Ökologische Lärmschutzwände und Wohnhausfassaden
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Wohnhausfassaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind.
- Im Falle einer positiven Prüfung soll die Begrünung an Frankfurter Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung des Begrünungsprojektes an ihren Wohnhäusern zu gewinnen. Zur Umsetzung des Projektes sollen auch eventuell verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen Lärmschutzwände in und um Frankfurt herum zu begrünen. Ziel der Prüfung soll zum einen die Ermittlung der Standorte möglicher Lärmschutzwände sein und zum anderen der Kosten, die mit dieser Umsetzung verbunden sind.
- Ferner soll auch geprüft werden, inwieweit sich Lärmschutzwände im Frankfurter Stadtgebiet für die Anbringung von Solarmodulen eignen und diese effizient eingesetzt werden können. Begründung: Die Grünflächen, die durch Neubau am Boden verloren gehen, sollten an anderer Stelle wieder ersetzt werden. Wenn die Begrünung direkt an den Neubauten passiert, hätte dies nicht nur einen ökologischen Effekt, sondern würde auch die Wohnqualität vor Ort deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. Im Falle einer positiven Prüfung soll dieses Projekt an den jeweiligen Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung dieses Projektes an ihren Wohnhausfassaden zu gewinnen. Hierzu sollen auch gegebenenfalls verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. Neben Wohnhausfassaden können auch Lärmschutzwände für eine mögliche Begrünung geeignet sein. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Lärmschutzwände in und um Frankfurt begrünt werden können und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden ist. Gerade an S-Bahnlinien, die sich im Stadtgebiet befinden, müssen Anwohner auf unschöne graue Wände schauen. Mit einer Begrünung würde nicht nur das Grau verschwinden und damit auch mögliche Graffiti-Schmierereien, sondern bei dem Einsatz von entsprechenden Pflanzen können z.B. auch Schadstoffe gefiltert werden. Zusätzlich kann die Fläche der Lärmschutzwände auch für Solarmodule genutzt werden. Hier soll der Magistrat prüfen, welche Wände eventuell für eine Installation von Solarmodulen geeignet sind. Ziel soll es sein, das Stadtklima deutlich zu verbessern und gleichzeitig auch die Wohnqualität zu steigern. Darüber hinaus sollen mögliche ökologische Potenziale zur Einsparung von CO2 genutzt werden sowie die Förderung von erneuerbarer Energie.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.08.2019, NR 948 Betreff: Ökologische Lärmschutzwände und
Wohnhausfassaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der
ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine
mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. 2. Im Falle einer positiven Prüfung
soll die Begrünung an Frankfurter Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird
der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet
haben oder planen, für die Umsetzung des Begrünungsprojektes an ihren
Wohnhäusern zu gewinnen. Zur Umsetzung des Projektes sollen auch eventuell
verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. 3. Des Weiteren wird der Magistrat
aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen Lärmschutzwände in und um
Frankfurt herum zu begrünen. Ziel der Prüfung soll zum einen die Ermittlung der
Standorte möglicher Lärmschutzwände sein und zum anderen der Kosten, die mit
dieser Umsetzung verbunden sind. 4. Ferner soll auch geprüft
werden, inwieweit sich Lärmschutzwände im Frankfurter Stadtgebiet für die
Anbringung von Solarmodulen eignen und diese effizient eingesetzt werden
können. Begründung: Die Grünflächen, die durch Neubau am Boden verloren
gehen, sollten an anderer Stelle wieder ersetzt werden. Wenn die Begrünung
direkt an den Neubauten passiert, hätte dies nicht nur einen ökologischen
Effekt, sondern würde auch die Wohnqualität vor Ort deutlich erhöhen. Vor
diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der
ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine
mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. Im Falle einer
positiven Prüfung soll dieses Projekt an den jeweiligen Wohnhäusern umgesetzt
werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in
Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung dieses
Projektes an ihren Wohnhausfassaden zu gewinnen. Hierzu sollen auch
gegebenenfalls verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden.
Neben Wohnhausfassaden können auch Lärmschutzwände für eine mögliche Begrünung
geeignet sein. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche
Lärmschutzwände in und um Frankfurt begrünt werden können und mit welchen
Kosten diese Maßnahme verbunden ist. Gerade an S-Bahnlinien, die sich im
Stadtgebiet befinden, müssen Anwohner auf unschöne graue Wände schauen. Mit
einer Begrünung würde nicht nur das Grau verschwinden und damit auch mögliche
Graffiti-Schmierereien, sondern bei dem Einsatz von entsprechenden Pflanzen
können z.B. auch Schadstoffe gefiltert werden. Zusätzlich kann die Fläche der
Lärmschutzwände auch für Solarmodule genutzt werden. Hier soll der Magistrat
prüfen, welche Wände eventuell für eine Installation von Solarmodulen geeignet
sind. Ziel soll es sein, das Stadtklima deutlich zu verbessern und gleichzeitig
auch die Wohnqualität zu steigern. Darüber hinaus sollen mögliche ökologische
Potenziale zur Einsparung von CO2 genutzt werden sowie die Förderung von
erneuerbarer Energie. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Michael
Bross Stadtv.
Elke Tafel-Stein Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 605
Bericht des
Magistrats vom 06.05.2022, B 202
Bericht des
Magistrats vom 08.12.2023, B 462
Bericht des
Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
15 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen
der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen
der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen
der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme unter
Distanzierung von dem abwertenden Begriff "Graffiti-Schmierereien")
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 9
Beschluss: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage M 199
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Beschlussausfertigung(en): § 4970, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 79 1