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Otto-Hahn-Schule, Sanierung Bauteil B mit Auslagerung inkl. Erweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 233 Betreff: Otto-Hahn-Schule, Sanierung Bauteil B mit Auslagerung inkl. Erweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4544 (M 45) 1. Der Sanierung von Bauteil B mit Auslagerung inkl. Erweiterung des Gymnasialzweigs von drei auf fünf Zügen wird auf der Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von brutto 11.498.393 € werden bewilligt. Das Vorhaben ist im Nachtrag des Haushalts 2014- 2017 (M 45) im Rahmen des Aktionsplan Schule als konsumtive Maßnahme mit 8.531.715 € auf dem Sachkonto 61610000 eingestellt worden. Im Zuge der Planungen hat sich das Projekt zu einer investiven Maßnahme entwickelt. Die Deckung der verbleibenden Kosten im Umfang von insgesamt 2.966.678 € werden deshalb aus PSP-Element 5.001843 (1.500.000 €) und aus PSP-Element 5.001844 (1.466.678 €) gedeckt. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen erfolgt auf dem PSP-Element 5.007670. Erforderliche Sollveränderungen sind zu veranlassen. Die bis 2014 konsumtiv gebuchten Aufwendungen sind in den Teilfinanzhaushalt umzubuchen. 3. Das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT - wird ermächtigt nach Beschluss des Magistrats, die Planung der Maßnahme unterbrechungsfrei bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlags (Bearbeitungsknoten 725 der "Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Bauwerken) fortführen zu lassen. Die Auftragserteilung an ausführende Firmen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage. 4. Die Baumaßnahme beginnt im August 2019. Begründung: A) Zielsetzung Mit der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2014-2017 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014, § 4544 (M 45)) wurde im Rahmen des Aktionsplan Schule für die Otto-Hahn-Schule die Gesamtsanierung und Sonderbaukontrolle der Bauteile A, B, D beschlossen. Um den steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen in Frankfurt abzudecken kam im Verlauf der Planung die Anfrage, die Otto-Hahn-Schule zu erweitern. Am Ende der Leistungsphase 2 hat sich die Aufgabenstellung wesentlich verändert, nachdem das Bildungsdezernat im September 2016 beschlossen hatte, die gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2018 - 2019 von 3 auf 5 Züge zu erhöhen. Es wurde eine Machbarkeitsstudie für einen Erweiterungsbau durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die derzeitigen eingeschossigen Bauteile A und D abgerissen und an ihre Stelle der Erweiterungsbau zu gegebener Zeit errichtet werden soll. Ein entsprechendes Raumprogramm wurde erstellt und am 03.03.2017 mit Magistratsbeschluss genehmigt. Infolgedessen soll nun lediglich das Bauteil B saniert und die Bauteile A und D bis zur Bereitstellung von Planungsmitteln für einen Erweiterungsbau weiter betrieben werden. Im Gegenzug soll die Interimsauslagerung, die ursprünglich lediglich als Ausweichquartier während der Sanierung gedacht war, erheblich vergrößert werden, um die zusätzlich benötigten 12 Gymnasialklassen zeitnah bereit zu stellen. B) Alternativen keine C) Lösung Das Bauteil B ist ein 3-geschossiges Gebäude aus den 1960-er Jahren, in dem Unterrichtsräume untergebracht sind. Es handelt sich um einen Sichtbetonbau in Stahlbeton-Skelett-Bauweise. Die energetische Sanierung, die Sanierung der Sichtbetonfassade sowie die brandschutztechnische Ertüchtigung sind Schwerpunkte der Maßnahme. Im Rahmen der energetischen Ertüchtigung steht hier vor allem der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbilds des Baukörpers der 1960-er Jahre im Vordergrund. Die Planung sieht eine energetische Sanierung des terrassierten Bauteils B unter der Maßgabe, die charakteristische Sichtbetonfassade aus der Entstehungszeit zu erhalten. Um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes zu erhalten, wird die energetische Sanierung mit Innendämmung ausgeführt. Es wird nach Vorgabe der Leitlinien eine Lüftungsanlage eingebaut, deren Lüftungsgerät auf der obersten Dachfläche steht. Ebenso erfolgt eine Dämmung und Abdichtung der Dachflächen. Hinzu kommen brandschutztechnische Anpassungen der Wasserzu- und ableitungen. Im Rahmen der energetischen Sanierung erfolgt ein Austausch der Fenster und des außenliegende Sonnenschutzes im Gebäudeteil B. Ein Energiestandard eines Neubaus kann nicht erreicht werden. Es werden allerdings nach der Sanierung erhebliche Energieeinsparungen gegenüber dem aktuellen Zustand erreicht: - Der spezifische Heizenergiebedarf sinkt nach der Sanierung um ca. 70% - Der spezifische Primärenergiebedarf sinkt nach der Sanierung um ca. 65% - Die spezifischen CO2 - Emissionen sinken nach der Sanierung um ca. 60% Die Klassenräume werden mit neuen Bodenbelägen ausgestattet und die Sanitäranlagen im Erdgeschoss werden erneuert. Der Trafo im Erdgeschoss wurde außerhalb des Schulgebäudes untergebracht, sodass hier ein Büro für die Verwaltung entsteht. Im 1. Obergeschoss entstehen durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Sanitäranlagen ein weiterer Büro- und Besprechungsraum. Im 2. Obergeschoss entstehen im Zusammenhang mit der brandschutzmäßigen Ertüchtigung ein weiterer Besprechungsraum und ein Elternsprechzimmer. Alle in Bauteil B neu geschaffenen Räume für die Schule werden innerhalb der vorhandenen Gebäudehülle hergestellt. Während der Bauphase werden die Räume der Bauteile A und B in einer Containeranlage auf der Grünfläche hinter Bauteil F ausgelagert. Zum Schutz der bestehenden Bäume auf der Grünfläche erfolgt die Aufstellung der Container so, dass keine Bäume, außer einer kranken Eiche, gefällt werden müssen. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: 11.498.393 € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen € Mittelabfluss € bis 2017 833.813 833.813 2018 750.000 700.000 2019 6.100.000 5.800.000 2020 3.565.580 1.599.393 2021 249.000 2.565.187 Summe 11.498.393 € 11.498.393 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten 78.467 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75% 316.206 € Abschreibung 223.421 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 142 KB) Anlage _Kostenblaetter (nicht öffentlich - ca. 364 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage M 233 dient unter Hinweis auf OA 231/18 zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Beschlussausfertigung(en): § 3656, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 40 2