Keine Überplanung von Kleingärten
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, bei aktuellen und zukünftigen Planungen und Aufstellungen von Bebauungsplänen bestehende Kleingartenanlagen nicht mit einer abweichenden Nutzung zu überplanen. Begründung: Der Magistrat hatte im Januar 2014 mehrere Vorlagen (M 10 bis M 23) vorgelegt, die die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Gegenstand hat. Ziel der Vorlagen ist die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes. Die für die Wohnbebauung vorgesehenen Flächen werden derzeit sehr unterschiedlich genutzt, teilweise handelt es sich um Gewerbe- oder Brachflächen, teilweise erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung oder eine Nutzung als Kleingärten. Kleingärten besitzen gerade in Grossstädten eine wichtige Funktion. Für zahlreiche Bewohner der Stadt bieten Kleingärten die einzige Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten. Auch der Magistrat hat die Bedeutung von Kleingärten richtig bewertet, wie der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt entnommen werden kann: "Ein Stück Natur in der Großstadt bieten die zahlreichen Frankfurter Kleingärten. Sie ermöglichen nicht nur eine wohnungsnahe Erholung für Jung und Alt, sondern sind auch Orte für Begegnungen, Geselligkeit und gemeinschaftliche Aktivitäten". Eine Überplanung von Kleingartenanlagen für eine anderweitige Nutzung ist daher grundsätzlich abzulehnen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in seinen aktuellen und zukünftigen Planungen keine Überplanung von Kleingärten vorzusehen.
Inhalt
Antrag vom 01.04.2014, NR 860
Betreff: Keine Überplanung von Kleingärten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird beauftragt, bei aktuellen und zukünftigen Planungen und Aufstellungen von Bebauungsplänen bestehende Kleingartenanlagen nicht mit einer abweichenden Nutzung zu überplanen. Begründung: Der Magistrat hatte im Januar 2014 mehrere Vorlagen (M 10 bis M 23) vorgelegt, die die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Gegenstand hat. Ziel der Vorlagen ist die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes. Die für die Wohnbebauung vorgesehenen Flächen werden derzeit sehr unterschiedlich genutzt, teilweise handelt es sich um Gewerbe- oder Brachflächen, teilweise erfolgt eine landwirtschaftliche Nutzung oder eine Nutzung als Kleingärten. Kleingärten besitzen gerade in Grossstädten eine wichtige Funktion. Für zahlreiche Bewohner der Stadt bieten Kleingärten die einzige Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten. Auch der Magistrat hat die Bedeutung von Kleingärten richtig bewertet, wie der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt entnommen werden kann: "Ein Stück Natur in der Großstadt bieten die zahlreichen Frankfurter Kleingärten. Sie ermöglichen nicht nur eine wohnungsnahe Erholung für Jung und Alt, sondern sind auch Orte für Begegnungen, Geselligkeit und gemeinschaftliche Aktivitäten". Eine Überplanung von Kleingartenanlagen für eine anderweitige Nutzung ist daher grundsätzlich abzulehnen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, in seinen aktuellen und zukünftigen Planungen keine Überplanung von Kleingärten vorzusehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 02.04.2014
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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