Nachtragshaushalt
Vorlagentyp: NR RÖMER
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 45 vom 21.02.2014 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt:
- Die Finanzierung erfolgt nicht über die Aufnahme von Krediten.
- Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur Finanzierung des Nachtragshaushaltes durch Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer und/oder Streichung geplanter Vorhaben und/oder Kostenreduzierungen an anderer Stelle vorzulegen. Begründung: Die Sanierung zahlreicher Frankfurter Schulen ist dringend erforderlich und originäre Aufgabe der Stadt Frankfurt. Sie ist daher unabwendbar und kann zeitlich nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der allgemeinen Finanzlage der Stadt erscheint eine Finanzierung dieser Maßnahmen über die Aufnahme von Krediten, Anleihen o.ä. nicht zu verantworten. Die Finanzierung muss daher entweder durch die Erhöhung der städtischen Einnahmen und/oder durch Verzicht auf bereits geplante - und weniger dringlich erscheinende - Maßnahmen erfolgen. Zur Erhöhung der städtischen Einnahmen bietet sich eine moderate Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer an, nachdem in den vergangenen Jahren der Hebesatz der Grundsteuer und zahlreiche Gebühren und Preise der Stadt - teilweise deutlich - angehoben wurden. Weiterhin sollte ein Verzicht - oder zumindest eine Verschiebung - anderer kostenintensiver Maßnahmen erwogen werden, die derzeit weniger dringlich oder überhaupt fraglich erscheinen. Als Beispiele seien hier nur die Projekte "Straßenbahnlinie Stresemannallee" oder die S-Bahn-Station Gateway Gardens genannt. Darüber hinaus sollten Kürzungen in anderen Bereichen erwogen werden, z.B. bei den Städtischen Bühnen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.02.2014, NR 813 Betreff: Nachtragshaushalt
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Vorlage M 45 vom 21.02.2014
wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: 1. Die Finanzierung erfolgt nicht über die Aufnahme
von Krediten. 2. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag zur
Finanzierung des Nachtragshaushaltes durch Anhebung des Hebesatzes der
Gewerbesteuer und/oder Streichung geplanter Vorhaben und/oder
Kostenreduzierungen an anderer Stelle vorzulegen. Begründung: Die Sanierung zahlreicher Frankfurter Schulen ist
dringend erforderlich und originäre Aufgabe der Stadt Frankfurt. Sie ist daher
unabwendbar und kann zeitlich nicht weiter aufgeschoben werden. Aufgrund der
allgemeinen Finanzlage der Stadt erscheint eine Finanzierung dieser Maßnahmen
über die Aufnahme von Krediten, Anleihen o.ä. nicht zu verantworten. Die
Finanzierung muss daher entweder durch die Erhöhung der städtischen Einnahmen
und/oder durch Verzicht auf bereits geplante - und weniger dringlich
erscheinende - Maßnahmen erfolgen. Zur Erhöhung der städtischen Einnahmen bietet sich
eine moderate Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer an, nachdem in den
vergangenen Jahren der Hebesatz der Grundsteuer und zahlreiche Gebühren und
Preise der Stadt - teilweise deutlich - angehoben wurden. Weiterhin sollte ein Verzicht - oder zumindest eine
Verschiebung - anderer kostenintensiver Maßnahmen erwogen werden, die derzeit
weniger dringlich oder überhaupt fraglich erscheinen. Als Beispiele seien hier
nur die Projekte "Straßenbahnlinie Stresemannallee" oder die S-Bahn-Station
Gateway Gardens genannt. Darüber hinaus sollten Kürzungen in anderen Bereichen
erwogen werden, z.B. bei den Städtischen Bühnen. Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Bernhard
E. Ochs
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 45 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 13
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung überweist die
Vorlage M 45 zur Vorberatung an den Ausschuss für Bildung und Integration,
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht,
Verwaltung und Sicherheit sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung überweist die Vorlage NR 813 zur Vorberatung an
den Ausschuss für Bildung und Integration, den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie den
Haupt- und Finanzausschuss. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. a) Die
Stadtverordnetenversammlung überweist die Vorlage M 45 zur Vorberatung an den
Ausschuss für Bildung und Integration, den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie den
Haupt- und Finanzausschuss. b) Die Vorlage M 45 wird zur Mitberatung an
die Ortsbeiräte überwiesen. Die Beschlussfassung ist in der Plenarsitzung am
22.05.2014 vorgesehen. 2. a) Die Stadtverordnetenversammlung überweist die
Vorlage NR 813 zur Vorberatung an den Ausschuss für Bildung und Integration,
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht,
Verwaltung und Sicherheit sowie den Haupt- und Finanzausschuss. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Sylvia Weber, Rinn, Stock,
Schenk, Pauli, Dr. Dr. Rahn, Kliehm, zu Löwenstein, Hübner, Streb-Hesse und
Josef sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP 16. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO I,
TOP 3 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 45 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 813 wird zugestimmt.
29. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 12.05.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 813 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 889 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 489 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 5. Die Vorlage OA 491 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme
im Rahmen NR 889) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und NR 889); FDP
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ELF
Piraten (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme)
zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (=
Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FREIE WÄHLER (NR 813 = Ablehnung, NR 889 = Annahme, OA 489 =
Enthaltung, OA 491 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 45 =
Annahme im Rahmen NR 813, NR 813, NR 889, OA 489 und OA 491 = Annahme)
29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 45 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 813 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 889 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 489 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 491 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 19.05.2014, TO I, TOP
6 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 45 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage NR 813 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 813 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 865 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 889 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
NR 905 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 489 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 7. Die Vorlage OA 491 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und
NR 889), FDP (= Annahme im Rahmen NR 865) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR
813) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE.,
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, FDP und ELF
Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum)
zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 45, NR 813, NR 865 und NR 889 = Ablehnung, OA 489
und OA 491 = Annahme) REP (M 45, NR 813 und NR 889 = Ablehnung, NR 865,
OA 489 und OA 491 = Annahme) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 813 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 865 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 889 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 905 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 489 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. a) Die
Vorlage OA 491 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling,
Fischer, Pauli, Rinn, Schenk, Stock, Kliehm, Dr. Dr. Rahn und Förster sowie
von Stadtkämmerer Becker und Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und
NR 889), FDP (= Annahme im Rahmen NR 865), RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 813)
und REP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und
REP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten,
RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 7. zu a) CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD,
LINKE., ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4290, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 § 4544, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 20 1