Versorgung Der Vorlage M 9 vom 17.01.2014 wird mir folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen, die der Erschließung neuer Wohngebiete oder der Umwandlung bislang anderweitig genutzter Gebiete in Wohngebiete dienen (s. Vorlagen M 10 bis 23), für das betreffende Gebiet eine ausreichende ärztliche Versorgung gegeben ist. Begründung: In der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde bei der Diskussion um die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete (Vorlagen M 9 bis M 23) von mehreren Bürgern der Einwand vorgebracht, dass die haus- bzw. allgemeinärztliche Versorgung bereits heute in einzelnen Stadtteilen unzureichend ist und sich bei Ausweitung der Wohnbebauung in diesem Bereich noch ungünstiger gestalten könnte. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Erschließung neuer Wohngebiete werden in der Regel die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen - Verkehrsanbindung, Schulen, Kitas etc. - bei der Planung berücksichtigt. Ausgenommen hiervon ist die ärztliche Versorgung (v.a. Haus- bzw. Allgemeinarzt). Ursache hierfür ist die grundsätzliche Niederlassungsfreiheit für Ärzte und die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Zuteilung eines Kassenarztsitzes. Insoweit hat der Magistrat auf die ärztliche Versorgung in einem bestimmten Gebiet keinen direkten Einfluss. Andererseits enthält die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung einige Bestimmungen, die in besonderen Fällen ein Abweichen von den allgemeinen Regelungen erlaubt, so dass die Zulassung von Ärzten in Sonderfällen auch in überversorgten Gebieten möglich ist. Unabhängig hiervon kann der Magistrat Möglichkeiten prüfen, die ärztliche Versorgung in solchen Stadtteilen zu verbessern, wo diese unzureichend ist bzw. in Neubaugebieten sicherzustellen. Dies könnte z.B. durch finanzielle Zuschüsse bei einer Praxisgründung oder der Überlassung mietgünstiger Praxisräume erfolgen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, bei Ausweisung neuer Wohnbaugebiete bereits in der Planungsphase diesen Aspekt zu berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Maßnahmen zu prüfen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.05.2014, NR 901 Betreff: Sicherstellung der ärztlichen
Versorgung Der Vorlage M 9 vom 17.01.2014 wird
mir folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass
im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen, die der Erschließung
neuer Wohngebiete oder der Umwandlung bislang anderweitig genutzter Gebiete in
Wohngebiete dienen (s. Vorlagen M 10 bis 23), für das betreffende Gebiet eine
ausreichende ärztliche Versorgung gegeben ist. Begründung: In der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde
bei der Diskussion um die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete (Vorlagen M 9 bis M
23) von mehreren Bürgern der Einwand vorgebracht, dass die haus- bzw.
allgemeinärztliche Versorgung bereits heute in einzelnen Stadtteilen
unzureichend ist und sich bei Ausweitung der Wohnbebauung in diesem Bereich
noch ungünstiger gestalten könnte. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zur
Erschließung neuer Wohngebiete werden in der Regel die erforderlichen
Infrastruktureinrichtungen - Verkehrsanbindung, Schulen, Kitas etc. - bei der
Planung berücksichtigt. Ausgenommen hiervon ist die ärztliche Versorgung (v.a.
Haus- bzw. Allgemeinarzt). Ursache hierfür ist die grundsätzliche
Niederlassungsfreiheit für Ärzte und die Zuständigkeit der Kassenärztlichen
Vereinigung für die Zuteilung eines Kassenarztsitzes. Insoweit hat der
Magistrat auf die ärztliche Versorgung in einem bestimmten Gebiet keinen
direkten Einfluss.
Andererseits enthält die
Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die
Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und
Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung einige Bestimmungen, die
in besonderen Fällen ein Abweichen von den allgemeinen Regelungen erlaubt, so
dass die Zulassung von Ärzten in Sonderfällen auch in überversorgten Gebieten
möglich ist. Unabhängig hiervon kann der Magistrat
Möglichkeiten prüfen, die ärztliche Versorgung in solchen Stadtteilen zu
verbessern, wo diese unzureichend ist bzw. in Neubaugebieten sicherzustellen.
Dies könnte z.B. durch finanzielle Zuschüsse bei einer Praxisgründung oder der
Überlassung mietgünstiger Praxisräume erfolgen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, bei
Ausweisung neuer Wohnbaugebiete bereits in der Planungsphase diesen Aspekt zu
berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erforderlichen
Maßnahmen zu prüfen. Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Dr.
Rainer Rahn Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 21.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 27
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen
der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt.
2. Die Vorlage
NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt.
8. Die Vorlage
NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt.
10. Die Vorlage
OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme
im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898
und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende
Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der
einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF
Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten
gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE
WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE
WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP,
ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD
(= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 10. OA 478 Ziffern 1. bis 3., 5. und 7.
bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 4. und 6.: CDU und
GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 837, NR 851 und
NR 860 = Ablehnung, NR 896, NR 898 und OA 478 = Annahme) REP (M 9, NR
837, NR 851 und NR 898 = Ablehnung, NR 860, NR 896, NR 903 und OA 478 =
Annahme, NR 901 = Prüfung und Berichterstattung)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von
Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen
Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt.
7. Die Vorlage
NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt.
9. Die Vorlage
OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. a) Die
Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Dr, Gärtner, Tafel-Stein,
Hübner, Siefert, Pawlik, Baier und Oesterling sowie von Bürgermeister Cunitz
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme
im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898
und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende
Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der
einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF
Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten
gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE
WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE
WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP,
ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD
(= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)
zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 10. zu a) zu Ziffern 1. bis 3., 5. und
7. bis 9.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 4. und 6.: CDU und
GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 02.06.2014, TO II,
TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 901 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 4542, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 0