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Ökologische Lärmschutzwände und Wohnhausfassaden

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Wohnhausfassaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind.
  2. Im Falle einer positiven Prüfung soll die Begrünung an Frankfurter Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung des Begrünungsprojektes an ihren Wohnhäusern zu gewinnen. Zur Umsetzung des Projektes sollen auch eventuell verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden.
  3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen Lärmschutzwände in und um Frankfurt herum zu begrünen. Ziel der Prüfung soll zum einen die Ermittlung der Standorte möglicher Lärmschutzwände sein und zum anderen der Kosten, die mit dieser Umsetzung verbunden sind.
  4. Ferner soll auch geprüft werden, inwieweit sich Lärmschutzwände im Frankfurter Stadtgebiet für die Anbringung von Solarmodulen eignen und diese effizient eingesetzt werden können. Begründung: Die Grünflächen, die durch Neubau am Boden verloren gehen, sollten an anderer Stelle wieder ersetzt werden. Wenn die Begrünung direkt an den Neubauten passiert, hätte dies nicht nur einen ökologischen Effekt, sondern würde auch die Wohnqualität vor Ort deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. Im Falle einer positiven Prüfung soll dieses Projekt an den jeweiligen Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung dieses Projektes an ihren Wohnhausfassaden zu gewinnen. Hierzu sollen auch gegebenenfalls verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. Neben Wohnhausfassaden können auch Lärmschutzwände für eine mögliche Begrünung geeignet sein. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Lärmschutzwände in und um Frankfurt begrünt werden können und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden ist. Gerade an S-Bahnlinien, die sich im Stadtgebiet befinden, müssen Anwohner auf unschöne graue Wände schauen. Mit einer Begrünung würde nicht nur das Grau verschwinden und damit auch mögliche Graffiti-Schmierereien, sondern bei dem Einsatz von entsprechenden Pflanzen können z.B. auch Schadstoffe gefiltert werden. Zusätzlich kann die Fläche der Lärmschutzwände auch für Solarmodule genutzt werden. Hier soll der Magistrat prüfen, welche Wände eventuell für eine Installation von Solarmodulen geeignet sind. Ziel soll es sein, das Stadtklima deutlich zu verbessern und gleichzeitig auch die Wohnqualität zu steigern. Darüber hinaus sollen mögliche ökologische Potenziale zur Einsparung von CO2 genutzt werden sowie die Förderung von erneuerbarer Energie.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, NR 948 Betreff: Ökologische Lärmschutzwände und Wohnhausfassaden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. 2. Im Falle einer positiven Prüfung soll die Begrünung an Frankfurter Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung des Begrünungsprojektes an ihren Wohnhäusern zu gewinnen. Zur Umsetzung des Projektes sollen auch eventuell verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. 3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen Lärmschutzwände in und um Frankfurt herum zu begrünen. Ziel der Prüfung soll zum einen die Ermittlung der Standorte möglicher Lärmschutzwände sein und zum anderen der Kosten, die mit dieser Umsetzung verbunden sind. 4. Ferner soll auch geprüft werden, inwieweit sich Lärmschutzwände im Frankfurter Stadtgebiet für die Anbringung von Solarmodulen eignen und diese effizient eingesetzt werden können. Begründung: Die Grünflächen, die durch Neubau am Boden verloren gehen, sollten an anderer Stelle wieder ersetzt werden. Wenn die Begrünung direkt an den Neubauten passiert, hätte dies nicht nur einen ökologischen Effekt, sondern würde auch die Wohnqualität vor Ort deutlich erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der ABG-Holding zu prüfen, welche Liegenschaften der Stadt und der Holding für eine mögliche Fassaden- und / oder Dachbegrünung geeignet sind. Im Falle einer positiven Prüfung soll dieses Projekt an den jeweiligen Wohnhäusern umgesetzt werden. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, Investoren, die in Frankfurt Wohnhäuser errichtet haben oder planen, für die Umsetzung dieses Projektes an ihren Wohnhausfassaden zu gewinnen. Hierzu sollen auch gegebenenfalls verfügbare Bundes- und Landesfördermittel abgerufen werden. Neben Wohnhausfassaden können auch Lärmschutzwände für eine mögliche Begrünung geeignet sein. Daher wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Lärmschutzwände in und um Frankfurt begrünt werden können und mit welchen Kosten diese Maßnahme verbunden ist. Gerade an S-Bahnlinien, die sich im Stadtgebiet befinden, müssen Anwohner auf unschöne graue Wände schauen. Mit einer Begrünung würde nicht nur das Grau verschwinden und damit auch mögliche Graffiti-Schmierereien, sondern bei dem Einsatz von entsprechenden Pflanzen können z.B. auch Schadstoffe gefiltert werden. Zusätzlich kann die Fläche der Lärmschutzwände auch für Solarmodule genutzt werden. Hier soll der Magistrat prüfen, welche Wände eventuell für eine Installation von Solarmodulen geeignet sind. Ziel soll es sein, das Stadtklima deutlich zu verbessern und gleichzeitig auch die Wohnqualität zu steigern. Darüber hinaus sollen mögliche ökologische Potenziale zur Einsparung von CO2 genutzt werden sowie die Förderung von erneuerbarer Energie. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Bross Stadtv. Elke Tafel-Stein Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 605 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 202 Bericht des Magistrats vom 08.12.2023, B 462 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 948 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme unter Distanzierung von dem abwertenden Begriff "Graffiti-Schmierereien") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 948 wird im Rahmen der Vorlage M 199 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4970, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 79 1