Neubewertung zur Trassenführung Tunnel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST
1428
Betreff: Neubewertung zur
Trassenführung Tunnel Die Autobahnen A 66 und A 661 mit
dem Lückenschluss Riederwaldtunnel und den dazugehörigen Anschlussstellen sind
seit Jahren projektiert. Sie waren bereits im Generalverkehrsplan 1976/82 der
Stadt Frankfurt am Main als Netzelement enthalten und wurden mit der
Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (M 32/2005, § 10477 v. 15.12.2005) noch
einmal bestätigt. Das gleiche gilt für die Linienführung der Nordmainischen
S-Bahn. Sowohl der
Studie "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation
Fechenheim" (M 10/2008) als auch der darauf aufbauenden "Vorplanung zur
S-Bahnstation Frankfurt am Main-Fechenheim - Unterführungsbauwerk in
Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße mit direktem Anschluss der Orber Straße
und einer Verbindung zur Wächtersbacher Straße" (M 34/2010) liegt dieses
Netzkonzept zugrunde. Der
Vorplanung gemäß wird die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße bis zur
Wächtersbacher Straße auch einen Vollanschluss an die Orber Straße erhalten.
Die Knotenpunkte werden entsprechend einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung mit
Lichtsignalanlagen ausgestattet (siehe Begründung M 34/2010). Da damit bereits
an der Orber Straße alle Fahrbeziehungen abgewickelt werden können, ist die
Straßenunterführung für alle Verkehrsarten 24 Stunden befahrbar. Die
Zielsetzung, die vorhandenen Wohngebiete im Bereich Fechenheim-Nord und
Riederwald vor Verkehrslärm zu schützen, wird durch die geplanten
Straßenbaumaßnahmen nicht aufgegeben. Die vorhandenen verkehrsregelnden
Lärmschutzmaßnahmen des Teilabschnitts der Wächtersbacher Straße (LKW-Verbot
22:00 - 6:00 Uhr) können auch zukünftig ohne Einschränkungen aufrechterhalten
werden. Der Transport
gefährlicher Güter kann insbesondere durch Zeichen 261 Straßenverkehrsordnung
(StVO) "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen
Gütern" reglementiert werden. Kennzeichnungspflichtige Güter sind unter anderem
Heizöl, Benzin/Diesel, Säuren und Gase. Wird ein entsprechendes Verkehrszeichen
angebracht, unterliegen jedoch alle Fahrzeuge dieser Bestimmung. Ein
Einfahrtsverbot nach Zeichen 261 StVO für Wohngebiete würde somit massive
Beeinträchtigungen beispielsweise für die Anlieferung von Heizöl nach sich
ziehen. Einzellösungen, welche die An- und Abfahrt bestimmter Firmen betreffen,
sieht die StVO nicht vor. Auch der Bebauungsplan B 849 "Industriegebiete
südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße" berücksichtigt die Vorgaben aus
der übergeordneten Planung. Das in der Begründung beschriebene Verkehrskonzept
bezieht den Riederwaldtunnel mit den dazugehörigen Anschlussstellen und die
Nordmainische S-Bahn mit ein. Das Ergebnis der Studie "Raumstrukturelle
Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation Fechenheim" hat ebenfalls
Eingang gefunden. Der zum Bebauungsplan gehörige Umweltbericht beinhaltet eine
"Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen und
der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen". Dazu gehören u. a. auch die Themen Lufthygiene, Lärm und
Gesundheit. Den im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens vorgebrachten
Bedenken gegen die Festsetzung einer Verkehrsfläche auf dem Gelände der
bestehenden Kleingartenanlage wurde wegen des höherwertigen Belangs der
Verbesserung der Verkehrsanbindung des Industriegebiets nicht entsprochen.
Der o. g. Magistratsvortrag M 10
wurde am 28.02.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 3561),
der Magistratsvortrag M 34 wurde am 25.03.2010 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 7874), der Bebauungsplan B 849 ist
am 23.12.2008 in Kraft getreten. Der Magistrat hält daher einen erneuten Einstig in
die Variantendiskussion nicht für zielführend, da unter den in der OA 268
genannten Randbedingungen kein anderes Abwägungsergebnis zu erwarten ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
29.10.2012, OA 268
Anregung vom
05.12.2016, OA 101