage M 141 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 48/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.11.2016, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung), FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 141 und NR 157 = Ablehnung, OA 54 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Stock, Yilmaz und Mund dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU. SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 711, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 00

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