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Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1743 Betreff: Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.06.2017 die Magistratsvorlage M 210 vom 04.11.2016 beschlossen. Die in der Vorlage M 210 dargelegten Grundsätze für die Bildung von Sozialbezirken orientieren sich nicht allein an der Bevölkerungszahl. Das Ziel der Neuregelung besteht deshalb nicht darin, Sozialbezirke gleicher Größe zu bilden. Vielmehr sollen, soweit dies möglich ist, die Unterschiede zwischen den einwohnerstärksten und den einwohnerschwächsten Sozialbezirken verringert werden. Ein zweites, ebenso wichtiges Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Sozialbezirksvorsteher(innen) und die Nähe zu den Hilfe- und Ratsuchenden zu gewährleisten. Die Sozialbezirksvorsteher/innen sollen sich in den Stadtteilen auskennen, für die sie zuständig sind. Dies setzt der räumlichen Ausdehnung der Sozialbezirke und der Zusammenfassung von kleineren Stadtteilen zu einem gemeinsamen Sozialbezirk Grenzen. Kleine, aber räumlich isolierte Stadtteile bilden deshalb jeweils einen Sozialbezirk. Mit der Neuregelung kann die Zahl der Sozialbezirke auf über 70 steigen. Auf eine/n Sozialbezirksvorsteher/in kommen dann im Durchschnitt rd. 10.000 Einwohner/innen. In Sachsenhausen entspricht die Relation von Sozialbezirksvorsteher/innen und Einwohner/innen nach der Neuregelung in etwa dem Frankfurter Durchschnitt, so dass von einer Benachteiligung nicht die Rede sein kann. Der Magistrat wird dessen ungeachtet auf den Ortsvorsteher zugehen mit dem Angebot, die Neuregelung auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 5 zu erläutern und Fragen hierzu zu beantworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2017, OA 116