Otto-Hahn-Schule, Sanierung Bauteil B mit Auslagerung inkl. Erweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M
233 Betreff:
Otto-Hahn-Schule, Sanierung Bauteil B mit Auslagerung inkl. Erweiterung
hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, §
4544 (M 45) 1. Der Sanierung von Bauteil B mit Auslagerung
inkl. Erweiterung des Gymnasialzweigs von drei auf fünf Zügen wird auf der
Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von
brutto 11.498.393
€ werden bewilligt. Das Vorhaben ist im Nachtrag des Haushalts 2014- 2017
(M 45) im Rahmen des Aktionsplan Schule als konsumtive Maßnahme mit 8.531.715
€ auf dem Sachkonto 61610000 eingestellt worden. Im Zuge der Planungen hat
sich das Projekt zu einer investiven Maßnahme entwickelt. Die Deckung der verbleibenden Kosten
im Umfang von insgesamt 2.966.678 € werden deshalb aus PSP-Element
5.001843 (1.500.000 €) und aus PSP-Element 5.001844 (1.466.678 €)
gedeckt. Die Verausgabung der investiven
Aufwendungen erfolgt auf dem PSP-Element 5.007670. Erforderliche Sollveränderungen sind zu veranlassen.
Die bis 2014 konsumtiv gebuchten Aufwendungen sind in den Teilfinanzhaushalt
umzubuchen. 3. Das Dezernat V - Bau und
Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - wird ermächtigt nach
Beschluss des Magistrats, die Planung der Maßnahme unterbrechungsfrei bis zur
Bearbeitung des Vergabevorschlags (Bearbeitungsknoten 725 der "Richtlinien zum
Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Bauwerken)
fortführen zu lassen. Die Auftragserteilung an ausführende Firmen erfolgt erst
nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und
Finanzierungsvorlage. 4. Die Baumaßnahme beginnt im August 2019. Begründung: A) Zielsetzung Mit der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der
Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie des Nachtrages zum
Investitionsprogramm 2014-2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
22.05.2014, § 4544 (M 45)) wurde im Rahmen des Aktionsplan Schule für die
Otto-Hahn-Schule die Gesamtsanierung und Sonderbaukontrolle der Bauteile A, B,
D beschlossen.
Um den steigenden Bedarf an
Gymnasialplätzen in Frankfurt abzudecken kam im Verlauf der Planung die
Anfrage, die Otto-Hahn-Schule zu erweitern. Am Ende der Leistungsphase 2 hat sich die
Aufgabenstellung wesentlich verändert, nachdem das Bildungsdezernat im
September 2016 beschlossen hatte, die gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr
2018 - 2019 von 3 auf 5 Züge zu erhöhen. Es wurde eine Machbarkeitsstudie für
einen Erweiterungsbau durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die derzeitigen
eingeschossigen Bauteile A und D abgerissen und an ihre Stelle der
Erweiterungsbau zu gegebener Zeit errichtet werden soll. Ein entsprechendes
Raumprogramm wurde erstellt und am 03.03.2017 mit Magistratsbeschluss
genehmigt. Infolgedessen soll nun lediglich das
Bauteil B saniert und die Bauteile A und D bis zur Bereitstellung von
Planungsmitteln für einen Erweiterungsbau weiter betrieben werden. Im Gegenzug
soll die Interimsauslagerung, die ursprünglich lediglich als Ausweichquartier
während der Sanierung gedacht war, erheblich vergrößert werden, um die
zusätzlich benötigten 12 Gymnasialklassen zeitnah bereit zu stellen. B) Alternativen keine C) Lösung Das Bauteil B ist ein 3-geschossiges Gebäude aus den
1960-er Jahren, in dem Unterrichtsräume untergebracht sind. Es handelt sich um
einen Sichtbetonbau in Stahlbeton-Skelett-Bauweise. Die energetische Sanierung,
die Sanierung der Sichtbetonfassade sowie die brandschutztechnische
Ertüchtigung sind Schwerpunkte der Maßnahme. Im Rahmen der energetischen
Ertüchtigung steht hier vor allem der Erhalt des charakteristischen
Erscheinungsbilds des Baukörpers der 1960-er Jahre im Vordergrund. Die Planung sieht eine energetische Sanierung des
terrassierten Bauteils B unter der Maßgabe, die charakteristische
Sichtbetonfassade aus der Entstehungszeit zu erhalten. Um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes zu
erhalten, wird die energetische Sanierung mit Innendämmung ausgeführt. Es wird nach Vorgabe der Leitlinien eine
Lüftungsanlage eingebaut, deren Lüftungsgerät auf der obersten Dachfläche
steht. Ebenso erfolgt eine Dämmung und Abdichtung der Dachflächen. Hinzu kommen brandschutztechnische
Anpassungen der Wasserzu- und ableitungen. Im Rahmen der energetischen Sanierung erfolgt ein
Austausch der Fenster und des außenliegende Sonnenschutzes im Gebäudeteil B.
Ein Energiestandard eines
Neubaus kann nicht erreicht werden. Es werden allerdings nach der Sanierung
erhebliche Energieeinsparungen gegenüber dem aktuellen Zustand erreicht:
- Der spezifische
Heizenergiebedarf sinkt nach der Sanierung um ca. 70% - Der spezifische Primärenergiebedarf sinkt nach der
Sanierung um ca. 65% - Die
spezifischen CO2 - Emissionen sinken nach der Sanierung um ca.
60% Die Klassenräume werden mit neuen
Bodenbelägen ausgestattet und die Sanitäranlagen im Erdgeschoss werden
erneuert. Der Trafo im Erdgeschoss wurde außerhalb des Schulgebäudes
untergebracht, sodass hier ein Büro für die Verwaltung entsteht. Im 1. Obergeschoss entstehen durch
den Rückbau der nicht mehr benötigten Sanitäranlagen ein weiterer Büro- und
Besprechungsraum. Im 2.
Obergeschoss entstehen im Zusammenhang mit der brandschutzmäßigen Ertüchtigung
ein weiterer Besprechungsraum und ein Elternsprechzimmer. Alle in Bauteil B neu geschaffenen
Räume für die Schule werden innerhalb der vorhandenen Gebäudehülle
hergestellt. Während der Bauphase werden die Räume
der Bauteile A und B in einer Containeranlage auf der Grünfläche hinter Bauteil
F ausgelagert. Zum Schutz
der bestehenden Bäume auf der Grünfläche erfolgt die Aufstellung der Container
so, dass keine Bäume, außer einer kranken Eiche, gefällt werden müssen.
D) Kosten 1. Investitionsbedarf: 11.498.393 € brutto
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der
Jahresraten Für die
aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:
Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € bis 2017 833.813 833.813
2018 750.000 700.000
2019 6.100.000 5.800.000
2020 3.565.580 1.599.393 2021 249.000 2.565.187
Summe 11.498.393 €
11.498.393 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine
4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekosten
keine b) sächliche Folgekosten
78.467 €
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung
2,75% 316.206 €
Abschreibung
223.421 €
5. Jahreserträge keine
6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige
Auswirkungen keine
Anlage
_Erlaeuterungsbericht (ca.
142 KB) Anlage
_Kostenblaetter (nicht
öffentlich - ca. 364 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 45 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket:
12.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR
15 am 18.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 233 dient unter Hinweis auf OA 231/18
zur Kenntnis. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD
und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Beschlussausfertigung(en): § 3656, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 40 2