Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141

Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1600 (M 49) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 16.02.2012 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 15.03.2012 bis 20.04.2012 durchgeführt worden sind. II. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 14.03.2016 dargestellt, geändert. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. V. Es dient zur Kenntnis, dass über die Absicherung eines städtebaulichen Vertrages hinsichtlich der Wohnbebauung ein Anteil von 30% der Bruttogeschossfläche als geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE . Zu II.: Der räumliche Geltungsbereich wird reduziert auf die Flächen südlich des Urselbaches. Prüfungen haben ergeben, dass durch die ursprünglich geplante zweite Zufahrt von Norden keine strukturelle Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestraße/Olof-Palme-Straße erzielt werden kann. Gleichzeitig wäre der Aufwand (Neubau eines Brückenbauwerkes, komplette Signalisierung des Knotenpunktes, Wegfall von wertvollem Vogelgehölz, Umwidmung von Teilen des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu einer Verkehrsfläche) unverhältnismäßig. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 2 MB) Anlage 2_Begr_BPlan (ca. 8,4 MB) Anlage 3_Textt_BPlan (ca. 51 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2016, NR 157 Anregung vom 01.09.2016, OA 54 Antrag vom 01.09.2016, OF 48/8

Beratungsverlauf 11 Sitzungen

Sitzung 4
OBR 8
TO I, TOP 30
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 141 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 48/8 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Grüne Linke BFF SPD CDU FDP Freie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Sitzung 3
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 3
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 4
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 4
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 4
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung 5
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 5
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 5
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung 6
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD BFF FRAKTION Linke FDP Frankfurter
Sitzung 8
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Stock, Yilmaz und Mund dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD FRAKTION Linke FDP BFF Frankfurter

Verknüpfte Vorlagen