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Neubewertung zur Trassenführung Tunnel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1428 Betreff: Neubewertung zur Trassenführung Tunnel Die Autobahnen A 66 und A 661 mit dem Lückenschluss Riederwaldtunnel und den dazugehörigen Anschlussstellen sind seit Jahren projektiert. Sie waren bereits im Generalverkehrsplan 1976/82 der Stadt Frankfurt am Main als Netzelement enthalten und wurden mit der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (M 32/2005, § 10477 v. 15.12.2005) noch einmal bestätigt. Das gleiche gilt für die Linienführung der Nordmainischen S-Bahn. Sowohl der Studie "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation Fechenheim" (M 10/2008) als auch der darauf aufbauenden "Vorplanung zur S-Bahnstation Frankfurt am Main-Fechenheim - Unterführungsbauwerk in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße mit direktem Anschluss der Orber Straße und einer Verbindung zur Wächtersbacher Straße" (M 34/2010) liegt dieses Netzkonzept zugrunde. Der Vorplanung gemäß wird die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße bis zur Wächtersbacher Straße auch einen Vollanschluss an die Orber Straße erhalten. Die Knotenpunkte werden entsprechend einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung mit Lichtsignalanlagen ausgestattet (siehe Begründung M 34/2010). Da damit bereits an der Orber Straße alle Fahrbeziehungen abgewickelt werden können, ist die Straßenunterführung für alle Verkehrsarten 24 Stunden befahrbar. Die Zielsetzung, die vorhandenen Wohngebiete im Bereich Fechenheim-Nord und Riederwald vor Verkehrslärm zu schützen, wird durch die geplanten Straßenbaumaßnahmen nicht aufgegeben. Die vorhandenen verkehrsregelnden Lärmschutzmaßnahmen des Teilabschnitts der Wächtersbacher Straße (LKW-Verbot 22:00 - 6:00 Uhr) können auch zukünftig ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden. Der Transport gefährlicher Güter kann insbesondere durch Zeichen 261 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern" reglementiert werden. Kennzeichnungspflichtige Güter sind unter anderem Heizöl, Benzin/Diesel, Säuren und Gase. Wird ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht, unterliegen jedoch alle Fahrzeuge dieser Bestimmung. Ein Einfahrtsverbot nach Zeichen 261 StVO für Wohngebiete würde somit massive Beeinträchtigungen beispielsweise für die Anlieferung von Heizöl nach sich ziehen. Einzellösungen, welche die An- und Abfahrt bestimmter Firmen betreffen, sieht die StVO nicht vor. Auch der Bebauungsplan B 849 "Industriegebiete südlich und nördlich der Wächtersbacher Straße" berücksichtigt die Vorgaben aus der übergeordneten Planung. Das in der Begründung beschriebene Verkehrskonzept bezieht den Riederwaldtunnel mit den dazugehörigen Anschlussstellen und die Nordmainische S-Bahn mit ein. Das Ergebnis der Studie "Raumstrukturelle Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation Fechenheim" hat ebenfalls Eingang gefunden. Der zum Bebauungsplan gehörige Umweltbericht beinhaltet eine "Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltauswirkungen und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen". Dazu gehören u. a. auch die Themen Lufthygiene, Lärm und Gesundheit. Den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens vorgebrachten Bedenken gegen die Festsetzung einer Verkehrsfläche auf dem Gelände der bestehenden Kleingartenanlage wurde wegen des höherwertigen Belangs der Verbesserung der Verkehrsanbindung des Industriegebiets nicht entsprochen. Der o. g. Magistratsvortrag M 10 wurde am 28.02.2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 3561), der Magistratsvortrag M 34 wurde am 25.03.2010 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 7874), der Bebauungsplan B 849 ist am 23.12.2008 in Kraft getreten. Der Magistrat hält daher einen erneuten Einstig in die Variantendiskussion nicht für zielführend, da unter den in der OA 268 genannten Randbedingungen kein anderes Abwägungsergebnis zu erwarten ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.10.2012, OA 268 Anregung vom 05.12.2016, OA 101

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