Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2014-2017
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 21.02.2014, M 45 Betreff: Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2014 sowie
Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2014-2017 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
12.12.2013, § 4004 (M 146) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I. den Entwurf der Nachtragssatzung gemäß Anlage 1
für das Haushaltsjahr 2014 zu beraten und die Nachtragssatzung zu
beschließen, II. den Entwurf des Nachtrags zum
Ergebnishaushalt 2014 - 2017 gemäß Anlage 2 und 2a sowie den Entwurf
des Nachtrags zum Investitionsprogramm 2014 - 2017 gemäß Anlage 3 und
3a zu beraten und zu beschließen. III. Zur Umsetzung des Aktionsplans Schule werden in
den Jahren 2014 bis 2018 zusätzlich zu den in der mittelfristigen Finanzplanung
2014 - 2017 (gemäß Beschlussfassung vom 12.12.2013, § 4004)
enthaltenen Beträgen insgesamt 150.000 T€ bereitgestellt. Die Beträge setzen sich wie folgt zusammen:
2014
2015
2016
2017
2018
Gesamt
in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ Bauunterhaltung 11.524 7.810 4.960 8.665 15.917 48.876 Personalaufwendungen
(Stadt-schulamt, Regionales Facilitymanagement und Rechnungssachbearbeitung)
186
186 186 186 186 930 Personalaufwendungen (Hochbauamt
Projektleitungen) 0
984 984 984 984 3.936 Noch nicht zugeordnete Mittel
0 0 0 0 1.434 1.434 Investive Projekte 14.974 21.463 30.976 24.091 3.320 94.824 Summe 26.684 30.443 37.106 33.926 21.841 150.000
Von den genannten Beträgen werden mit dem
vorliegenden Nachtragshaushalt 2014 - im Ergebnishaushalt kumuliert bis 2017 36,66 Mio.
€ und - im
Finanzhaushalt kumuliert bis 2017 91,50 Mio. € bereitgestellt. Zudem resultieren aus den
Investitionen des Aktionsplans Schule in der Planung des Ergebnishaushalts bis
2017 Abschreibungen von 2,13 Mio. € sowie Zinsaufwendungen von 4,30 Mio.
€. Die einzelnen Projekte innerhalb der
Bauunterhaltung sind der Anlage 4, die einzelnen investiven Projekte der Anlage
5 zu entnehmen.
IV. Es dient zur Kenntnis, dass
für einige der investiven Projekte des Aktionsplans Schule (Klingerschule,
Ludwig-Weber-Schule, Gruneliusschule, Willemer- und Deutschherrenschule und
Römerstadtschule) im Investitionsprogramm 2014 - 2017 in den Jahren
ab 2015 bzw. 2016 bereits Mittel von insgesamt 20.918 T€ eingeplant
sind und deshalb in der Tabelle unter Ziffer III sowie in Anlage 3 nicht die
Mittelabflüsse in den einzelnen Jahren, sondern nur die noch nicht im
bisherigen Investitionsprogramm enthaltenen Mittel dargestellt sind. In der
Anlage 5 sind die einzelnen investiven Projekte des Aktionsplans einschließlich
der bereits im Investitionsprogramm 2014 - 2017 enthaltenen Beträge
dargestellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass
abgeleitet aus Erfahrungswerten vorangegangener "Sonderinvestitionsmaßnahmen"
(Konjunkturprogramme, Ausbau Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren) zur
Umsetzung des Aktionsplans Schule für die Projektleitung zusätzliche
Personalkapazitäten im Hochbauamt im Umfang von 16 Stellen benötigt werden. Die
Befristung (bis Ende 2014) der derzeit außerhalb des Stellenplans zur Verfügung
stehenden 16 Stellen für Projektleitungen wird bis Ende 2018 verlängert. Davon
werden 12 Stellen im Rahmen des Aktionsplans Schule (rd. 3,94 Mio.
€) und 4 Stellen aus dem Budget des Dezernates II finanziert. Des Weiteren werden damit
korrespondierend zwei zusätzliche Kräfte für die zentrale
Rechnungssachbearbeitung sowie zwei Kräfte zur Verstärkung des Regionalen
Facility-Managements im Stadtschulamt befristet für die Dauer von fünf Jahren
(2014 bis 2018) benötigt. Die bis 2018 dafür entstehenden Personalaufwendungen
betragen jeweils berechnet auf Basis der mittleren Jahresbeträge für
Personalausgaben im Bereich des Hochbauamtes 3.936 T€ (jährlich
984 T€) sowie im Bereich des Stadtschulamtes 930 T€
(jährlich 186 T€). VI. Im Hinblick auf die besondere Dringlichkeit der
im Nachtragshaushalt aufgeführten Schulsanierungsmaßnahmen wurden abweichend
von den grundsätzlichen Vorgaben zur Haushaltsplanaufstellung auch Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, für
die bislang keine Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen.
VII. Um die dringenden Sanierungs- und
Investitionsmaßnahmen zügig beginnen und durchführen zu können, werden
abweichend von den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften folgenden
Verfahrensvereinfachungen für die Umsetzung der Maßnahmen des
Nachtragshaushaltes 2014 beschlossen: 1. Bauunterhaltungsmaßnahmen: - Planungsmittel Wenn die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen des
Dezernatsbudgets vorfinanziert werden, können für die in 2014 zu beginnenden
Vorhaben (Mittelabflüsse sind ab 2014 eingeplant) Planungen im Einzelfall
höchstens bis Bearbeitungsknoten 725 (Bearbeitung des Vergabevorschlags) der
Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung, Durchführung, Abrechnung und
Dokumentation von Bauwerken bereits nach Beschlussfassung des Magistrats über
den Nachtrag in die Wege geleitet werden. - Beginn der Bauausführung Die Bauunterhaltungsmaßnahmen bedürfen außer der
haushaltsmäßigen Beordnung keiner weiteren Beschlussfassung der städtischen
Gremien. Mit den jeweiligen
Maßnahmen kann dann begonnen werden, wenn die hierfür benötigten Mittel
verfügbar sind.
- Gesamtkosten Die in der Anlage "Aktionsplan
Schule, Ergebnishaushalt (Bauunterhaltung)" enthaltenen Gesamtkosten der
einzelnen Vorhaben dienen als Gesamtkostenrahmen für das jeweilige Projekt.
Wenn im weiteren Planungs- und
Umsetzungsprozess absehbar ist, dass der Gesamtkostenrahmen überschritten wird,
ist die Deckung der Mehrkosten durch geeignete Maßnahmen (Verzicht auf andere
Vorhaben des Aktionsplans Schule, Inanspruchnahme der noch nicht zugeordneten
Mittel des Aktionsplans und / oder Finanzierung im Rahmen des Dezernatsbudgets)
sicherzustellen. Wenn im
weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess erkennbar wird, dass der
Gesamtkostenrahmen unterschritten wird, sind die verbleibenden Mittel
vordringlich zur Finanzierung von eventuellen Mehrkosten bei anderen
Bauunterhaltungsprojekten des Aktionsplans Schule einzusetzen. Falls sie
hierfür nicht benötigt werden, sind sie zur Deckung eventueller Mehrkosten der
investiven Maßnahmen des Aktionsplans Schule zu verwenden. Entsprechende
Sollveränderungen von der Bauunterhaltung in den Teilfinanzhaushalt sind in
Abstimmung mit der Stadtkämmerei zulässig. - Veränderung der Priorisierung Der Magistrat ist berechtigt, die aus
der Anlage ersichtliche zeitliche Einordnung der einzelnen
Bauunterhaltungsmaßnahmen zu verändern und im Umsetzungsprozess veränderte
Prioritäten zu setzen. 2. Investitionen: - Raumprogramme Auf die Beschlussfassung des Raumprogramms durch den
Magistrat kann verzichtet werden, wenn die von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Standardraumprogramme nicht überschritten werden und zwischen dem
Bildungsdezernat, dem Revisionsamt und der Stadtkämmerei Einvernehmen über den
der Planung zu Grunde zu legenden Raumbedarf hergestellt wurde. In diesen
Fällen erfolgt, abweichend von den geltenden Regelungen, die formelle
Beschlussfassung des Raumprogramms im Rahmen der Bau- und
Finanzierungsvorlage. - Planungsmittel Wenn die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen des
Dezernatsbudgets vorfinanziert werden können und - falls erforderlich - eine
Einigung über den Raumbedarf erfolgt ist, kann bereits nach Beschlussfassung
des Magistrats über den Nachtrag eine Freigabe von Planungsmitteln im
Einzelfall höchstens bis Bearbeitungsknoten 725 (Bearbeitung des
Vergabevorschlages) der Richtlinien zum Ablauf in der Vorbereitung ,
Durchführung, Abrechnung und Dokumentation von Bauwerken a) bei Planungsmitteln unter 100.000
€ durch Dreierverfügung (Bildungdezernentin, Baudezernent und
Stadtkämmerer). b) bei
Planungsmittel ab 100.000 € durch gesonderten Beschluss des Magistrats
über die Freigabe der Planungsmittel erfolgen. Eine Sammelfreigabe durch den Magistrat ist möglich,
wenn diese die erforderlichen Angaben für jedes Einzelvorhaben getrennt
enthält. - Einzelgenehmigung zur
Bauausführung Eine
Auftragserteilung an ausführende Firmen erfolgt - unter Beachtung der
vergaberechtlichen Vorschriften - bei Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 100.000
€ erst nach Einzelgenehmigung (Baumaßnahmen unter 500.000 €
Freigabe, ab 500.000 € Bau- und Finanzierungsvorlage) durch den
Magistrat. Die
Einzelgenehmigung innerhalb der im Nachtrag dargestellten Gesamtkosten erfolgt
aufgrund detaillierter Planunterlagen und Kostenberechnungen, die bei
Bauvorhaben ab 500.000 € dem Revisionsamt vorab zur Prüfung
vorzulegen sind. Wenn die im
Nachtrag enthaltenen Gesamtkosten nicht ausreichen, ist die Beschlussfassung
durch den Magistrat nur möglich, wenn die Deckung innerhalb der Projekte des
Aktionsplans (Minderkosten bzw. Verzicht) oder anderer verfügbarer Mittel
erfolgen kann und die Erbringung der veranschlagten globalen Minderausgabe
sichergestellt ist. 3. Noch nicht zugeordnete Mittel des Aktionsplans
Die noch nicht zugeordneten Mittel des Aktionsplans
sind vorrangig für Mehrkosten einzusetzen, die eventuell im Rahmen der Planung
bzw. Baudurchführung der Sanierungsmaßnahmen des Aktionsplans entstehen
könnten. Evtl. erforderliche Sollveränderungen von der Bauunterhaltung in den
Teilfinanzhaushalt sind in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zulässig. Sollten die noch nicht zugeordneten
Mittel hierfür nicht benötigt werden, sind sie zunächst zur Deckung von evtl.
Mehrkosten bei anderen veranschlagten Projekten im Schulbereich zu verwenden,
bevor sie für weitere dringende Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich eingesetzt
werden können. 4. Information der
Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung ist darüber zu
informieren, a) wenn im
Aktionsplan enthaltene Vorhaben nicht umgesetzt werden und b) wie die noch nicht zugeordneten
Mittel des Aktionsplans verwendet werden. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, bei der
Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung 2015 -2018 die Auswirkungen
des Nachtrages 2014 und die sich aus dem Aktionsplan ergebenden zusätzlichen
Mittel zu berücksichtigen. IX. Die Stadtkämmerei wird
beauftragt, die Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde vorzulegen und
nach Eingang des Genehmigungserlasses bekannt zu machen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
12.12.2013, § 4004, den Haushaltsplan 2014 und die mittelfristige Finanzplanung
2014 - 2017 verabschiedet. Obwohl auch bei der Haushaltsplanung der
vorangegangenen Jahre besondere Schwerpunkte im Bereich Kinderbetreuung und
Schulen gesetzt wurden,
konnten Schulprojekte aufgrund der angespannten finanziellen Situation der
Stadt Frankfurt am Main nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt werden.
Sanierungen konnten, mit Ausnahme
des Konjunkturprogramms II, in den letzten Jahren somit auch nur punktuell
durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass an den Schulen zunehmend größere -
sowohl in der Ausführung als auch in der Finanzierung - Maßnahmen umzusetzen
sind. Die Sanierungsbedarfe und die
bauliche Situation an den Schulen verschlechtern sich zunehmend. Teils
baufällige Gebäude(teile) müssen weiter betrieben werden, obwohl die
anfallenden Reparaturen nicht mehr wirtschaftlich sind. Weiterhin gibt es
Schulen, die einen erheblichen Platzmangel aufweisen, so dass die Beschulung
der Kinder nur unter Beeinträchtigungen erfolgen kann. Daher wurde der "Aktionsplan Schule" entwickelt, der,
ähnlich wie das Konjunkturprogramm II, zusätzliche Haushaltsmittel zur
Verfügung stellt, um die notwendigen Maßnahmen zeitnah durchzuführen. Um eine
wirtschaftlich sinnvolle und strukturierte Bearbeitung zu gewährleisten, ist
der "Aktionsplan Schule" auf fünf Jahre angelegt. Eine kürzere Laufzeit ist
nicht zweckmäßig, da die Vergangenheit zeigt, dass vor allem größere
Sanierungen bzw. Abrisse/Neubauten von Gebäuden nicht in kürzerer Zeit
umsetzbar sind.
Das Sanierungsprogramm umfasst
konsumtive Maßnahmen (Bauunterhaltung inkl. Personalaufwendungen) mit
Gesamtkosten in Höhe von 53,74 Mio. €, von denen im Nachtrag
36,66 Mio. € veranschlagt sind. Zuzüglich Abschreibungen und
Zinsaufwendungen ergibt sich im Finanzplanungszeitraum bis 2017 eine
Ergebnisverschlechterung von kumuliert 43,09 Mio. €. Das ordentliche Ergebnis nach Rücklage, sowie die
Inanspruchnahme der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
der Vorjahre entwickeln sich wie folgt: Im Finanzhaushalt werden mit dem Nachtrag für
Investitionsmaßnahmen zusätzliche Auszahlungen in Höhe von 91,50 Mio. €
(kumuliert 2014 - 2017) und für zusätzliche Tilgungsleistungen
infolge der Kreditneuaufnahmen 3,0 Mio. € (kumuliert 2016-2017)
veranschlagt. Die die im Nachtrag geplanten
Investitionsauszahlungen (kumuliert 91,50 Mio. €) überschreitenden
zusätzlichen Kreditermächtigungen (kumuliert 130 Mio. €) werden
erforderlich, um die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit, die durch die im
Nachtrag veranschlagten konsumtiven Aufwendungen um rd. 40,96 Mio. €
reduziert wurden, zu kompensieren. Die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit
stehen damit nicht mehr in der ursprünglich geplanten Höhe zur Deckung der
Finanzmittelbedarfe aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit zur Verfügung.
Die für den weiteren
Finanzplanungszeitraum ab 2018 vorgesehenen Veranschlagungen belaufen sich im
Ergebnishaushalt auf 17,09 Mio. € (ohne Abschreibungen und
Finanzaufwendungen) und im Investitionshaushalt auf
4,75 Mio. €. Anlage 2_und_2a_ERGHH (ca. 79 KB) Anlage 3
(ca. 75 KB) Anlage
4_Aktionsplan_Schule (ca.
54 KB) Anlage 5_IPG_Report (ca. 661 KB) Anlage
_Nachtragssatzung (ca.
49 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
25.02.2014, NR 813
Antrag vom
03.04.2014, NR 865
Antrag vom
30.04.2014, NR 889
Antrag vom
21.05.2014, NR 905
Anregung vom
21.03.2014, OA 489
Anregung vom
27.03.2014, OA 491
Antrag vom
20.02.2014, OF
216/15
Antrag vom 03.03.2014, OF 233/16
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 146
Auskunftsersuchen
vom 18.03.2014, V 978
Antrag vom
03.04.2014, OF
222/15
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 233
Bericht des
Magistrats vom 23.01.2023, B 43
Bericht des
Magistrats vom 19.04.2024, B 150
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige
Gremien: KAV
Versandpaket: 26.02.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 13
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung überweist die
Vorlage M 45 zur Vorberatung an den Ausschuss für Bildung und Integration,
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht,
Verwaltung und Sicherheit sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung überweist die Vorlage NR 813 zur Vorberatung an
den Ausschuss für Bildung und Integration, den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie den
Haupt- und Finanzausschuss. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO I, TOP 6
Beschluss: 1. a) Die
Stadtverordnetenversammlung überweist die Vorlage M 45 zur Vorberatung an den
Ausschuss für Bildung und Integration, den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sowie den
Haupt- und Finanzausschuss. b) Die Vorlage M 45 wird zur Mitberatung an
die Ortsbeiräte überwiesen. Die Beschlussfassung ist in der Plenarsitzung am
22.05.2014 vorgesehen. 2. a) Die Stadtverordnetenversammlung überweist die
Vorlage NR 813 zur Vorberatung an den Ausschuss für Bildung und Integration,
den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, den Ausschuss für Recht,
Verwaltung und Sicherheit sowie den Haupt- und Finanzausschuss. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Sylvia Weber, Rinn, Stock,
Schenk, Pauli, Dr. Dr. Rahn, Kliehm, zu Löwenstein, Hübner, Streb-Hesse und
Josef sowie von Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP 29. Sitzung des OBR 9
am 13.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 45 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE.
(= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 16. Sitzung der KAV am
17.03.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 45 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 813 wird zugestimmt.
29. Sitzung des OBR
11 am 17.03.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung)
32. Sitzung des OBR 2
am 17.03.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6
am 18.03.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
13 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 45 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 18.03.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2014
1. Der Vorlage
M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 233/16 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1
am 18.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und
LINKE. (= Ablehnung) 30. Sitzung des OBR
10 am 18.03.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 30. Sitzung des OBR
12 am 21.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
15 am 21.03.2014, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 216/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU,
GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss:
Anregung
OA 489 2014
1. Der Vorlage
M 45 wird unter Hinweis auf OA 489 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 216/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier,
FDP und NPD (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Meier
und NPD 29. Sitzung des OBR
14 am 24.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 4
am 25.03.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8
am 27.03.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird unter Hinweis auf OA 491
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, LINKE. und FDP; GRÜNE (= ohne
Hinweis auf OA ) gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
29. Sitzung des OBR 5
am 28.03.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 45 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP und fraktionslos gegen
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 29. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 12.05.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 813 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 889 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 489 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 5. Die Vorlage OA 491 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme
im Rahmen NR 889) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und NR 889); FDP
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ELF
Piraten (= Annahme)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und ELF
Piraten (= Annahme)
zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (=
Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FREIE WÄHLER (NR 813 = Ablehnung, NR 889 = Annahme, OA 489 =
Enthaltung, OA 491 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (M 45 =
Annahme im Rahmen NR 813, NR 813, NR 889, OA 489 und OA 491 = Annahme)
29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 45 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 813 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 889 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 489 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 491 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 19.05.2014, TO I, TOP
6 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 45 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage NR 813 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 6
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 813 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 865 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 889 wird abgelehnt.
5. Die Vorlage
NR 905 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 489 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 7. Die Vorlage OA 491 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und
NR 889), FDP (= Annahme im Rahmen NR 865) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR
813) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE.,
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, FDP und ELF
Piraten (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum)
zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 7. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 45, NR 813, NR 865 und NR 889 = Ablehnung, OA 489
und OA 491 = Annahme) REP (M 45, NR 813 und NR 889 = Ablehnung, NR 865,
OA 489 und OA 491 = Annahme) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 813 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 865 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 889 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 905 wird abgelehnt.
6. Die Vorlage
OA 489 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
7. a) Die
Vorlage OA 491 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling,
Fischer, Pauli, Rinn, Schenk, Stock, Kliehm, Dr. Dr. Rahn und Förster sowie
von Stadtkämmerer Becker und Stadträtin Sorge dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und ELF
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 889), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 813 und
NR 889), FDP (= Annahme im Rahmen NR 865), RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 813)
und REP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und
REP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ELF Piraten gegen FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und RÖMER gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., ELF Piraten,
RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 7. zu a) CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD,
LINKE., ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4290, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 § 4544, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 20 1