Im Wohnbaulandentwicklungsplan mehr geförderten Wohnungsbau realisieren!
Vorlagentyp: NR LINKE
Begründung
geförderten Wohnungsbau realisieren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- im Wohnbaulandentwicklungsplan festzulegen, dass auf allen Wohnbaulandflächen Frankfurts grundsätzlich 40% der Fläche dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten werden. Davon sollen mindestens die Hälfte grundsätzlich auf dem
- Förderweg vergeben werden; 2. ein rechtssicheres Verfahren zu entwickeln, wie diese 40-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus verbindlich durchgesetzt werden kann; 3. im Stadtplanungsamt für die Bearbeitung der Bebauungspläne des Wohnbaulandentwicklungsprogramms ausreichend Personalstellen zu schaffen. Begründung: Damit sich der Wohnbaulandentwicklungsplan an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichtet, sind einige wichtige Veränderungen dringend geboten. Im gesamten Stadtgebiet fehlen Sozialwohnungen, die den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil geförderten Wohnungsbaus auf 40% aller Wohnbaulandflächen verbindlich festzuschreiben, indem hierzu ein rechtssicheres Verfahren entwickelt wird. In der Magistratsvorlage M 9 bekennt sich der Magistrat dazu, möglichst 30% der Gesamtzahl der Bruttogeschossfläche des neu entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Laut dem letzten Wohnungsmarktbericht des Amts für Wohnungswesen von 2012 ist bis 2017 damit zu rechnen, dass der Sozialwohnungsbestand um bis zu 5.500 Wohnungen abnehmen wird. Der Magistrat geht im Rahmen des Wohnbaulandentwicklungsprogramms davon aus, in der Gesamtheit rund 6.000 neue Wohnungen zu schaffen. Bei einer 30-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus stehen dem Verlust von 5.500 also nur rund 1.800 neue Sozialwohnungen entgegen. Die Quote muss also erhöht werden, selbst eine Quote von 40 % ist eigentlich zu niedrig, um den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen. Weiterhin lässt der Magistrat völlig offen, welche Förderwege zur Anwendung kommen sollen und schafft damit die Möglichkeit, dass noch weit weniger bis gar keine neuen Sozialwohnungen (1. Förderweg) gebaut werden. Daher muss zugleich festgeschrieben werden, dass mindestens die Hälfte auf dem
- Förderweg zu vergeben sind. Zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus favorisiert der Magistrat laut Vorlage städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB anstelle einer Festschreibung im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB. Er führt aber sogleich aus (siehe Seiten 6 und 7 der M 9), dass bei städtebaulichen Verträgen von der 30-Prozent-Quote Abstriche gemacht werden müssen. Damit ist klar, dass die 30-Prozent-Quote nur als unverbindliche Absichtserklärung verstanden wird, sodass die Entwicklung des Sozialwohnungsbestands sich weiter verschlechtern wird. Es ist dringend geboten, ein geeignetes, rechtssicheres Verfahren zu entwickeln. Dabei könnte auch das Potenzial der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG eingebunden werden. Der Mangel an Wohnbauflächen in Frankfurt hat auch mit dem Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung zu tun. Der allgemeine Personalmangel hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Bearbeitungsdauer von Bebauungsplanverfahren zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur noch in nicht mehr akzeptablen Zeiträumen von bis zu mehreren Jahrzehnten abgeschlossen werden können. Ein weiterer Effekt des Personalmangels ist, dass Planungsaufträge zunehmend extern vergeben werden und der Stadt dadurch enorme Kosten entstehen (siehe z.B. den Magistratsbericht B 100/2014). Dem ist nur mit ausreichend städtischem Personal zu begegnen, ansonsten bleibt das Wohnbaulandentwicklungsprogramm eine Luftnummer.
Inhalt
Antrag vom 08.05.2014, NR 898
Betreff: Im Wohnbaulandentwicklungsplan mehr geförderten Wohnungsbau realisieren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- im Wohnbaulandentwicklungsplan festzulegen, dass auf allen Wohnbaulandflächen Frankfurts grundsätzlich 40% der Fläche dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten werden. Davon sollen mindestens die Hälfte grundsätzlich auf dem
- Förderweg vergeben werden;
- ein rechtssicheres Verfahren zu entwickeln, wie diese 40-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus verbindlich durchgesetzt werden kann;
- im Stadtplanungsamt für die Bearbeitung der Bebauungspläne des Wohnbaulandentwicklungsprogramms ausreichend Personalstellen zu schaffen. Begründung: Damit sich der Wohnbaulandentwicklungsplan an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichtet, sind einige wichtige Veränderungen dringend geboten. Im gesamten Stadtgebiet fehlen Sozialwohnungen, die den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil geförderten Wohnungsbaus auf 40% aller Wohnbaulandflächen verbindlich festzuschreiben, indem hierzu ein rechtssicheres Verfahren entwickelt wird. In der Magistratsvorlage M 9 bekennt sich der Magistrat dazu, möglichst 30% der Gesamtzahl der Bruttogeschossfläche des neu entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Laut dem letzten Wohnungsmarktbericht des Amts für Wohnungswesen von 2012 ist bis 2017 damit zu rechnen, dass der Sozialwohnungsbestand um bis zu 5.500 Wohnungen abnehmen wird. Der Magistrat geht im Rahmen des Wohnbaulandentwicklungsprogramms davon aus, in der Gesamtheit rund 6.000 neue Wohnungen zu schaffen. Bei einer 30-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus stehen dem Verlust von 5.500 also nur rund 1.800 neue Sozialwohnungen entgegen. Die Quote muss also erhöht werden, selbst eine Quote von 40 % ist eigentlich zu niedrig, um den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen. Weiterhin lässt der Magistrat völlig offen, welche Förderwege zur Anwendung kommen sollen und schafft damit die Möglichkeit, dass noch weit weniger bis gar keine neuen Sozialwohnungen (1. Förderweg) gebaut werden. Daher muss zugleich festgeschrieben werden, dass mindestens die Hälfte auf dem
- Förderweg zu vergeben sind. Zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus favorisiert der Magistrat laut Vorlage städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB anstelle einer Festschreibung im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB. Er führt aber sogleich aus (siehe Seiten 6 und 7 der M 9), dass bei städtebaulichen Verträgen von der 30-Prozent-Quote Abstriche gemacht werden müssen. Damit ist klar, dass die 30-Prozent-Quote nur als unverbindliche Absichtserklärung verstanden wird, sodass die Entwicklung des Sozialwohnungsbestands sich weiter verschlechtern wird. Es ist dringend geboten, ein geeignetes, rechtssicheres Verfahren zu entwickeln. Dabei könnte auch das Potenzial der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG eingebunden werden. Der Mangel an Wohnbauflächen in Frankfurt hat auch mit dem Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung zu tun. Der allgemeine Personalmangel hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Bearbeitungsdauer von Bebauungsplanverfahren zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur noch in nicht mehr akzeptablen Zeiträumen von bis zu mehreren Jahrzehnten abgeschlossen werden können. Ein weiterer Effekt des Personalmangels ist, dass Planungsaufträge zunehmend extern vergeben werden und der Stadt dadurch enorme Kosten entstehen (siehe z.B. den Magistratsbericht B 100/2014). Dem ist nur mit ausreichend städtischem Personal zu begegnen, ansonsten bleibt das Wohnbaulandentwicklungsprogramm eine Luftnummer.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.05.2014
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
29
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 12
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 9 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 837 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 851 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 860 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 896 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 898 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 464 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 478 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Elf Piraten
Sitzung
29
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
19
1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 896 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 8. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP
Ablehnung:
SPD Freie Wähler Römer Linke Elf Piraten Freie Wähler Und Elf Piraten Gegen Fdp
Sitzung
29
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 8
1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 896 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 898 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 8. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Römer Linke Gegen Fdp Spd Und Fdp
Sitzung
30
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 27
1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten Freie Wähler Linke FDP Freie Wähler Und Elf Piraten Römer
Sitzung
31
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. a) Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Dr, Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Siefert, Pawlik, Baier und Oesterling sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten Freie Wähler Linke FDP Freie Wähler Und Elf Piraten Römer
Sitzung
18
KAV
TO II,
TOP 34
Der Vorlage NR 898 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4542,
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