Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M
141 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier:
Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 (M 49)
I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (1) BauGB am 16.02.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom
15.03.2012 bis 20.04.2012 durchgeführt worden sind. II. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 14.03.2016 dargestellt,
geändert. III. Der vorgelegte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig
mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2)
BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt,
den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt
werden. Den von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass über die Absicherung
eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Wohnbebauung ein Anteil von
30% der Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird reduziert auf die
Flächen südlich des Urselbaches. Prüfungen haben ergeben, dass durch die
ursprünglich geplante zweite Zufahrt von Norden keine strukturelle Verbesserung
der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der
Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestraße/Olof-Palme-Straße erzielt werden kann.
Gleichzeitig wäre der Aufwand (Neubau eines Brückenbauwerkes, komplette
Signalisierung des Knotenpunktes, Wegfall von wertvollem Vogelgehölz, Umwidmung
von Teilen des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt
Frankfurt am Main" zu einer Verkehrsfläche) unverhältnismäßig. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder
Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca.
2 MB) Anlage
2_Begr_BPlan (ca. 8,4 MB)
Anlage 3_Textt_BPlan (ca. 51 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
10.11.2016, NR 157
Anregung vom
01.09.2016, OA 54
Antrag vom
01.09.2016, OF 48/8
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.02.2012, M 49
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8
am 01.09.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 141 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 48/8 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE
WÄHLER zu 2. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und
LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung BFF 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.09.2016, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.10.2016, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
5. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 5. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.11.2016, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
6. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 23
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (=
Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung), FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen
OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Plenum)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 141 und NR 157 =
Ablehnung, OA 54 = Annahme) 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. a) Die
Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Stock,
Yilmaz und Mund dienen zur Kenntnis. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Annahme), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme
im Rahmen OA 54)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU. SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 711, 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 00