Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2014-2017
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 45
Betreff: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2014-2017 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4004 (M 146) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, I. den Entwurf der Nachtragssatzung gemäß Anlage 1 für das Haushaltsjahr 2014 zu beraten und die Nachtragssatzung zu beschließen, II. den Entwurf des Nachtrags zum Ergebnishaushalt 2014 - 2017 gemäß Anlage 2 und 2a sowie den Entwurf des Nachtrags zum Investitionsprogramm 2014 - 2017 gemäß Anlage 3 und 3a zu beraten und zu beschließen. III. Zur Umsetzung des Aktionsplans Schule werden in den Jahren 2014 bis 2018 zusätzlich zu den in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 - 2017 (gemäß Beschlussfassung vom 12.12.2013, § 4004) enthaltenen Beträgen insgesamt 150.000 T€ bereitgestellt. Die Beträge setzen sich wie folgt zusammen: 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Bauunterhaltung 11.524 7.810 4.960 8.665 15.917 48.876 Personalaufwendungen (Stadt-schulamt, Regionales Facilitymanagement und Rechnungssachbearbeitung) 186 186 186 186 186 930 Personalaufwendungen (Hochbauamt Projektleitungen) 0 984 984 984 984 3.936 Noch nicht zugeordnete Mittel 0 0 0 0
- 434 1.434 Investive Projekte 14.974 21.463 30.976 24.091 3.320 94.824 Summe 26.684 30.443 37.106 33.926 21.841 150.000 Von den genannten Beträgen werden mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt 2014 - im Ergebnishaushalt kumuliert bis 2017 36,66 Mio. € und - im Finanzhaushalt kumuliert bis 2017 91,50 Mio. € bereitgestellt. Zudem resultieren aus den Investitionen des Aktionsplans Schule in der Planung des Ergebnishaushalts bis 2017 Abschreibungen von 2,13 Mio. € sowie Zinsaufwendungen von 4,30 Mio. €. Die einzelnen Projekte innerhalb der Bauunterhaltung sind der Anlage 4, die einzelnen investiven Projekte der Anlage 5 zu entnehmen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für einige der investiven Projekte des Aktionsplans Schule (Klingerschule, Ludwig-Weber-Schule, Gruneliusschule, Willemer- und Deutschherrenschule und Römerstadtschule) im Investitionsprogramm 2014 - 2017 in den Jahren ab 2015 bzw. 2016 bereits Mittel von insgesamt 20.918 T€ eingeplant sind und deshalb in der Tabelle unter Ziffer III sowie in Anlage 3 nicht die Mittelabflüsse in den einzelnen Jahren, sondern nur die noch nicht im bisherigen Investitionsprogramm enthaltenen Mittel dargestellt sind. In der Anlage 5 sind die einzelnen investiven Projekte des Aktionsplans einschließlich der bereits im Investitionsprogramm 2014 - 2017 enthaltenen Beträge dargestellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass abgeleitet aus Erfahrungswerten vorangegangener "Sonderinvestitionsmaßnahmen" (Konjunkturprogramme, Ausbau Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren) zur Umsetzung des Aktionsplans Schule für die Projektleitung zusätzliche Personalkapazitäten im Hochbauamt im Umfang von 16 Stellen benötigt werden. Die Befristung (bis Ende 2014) der derzeit außerhalb des Stellenplans zur Verfügung stehenden 16 Stellen für Projektleitungen wird bis Ende 2018 verlängert. Davon werden 12 Stellen im Rahmen des Aktionsplans Schule (rd. 3,94 Mio. €) und 4 Stellen aus dem Budget des Dezernates II finanziert. Des Weiteren werden damit korrespondierend zwei zusätzliche Kräfte für die zentrale Rechnungssachbearbeitung sowie zwei Kräfte zur Verstärkung des Regionalen Facility-Managements im Stadtschulamt befristet für die Dauer von fünf Jahren (2014 bis 2018) benötigt. Die bis 2018 dafür entstehenden Personalaufwendungen betragen jeweils berechnet auf Basis der mittleren Jahresbeträge für Personalausgaben im Bereich des Hochbauamtes 3.936 T€ (jährlich 984 T€) sowie im Bereich des Stadtschulamtes 930 T€ (jährlich 186 T€). VI. Im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit der im Nachtragshaushalt aufgeführten Schulsanierungsmaßnahmen wurden abweichend von den grundsätzlichen Vorgaben zur Haushaltsplanaufstellung auch Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, für die bislang keine Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen. VII. Um die dringenden Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen zügig beginnen und durchführen zu können, werden abweichend von den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften folgenden Verfahrensvereinfachungen für die Umsetzung der Maßnahmen des Nachtragshaushaltes 2014 beschlossen:
- Bauunterhaltungsmaßnahmen: - Planungsmittel Wenn die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen des Dezernatsbudgets vorfinanziert werden, können für die in 2014 zu beginnenden Vorhaben (Mittelabflüsse sind ab 2014 eingeplant) Planungen im Einzelfall höchstens bis Bearbeitungsknoten 725 (Bearbeitung des Vergabevorschlags) der Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und Dokumentation von Bauwerken bereits nach Beschlussfassung des Magistrats über den Nachtrag in die Wege geleitet werden. - Beginn der Bauausführung Die Bauunterhaltungsmaßnahmen bedürfen außer der haushaltsmäßigen Beordnung keiner weiteren Beschlussfassung der städtischen Gremien. Mit den jeweiligen Maßnahmen kann dann begonnen werden, wenn die hierfür benötigten Mittel verfügbar sind. - Gesamtkosten Die in der Anlage "Aktionsplan Schule, Ergebnishaushalt (Bauunterhaltung)" enthaltenen Gesamtkosten der einzelnen Vorhaben dienen als Gesamtkostenrahmen für das jeweilige Projekt. Wenn im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess absehbar ist, dass der Gesamtkostenrahmen überschritten wird, ist die Deckung der Mehrkosten durch geeignete Maßnahmen (Verzicht auf andere Vorhaben des Aktionsplans Schule, Inanspruchnahme der noch nicht zugeordneten Mittel des Aktionsplans und / oder Finanzierung im Rahmen des Dezernatsbudgets) sicherzustellen. Wenn im weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess erkennbar wird, dass der Gesamtkostenrahmen unterschritten wird, sind die verbleibenden Mittel vordringlich zur Finanzierung von eventuellen Mehrkosten bei anderen Bauunterhaltungsprojekten des Aktionsplans Schule einzusetzen. Falls sie hierfür nicht benötigt werden, sind sie zur Deckung eventueller Mehrkosten der investiven Maßnahmen des Aktionsplans Schule zu verwenden. Entsprechende Sollveränderungen von der Bauunterhaltung in den Teilfinanzhaushalt sind in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zulässig. - Veränderung der Priorisierung Der Magistrat ist berechtigt, die aus der Anlage ersichtliche zeitliche Einordnung der einzelnen Bauunterhaltungsmaßnahmen zu verändern und im Umsetzungsprozess veränderte Prioritäten zu setzen.
- Investitionen: - Raumprogramme Auf die Beschlussfassung des Raumprogramms durch den Magistrat kann verzichtet werden, wenn die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Standardraumprogramme nicht überschritten werden und zwischen dem Bildungsdezernat, dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei Einvernehmen über den der Planung zu Grunde zu legenden Raumbedarf hergestellt wurde. In diesen Fällen erfolgt, abweichend von den geltenden Regelungen, die formelle Beschlussfassung des Raumprogramms im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage. - Planungsmittel Wenn die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen des Dezernatsbudgets vorfinanziert werden können und - falls erforderlich - eine Einigung über den Raumbedarf erfolgt ist, kann bereits nach Beschlussfassung des Magistrats über den Nachtrag eine Freigabe von Planungsmitteln im Einzelfall höchstens bis Bearbeitungsknoten 725 (Bearbeitung des Vergabevorschlages) der Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung , Durchführung, Abrechnung und Dokumentation von Bauwerken
- a)bei Planungsmitteln unter 100.000 € durch Dreierverfügung (Bildungdezernentin, Baudezernent und Stadtkämmerer).
- b)bei Planungsmittel ab 100.000 € durch gesonderten Beschluss des Magistrats über die Freigabe der Planungsmittel erfolgen. Eine Sammelfreigabe durch den Magistrat ist möglich, wenn diese die erforderlichen Angaben für jedes Einzelvorhaben getrennt enthält. - Einzelgenehmigung zur Bauausführung Eine Auftragserteilung an ausführende Firmen erfolgt - unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften - bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100.000 € erst nach Einzelgenehmigung (Baumaßnahmen unter 500.000 € Freigabe, ab 500.000 € Bau- und Finanzierungsvorlage) durch den Magistrat. Die Einzelgenehmigung innerhalb der im Nachtrag dargestellten Gesamtkosten erfolgt aufgrund detaillierter Planunterlagen und Kostenberechnungen, die bei Bauvorhaben ab 500.000 € dem Revisionsamt vorab zur Prüfung vorzulegen sind. Wenn die im Nachtrag enthaltenen Gesamtkosten nicht ausreichen, ist die Beschlussfassung durch den Magistrat nur möglich, wenn die Deckung innerhalb der Projekte des Aktionsplans (Minderkosten bzw. Verzicht) oder anderer verfügbarer Mittel erfolgen kann und die Erbringung der veranschlagten globalen Minderausgabe sichergestellt ist.
- Noch nicht zugeordnete Mittel des Aktionsplans Die noch nicht zugeordneten Mittel des Aktionsplans sind vorrangig für Mehrkosten einzusetzen, die eventuell im Rahmen der Planung bzw. Baudurchführung der Sanierungsmaßnahmen des Aktionsplans entstehen könnten. Evtl. erforderliche Sollveränderungen von der Bauunterhaltung in den Teilfinanzhaushalt sind in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zulässig. Sollten die noch nicht zugeordneten Mittel hierfür nicht benötigt werden, sind sie zunächst zur Deckung von evtl. Mehrkosten bei anderen veranschlagten Projekten im Schulbereich zu verwenden, bevor sie für weitere dringende Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich eingesetzt werden können.
- Information der Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung ist darüber zu informieren,
- a)wenn im Aktionsplan enthaltene Vorhaben nicht umgesetzt werden und
- b)wie die noch nicht zugeordneten Mittel des Aktionsplans verwendet werden. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung 2015 -2018 die Auswirkungen des Nachtrages 2014 und die sich aus dem Aktionsplan ergebenden zusätzlichen Mittel zu berücksichtigen. IX. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde vorzulegen und nach Eingang des Genehmigungserlasses bekannt zu machen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 12.12.2013, § 4004, den Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Finanzplanung 2014 - 2017 verabschiedet. Obwohl auch bei der Haushaltsplanung der vorangegangenen Jahre besondere Schwerpunkte im Bereich Kinderbetreuung und Schulen gesetzt wurden, konnten Schulprojekte aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Frankfurt am Main nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt werden. Sanierungen konnten, mit Ausnahme des Konjunkturprogramms II, in den letzten Jahren somit auch nur punktuell durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass an den Schulen zunehmend größere - sowohl in der Ausführung als auch in der Finanzierung - Maßnahmen umzusetzen sind. Die Sanierungsbedarfe und die bauliche Situation an den Schulen verschlechtern sich zunehmend. Teils baufällige Gebäude(teile) müssen weiter betrieben werden, obwohl die anfallenden Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich sind. Weiterhin gibt es Schulen, die einen erheblichen Platzmangel aufweisen, so dass die Beschulung der Kinder nur unter Beeinträchtigungen erfolgen kann. Daher wurde der "Aktionsplan Schule" entwickelt, der, ähnlich wie das Konjunkturprogramm II, zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, um die notwendigen Maßnahmen zeitnah durchzuführen. Um eine wirtschaftlich sinnvolle und strukturierte Bearbeitung zu gewährleisten, ist der "Aktionsplan Schule" auf fünf Jahre angelegt. Eine kürzere Laufzeit ist nicht zweckmäßig, da die Vergangenheit zeigt, dass vor allem größere Sanierungen bzw. Abrisse/Neubauten von Gebäuden nicht in kürzerer Zeit umsetzbar sind. Das Sanierungsprogramm umfasst konsumtive Maßnahmen (Bauunterhaltung inkl. Personalaufwendungen) mit Gesamtkosten in Höhe von 53,74 Mio. €, von denen im Nachtrag 36,66 Mio. € veranschlagt sind. Zuzüglich Abschreibungen und Zinsaufwendungen ergibt sich im Finanzplanungszeitraum bis 2017 eine Ergebnisverschlechterung von kumuliert 43,09 Mio. €. Das ordentliche Ergebnis nach Rücklage, sowie die Inanspruchnahme der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre entwickeln sich wie folgt: Im Finanzhaushalt werden mit dem Nachtrag für Investitionsmaßnahmen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 91,50 Mio. € (kumuliert 2014 - 2017) und für zusätzliche Tilgungsleistungen infolge der Kreditneuaufnahmen 3,0 Mio. € (kumuliert 2016-2017) veranschlagt. Die die im Nachtrag geplanten Investitionsauszahlungen (kumuliert 91,50 Mio. €) überschreitenden zusätzlichen Kreditermächtigungen (kumuliert 130 Mio. €) werden erforderlich, um die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit, die durch die im Nachtrag veranschlagten konsumtiven Aufwendungen um rd. 40,96 Mio. € reduziert wurden, zu kompensieren. Die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit stehen damit nicht mehr in der ursprünglich geplanten Höhe zur Deckung der Finanzmittelbedarfe aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit zur Verfügung. Die für den weiteren Finanzplanungszeitraum ab 2018 vorgesehenen Veranschlagungen belaufen sich im Ergebnishaushalt auf 17,09 Mio. € (ohne Abschreibungen und Finanzaufwendungen) und im Investitionshaushalt auf 4,75 Mio. €. Anlage 2_und_2a_ERGHH (ca. 79 KB) Anlage 3 (ca. 75 KB) Anlage 4_Aktionsplan_Schule (ca. 54 KB) Anlage 5_IPG_Report (ca. 661 KB) Anlage _Nachtragssatzung (ca. 49 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2014, NR 813 Antrag vom 03.04.2014, NR 865 Antrag vom 30.04.2014, NR 889 Antrag vom 21.05.2014, NR 905 Anregung vom 21.03.2014, OA 489 Anregung vom 27.03.2014, OA 491 Antrag vom 20.02.2014, OF 216/15 Antrag vom 03.03.2014, OF 233/16