Vorschlag zur Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1743
Betreff: Vorschlag zur
Änderung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von
Sozialbezirksvorsteherinnen/Sozialbezirksvorstehern und
Sozialpflegerinnen/Sozialpflegern Die Stadtverordnetenversammlung
hat am 01.06.2017 die Magistratsvorlage M 210 vom 04.11.2016 beschlossen.
Die in der Vorlage M 210 dargelegten
Grundsätze für die Bildung von Sozialbezirken orientieren sich nicht allein an
der Bevölkerungszahl. Das Ziel der Neuregelung besteht deshalb
nicht darin, Sozialbezirke gleicher Größe zu bilden. Vielmehr sollen, soweit
dies möglich ist, die Unterschiede zwischen den einwohnerstärksten und den
einwohnerschwächsten Sozialbezirken verringert werden. Ein zweites, ebenso wichtiges Ziel ist es, die
Erreichbarkeit der Sozialbezirksvorsteher(innen) und die Nähe zu den Hilfe- und
Ratsuchenden zu gewährleisten. Die Sozialbezirksvorsteher/innen sollen
sich in den Stadtteilen auskennen, für die sie zuständig sind. Dies setzt der
räumlichen Ausdehnung der Sozialbezirke und der Zusammenfassung von
kleineren Stadtteilen zu einem gemeinsamen Sozialbezirk Grenzen. Kleine, aber
räumlich isolierte Stadtteile bilden deshalb jeweils einen
Sozialbezirk.
Mit der Neuregelung kann die Zahl
der Sozialbezirke auf über 70 steigen. Auf eine/n Sozialbezirksvorsteher/in
kommen dann im Durchschnitt rd. 10.000 Einwohner/innen. In Sachsenhausen entspricht die Relation von
Sozialbezirksvorsteher/innen und Einwohner/innen nach der Neuregelung in etwa
dem Frankfurter Durchschnitt, so dass von einer Benachteiligung nicht die Rede
sein kann. Der Magistrat wird dessen ungeachtet
auf den Ortsvorsteher zugehen mit dem Angebot, die Neuregelung
auf einer der nächsten Sitzungen des OBR 5 zu erläutern und Fragen hierzu zu
beantworten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.01.2017, OA 116