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Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Vorlagentyp: NR RÖMER

Begründung

Versorgung Der Vorlage M 9 vom 17.01.2014 wird mir folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen, die der Erschließung neuer Wohngebiete oder der Umwandlung bislang anderweitig genutzter Gebiete in Wohngebiete dienen (s. Vorlagen M 10 bis 23), für das betreffende Gebiet eine ausreichende ärztliche Versorgung gegeben ist. Begründung: In der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde bei der Diskussion um die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete (Vorlagen M 9 bis M 23) von mehreren Bürgern der Einwand vorgebracht, dass die haus- bzw. allgemeinärztliche Versorgung bereits heute in einzelnen Stadtteilen unzureichend ist und sich bei Ausweitung der Wohnbebauung in diesem Bereich noch ungünstiger gestalten könnte. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Erschließung neuer Wohngebiete werden in der Regel die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen - Verkehrsanbindung, Schulen, Kitas etc. - bei der Planung berücksichtigt. Ausgenommen hiervon ist die ärztliche Versorgung (v.a. Haus- bzw. Allgemeinarzt). Ursache hierfür ist die grundsätzliche Niederlassungsfreiheit für Ärzte und die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Zuteilung eines Kassenarztsitzes. Insoweit hat der Magistrat auf die ärztliche Versorgung in einem bestimmten Gebiet keinen direkten Einfluss. Andererseits enthält die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung einige Bestimmungen, die in besonderen Fällen ein Abweichen von den allgemeinen Regelungen erlaubt, so dass die Zulassung von Ärzten in Sonderfällen auch in überversorgten Gebieten möglich ist. Unabhängig hiervon kann der Magistrat Möglichkeiten prüfen, die ärztliche Versorgung in solchen Stadtteilen zu verbessern, wo diese unzureichend ist bzw. in Neubaugebieten sicherzustellen. Dies könnte z.B. durch finanzielle Zuschüsse bei einer Praxisgründung oder der Überlassung mietgünstiger Praxisräume erfolgen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, bei Ausweisung neuer Wohnbaugebiete bereits in der Planungsphase diesen Aspekt zu berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Maßnahmen zu prüfen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2014, NR 901 Betreff: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Der Vorlage M 9 vom 17.01.2014 wird mir folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen, die der Erschließung neuer Wohngebiete oder der Umwandlung bislang anderweitig genutzter Gebiete in Wohngebiete dienen (s. Vorlagen M 10 bis 23), für das betreffende Gebiet eine ausreichende ärztliche Versorgung gegeben ist. Begründung: In der letzten Sitzung des Planungsausschusses wurde bei der Diskussion um die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete (Vorlagen M 9 bis M 23) von mehreren Bürgern der Einwand vorgebracht, dass die haus- bzw. allgemeinärztliche Versorgung bereits heute in einzelnen Stadtteilen unzureichend ist und sich bei Ausweitung der Wohnbebauung in diesem Bereich noch ungünstiger gestalten könnte. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Erschließung neuer Wohngebiete werden in der Regel die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen - Verkehrsanbindung, Schulen, Kitas etc. - bei der Planung berücksichtigt. Ausgenommen hiervon ist die ärztliche Versorgung (v.a. Haus- bzw. Allgemeinarzt). Ursache hierfür ist die grundsätzliche Niederlassungsfreiheit für Ärzte und die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Zuteilung eines Kassenarztsitzes. Insoweit hat der Magistrat auf die ärztliche Versorgung in einem bestimmten Gebiet keinen direkten Einfluss. Andererseits enthält die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung einige Bestimmungen, die in besonderen Fällen ein Abweichen von den allgemeinen Regelungen erlaubt, so dass die Zulassung von Ärzten in Sonderfällen auch in überversorgten Gebieten möglich ist. Unabhängig hiervon kann der Magistrat Möglichkeiten prüfen, die ärztliche Versorgung in solchen Stadtteilen zu verbessern, wo diese unzureichend ist bzw. in Neubaugebieten sicherzustellen. Dies könnte z.B. durch finanzielle Zuschüsse bei einer Praxisgründung oder der Überlassung mietgünstiger Praxisräume erfolgen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, bei Ausweisung neuer Wohnbaugebiete bereits in der Planungsphase diesen Aspekt zu berücksichtigen und in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Maßnahmen zu prüfen. Antragsteller: RÖMER Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 10. OA 478 Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 837, NR 851 und NR 860 = Ablehnung, NR 896, NR 898 und OA 478 = Annahme) REP (M 9, NR 837, NR 851 und NR 898 = Ablehnung, NR 860, NR 896, NR 903 und OA 478 = Annahme, NR 901 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. a) Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Dr, Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Siefert, Pawlik, Baier und Oesterling sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 10. zu a) zu Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 9.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 02.06.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 901 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4542, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 0