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Im Wohnbaulandentwicklungsplan mehr geförderten Wohnungsbau realisieren!

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

geförderten Wohnungsbau realisieren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. im Wohnbaulandentwicklungsplan festzulegen, dass auf allen Wohnbaulandflächen Frankfurts grundsätzlich 40% der Fläche dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten werden. Davon sollen mindestens die Hälfte grundsätzlich auf dem
  2. Förderweg vergeben werden; 2. ein rechtssicheres Verfahren zu entwickeln, wie diese 40-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus verbindlich durchgesetzt werden kann; 3. im Stadtplanungsamt für die Bearbeitung der Bebauungspläne des Wohnbaulandentwicklungsprogramms ausreichend Personalstellen zu schaffen. Begründung: Damit sich der Wohnbaulandentwicklungsplan an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichtet, sind einige wichtige Veränderungen dringend geboten. Im gesamten Stadtgebiet fehlen Sozialwohnungen, die den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil geförderten Wohnungsbaus auf 40% aller Wohnbaulandflächen verbindlich festzuschreiben, indem hierzu ein rechtssicheres Verfahren entwickelt wird. In der Magistratsvorlage M 9 bekennt sich der Magistrat dazu, möglichst 30% der Gesamtzahl der Bruttogeschossfläche des neu entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Laut dem letzten Wohnungsmarktbericht des Amts für Wohnungswesen von 2012 ist bis 2017 damit zu rechnen, dass der Sozialwohnungsbestand um bis zu 5.500 Wohnungen abnehmen wird. Der Magistrat geht im Rahmen des Wohnbaulandentwicklungsprogramms davon aus, in der Gesamtheit rund 6.000 neue Wohnungen zu schaffen. Bei einer 30-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus stehen dem Verlust von 5.500 also nur rund 1.800 neue Sozialwohnungen entgegen. Die Quote muss also erhöht werden, selbst eine Quote von 40 % ist eigentlich zu niedrig, um den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen. Weiterhin lässt der Magistrat völlig offen, welche Förderwege zur Anwendung kommen sollen und schafft damit die Möglichkeit, dass noch weit weniger bis gar keine neuen Sozialwohnungen (1. Förderweg) gebaut werden. Daher muss zugleich festgeschrieben werden, dass mindestens die Hälfte auf dem
  3. Förderweg zu vergeben sind. Zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus favorisiert der Magistrat laut Vorlage städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB anstelle einer Festschreibung im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB. Er führt aber sogleich aus (siehe Seiten 6 und 7 der M 9), dass bei städtebaulichen Verträgen von der 30-Prozent-Quote Abstriche gemacht werden müssen. Damit ist klar, dass die 30-Prozent-Quote nur als unverbindliche Absichtserklärung verstanden wird, sodass die Entwicklung des Sozialwohnungsbestands sich weiter verschlechtern wird. Es ist dringend geboten, ein geeignetes, rechtssicheres Verfahren zu entwickeln. Dabei könnte auch das Potenzial der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG eingebunden werden. Der Mangel an Wohnbauflächen in Frankfurt hat auch mit dem Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung zu tun. Der allgemeine Personalmangel hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Bearbeitungsdauer von Bebauungsplanverfahren zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur noch in nicht mehr akzeptablen Zeiträumen von bis zu mehreren Jahrzehnten abgeschlossen werden können. Ein weiterer Effekt des Personalmangels ist, dass Planungsaufträge zunehmend extern vergeben werden und der Stadt dadurch enorme Kosten entstehen (siehe z.B. den Magistratsbericht B 100/2014). Dem ist nur mit ausreichend städtischem Personal zu begegnen, ansonsten bleibt das Wohnbaulandentwicklungsprogramm eine Luftnummer.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2014, NR 898 Betreff: Im Wohnbaulandentwicklungsplan mehr geförderten Wohnungsbau realisieren! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. im Wohnbaulandentwicklungsplan festzulegen, dass auf allen Wohnbaulandflächen Frankfurts grundsätzlich 40% der Fläche dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten werden. Davon sollen mindestens die Hälfte grundsätzlich auf dem 1. Förderweg vergeben werden; 2. ein rechtssicheres Verfahren zu entwickeln, wie diese 40-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus verbindlich durchgesetzt werden kann; 3. im Stadtplanungsamt für die Bearbeitung der Bebauungspläne des Wohnbaulandentwicklungsprogramms ausreichend Personalstellen zu schaffen. Begründung: Damit sich der Wohnbaulandentwicklungsplan an den Bedürfnissen der Bevölkerung ausrichtet, sind einige wichtige Veränderungen dringend geboten. Im gesamten Stadtgebiet fehlen Sozialwohnungen, die den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken. Um diesem dringenden Bedarf abzuhelfen, ist der Anteil geförderten Wohnungsbaus auf 40% aller Wohnbaulandflächen verbindlich festzuschreiben, indem hierzu ein rechtssicheres Verfahren entwickelt wird. In der Magistratsvorlage M 9 bekennt sich der Magistrat dazu, möglichst 30% der Gesamtzahl der Bruttogeschossfläche des neu entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Laut dem letzten Wohnungsmarktbericht des Amts für Wohnungswesen von 2012 ist bis 2017 damit zu rechnen, dass der Sozialwohnungsbestand um bis zu 5.500 Wohnungen abnehmen wird. Der Magistrat geht im Rahmen des Wohnbaulandentwicklungsprogramms davon aus, in der Gesamtheit rund 6.000 neue Wohnungen zu schaffen. Bei einer 30-Prozent-Quote geförderten Wohnungsbaus stehen dem Verlust von 5.500 also nur rund 1.800 neue Sozialwohnungen entgegen. Die Quote muss also erhöht werden, selbst eine Quote von 40 % ist eigentlich zu niedrig, um den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen. Weiterhin lässt der Magistrat völlig offen, welche Förderwege zur Anwendung kommen sollen und schafft damit die Möglichkeit, dass noch weit weniger bis gar keine neuen Sozialwohnungen (1. Förderweg) gebaut werden. Daher muss zugleich festgeschrieben werden, dass mindestens die Hälfte auf dem 1. Förderweg zu vergeben sind. Zur Sicherung des geförderten Wohnungsbaus favorisiert der Magistrat laut Vorlage städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB anstelle einer Festschreibung im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB. Er führt aber sogleich aus (siehe Seiten 6 und 7 der M 9), dass bei städtebaulichen Verträgen von der 30-Prozent-Quote Abstriche gemacht werden müssen. Damit ist klar, dass die 30-Prozent-Quote nur als unverbindliche Absichtserklärung verstanden wird, sodass die Entwicklung des Sozialwohnungsbestands sich weiter verschlechtern wird. Es ist dringend geboten, ein geeignetes, rechtssicheres Verfahren zu entwickeln. Dabei könnte auch das Potenzial der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG eingebunden werden. Der Mangel an Wohnbauflächen in Frankfurt hat auch mit dem Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung zu tun. Der allgemeine Personalmangel hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Bearbeitungsdauer von Bebauungsplanverfahren zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur noch in nicht mehr akzeptablen Zeiträumen von bis zu mehreren Jahrzehnten abgeschlossen werden können. Ein weiterer Effekt des Personalmangels ist, dass Planungsaufträge zunehmend extern vergeben werden und der Stadt dadurch enorme Kosten entstehen (siehe z.B. den Magistratsbericht B 100/2014). Dem ist nur mit ausreichend städtischem Personal zu begegnen, ansonsten bleibt das Wohnbaulandentwicklungsprogramm eine Luftnummer. Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carmen Thiele Stadtv. Lothar Reininger Stadtv. Merve Ayyildiz Stadtv. Dr. Peter Gärtner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 12.05.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 9 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 837 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 851 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 860 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 896 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 898 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 464 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 478 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 896 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 8. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: SPD und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3.: SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 8. Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 13.05.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 896 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 898 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 8. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896), FDP (= Annahme mit Maßgabe und im Rahmen NR 837) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 3.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 8. Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. FDP und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 9, NR 837, NR 851 und OA 478 = Ablehnung, NR 860 = Annahme) ELF Piraten (NR 837, NR 851 und NR 860 = Ablehnung, OA 478 = Annahme) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 10. OA 478 Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 9, NR 837, NR 851 und NR 860 = Ablehnung, NR 896, NR 898 und OA 478 = Annahme) REP (M 9, NR 837, NR 851 und NR 898 = Ablehnung, NR 860, NR 896, NR 903 und OA 478 = Annahme, NR 901 = Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 9 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt. 2. Die Vorlage NR 837 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 851 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 860 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 896 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 898 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 901 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OA 464 wird für erledigt erklärt. 10. a) Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Dr, Gärtner, Tafel-Stein, Hübner, Siefert, Pawlik, Baier und Oesterling sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 896), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 851, NR 860, NR 896, NR 898 und OA 478), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass eine abschließende Festlegung von Detailfragen der Bebauung im Rahmen der Aufstellung der einzelnen Bebauungspläne erfolgt und im Rahmen NR 837), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 851) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. Ziffern 1., 2. und 4. bis 7.: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ELF Piraten gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 896) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 10. zu a) zu Ziffern 1. bis 3., 5. und 7. bis 9.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu Ziffern 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 02.06.2014, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage NR 898 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 4542, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 0