Quartiersgarage Glauburgschule
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 231 vom 26.10.2007"Quartiersgarage Nordend - Ersatzstandort für die Quartiersgarage Philanthropin" wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:
- Die Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule erhält max. 101 Stellplätze auf möglichst einer Geschoßebene. In der weiteren Planung ist auch eine Ausführung als vollautomatisches System nach Vorbild der Anlage in der Donnersbergerstraße in München zu prüfen.
- Die Stellplätze der Quartiersgarage dürfen - unter Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Berechtigung - ausschließlich vermietet werden an - Bewohnerinnen und Bewohner - in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende (max. 10 Stellplätze). Gewerbetreibende können jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetem Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten. - CarSharing-Unternehmen (max. 5 Stellplätze). Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden. - die Glauburgschule (max. 5 Stellplätze)
- Nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Quartiersgarage werden im Straßenraum zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität Parkplätze zurückgebaut. Zusätzlich werden Kreuzungen und Einmündungen konsequent von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten. Die Anzahl der im Straßenraum entfallenden Parkplätze kann bis zu 30% der in der Quartiersgarage neu entstehenden Stellplätze betragen. Die dadurch frei werdenden öffentlichen Flächen werden in die Umgestaltung des Bereichs zwischen Glauburgplatz und Nordendplatz zu einem Spiel- und Begegnungsraum einbezogen und stehen dann für Spielzwecke, für das Aufstellen von Bänken zum Verweilen und Ausruhen, und für Gehwegverbreiterungen zur Verfügung.
- Da der Verkehr von und zur Quartiersgarage zwangsläufig die Schulwege der Glauburgschule tangiert, wird bei der weiteren Planung eine genaue Prüfung der Verkehrswege und der Verortung der Garagenein- und Ausfahrt im Sinne einer optimalen Schulwegsicherung unternommen.
- Eine mehrgeschossige Ausführung des Neubaus der Schulturnhalle mit Unterrichts- und Mehrzweckräumen in den oberen Etagen ist für den Fall zu prüfen, daß eine Aktualisierung des Raumprogramms auch unter Berücksichtigung der an dieser Schule stattfindenden schulbegleitenden Angebote einen entsprechenden Raumbedarf ergibt.
- Es ist zu prüfen, ob das Dach des neu zu errichtenden Turnhallengebäudes mit einer Photovoltaik- oder einer thermischen Solaranlage ausgestattet werden kann. Begründung: Der Bau einer Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule begegnet wirkungsvoll dem Mangel an Parkplätzen für Bewohner in diesem Teil des Nordends. Damit wird durch entfallende Parkplatzsuchfahrten nicht nur die Lebens- und Wohnqualität dieses Quartiers erhöht, sondern auch die Umwelt durch verminderte Lärm- und Schadstoffemissionen geschützt. Gleichzeitig ermöglicht neuer, zusätzlicher unterirdischer Parkraum durch den Rückbau oberirdischer Parkplätze auch eine gestalterische Aufwertung des umgebenden Straßenraums durch zusätzliche Straßenquerungen, Baumpflanzungen und Aufenthaltsbereiche. Auch davon profitieren die Bewohner des Quartiers. Durch die bewußte Verknüpfung der Errichtung zusätzlicher Parkplätze mit der Schaffung von Freiräumen im Straßenraum ist die neue Quartiersgarage als Pilotprojekt im Rahmen der Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" (B 312, 2006) zu sehen. Um keinen zusätzlichen Verkehr anzuziehen, bleiben die Stellplätze der Quartiersgarage den im Viertel ansässigen Bewohnern und Gewerbetreibenden und der Glauburgschule vorbehalten. Zusätzlich können Stellplätze für CarSharing zur Verfügung gestellt werden, da CarSharing-Fahrzeuge vier bis acht private Pkw ersetzen und damit weitere Entlastungen beim Verkehrsaufkommen erreicht werden können. Die Ausführung der Quartiersgarage als vollautomatisches System, bei dem die Fahrzeuge in einer oberirdischen, einzelgaragenähnlichen Station übergeben und dann auf Paletten zu ihrem Lagerort transportiert werden, sollte ernsthaft geprüft werden. Vorteile liegen in dem geringeren Flächenbedarf durch den Wegfall von Fahrgassen und Rampen sowie in einem höheren Sicherheitsempfinden für die Nutzer, die nicht mehr in eine unterirdische Anlage einfahren müssen. Die Errichtung der Quartiersgarage ist mit dem Neubau der Schulturnhalle der Glauburgschule verbunden. Ein Neubauvorhaben sollte immer mit einer Aktualisierung des Raumplanes einhergehen, um einer bedarfsgerechten Dimensionierung Rechnung zu tragen. Dabei sind auch schulbegleitende Angebote, wie sie durch den Verein Kubi derzeit schon an der Glauburgschule angeboten werden und durch das SchuB-Programm möglicherweise künftig geplant sind, einzurechnen. Bei Bedarf könnte der Neubau dann zusätzlich zur Turnhalle weitere Räume in Obergeschossen erhalten. Gemäß der Anstrengungen der Stadt Frankfurt für den Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energien, soll auf dem neuen Turnhallengebäude eine Photovoltaik- oder thermische Solaranlage errichtet werden, sofern Lage, technische Daten und Wirtschaftlichkeit eine positive Bewertung erzielen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.02.2008, NR 765 Betreff: Quartiersgarage Glauburgschule
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Dem Magistratsvortrag M 231 vom
26.10.2007"Quartiersgarage Nordend - Ersatzstandort für die Quartiersgarage
Philanthropin" wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: 1. Die Quartiersgarage unter dem Schulhof der
Glauburgschule erhält max. 101 Stellplätze auf möglichst einer Geschoßebene. In
der weiteren Planung ist auch eine Ausführung als vollautomatisches System nach
Vorbild der Anlage in der Donnersbergerstraße in München zu prüfen. 2. Die Stellplätze der Quartiersgarage dürfen -
unter Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Berechtigung - ausschließlich
vermietet werden an -
Bewohnerinnen und Bewohner -
in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende (max. 10 Stellplätze).
Gewerbetreibende können jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetem Gewerbe
zur persönlichen Benutzung anmieten. - CarSharing-Unternehmen (max. 5 Stellplätze). Die
Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten
werden. - die Glauburgschule
(max. 5 Stellplätze) 3. Nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen
in der Quartiersgarage werden im Straßenraum zugunsten einer besseren
Aufenthaltsqualität Parkplätze zurückgebaut. Zusätzlich werden Kreuzungen und
Einmündungen konsequent von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
freigehalten. Die Anzahl der im Straßenraum entfallenden Parkplätze kann bis zu
30% der in der Quartiersgarage neu entstehenden Stellplätze betragen. Die
dadurch frei werdenden öffentlichen Flächen werden in die Umgestaltung des
Bereichs zwischen Glauburgplatz und Nordendplatz zu einem Spiel- und
Begegnungsraum einbezogen und stehen dann für Spielzwecke, für das Aufstellen
von Bänken zum Verweilen und Ausruhen, und für Gehwegverbreiterungen zur
Verfügung. 4. Da der Verkehr von und zur
Quartiersgarage zwangsläufig die Schulwege der Glauburgschule tangiert, wird
bei der weiteren Planung eine genaue Prüfung der Verkehrswege und der Verortung
der Garagenein- und Ausfahrt im Sinne einer optimalen Schulwegsicherung
unternommen. 5. Eine mehrgeschossige Ausführung
des Neubaus der Schulturnhalle mit Unterrichts- und Mehrzweckräumen in den
oberen Etagen ist für den Fall zu prüfen, daß eine Aktualisierung des
Raumprogramms auch unter Berücksichtigung der an dieser Schule stattfindenden
schulbegleitenden Angebote einen entsprechenden Raumbedarf ergibt. 6. Es ist zu prüfen, ob das Dach des neu zu
errichtenden Turnhallengebäudes mit einer Photovoltaik- oder einer thermischen
Solaranlage ausgestattet werden kann. Begründung: Der Bau einer Quartiersgarage
unter dem Schulhof der Glauburgschule begegnet wirkungsvoll dem Mangel an
Parkplätzen für Bewohner in diesem Teil des Nordends. Damit wird durch
entfallende Parkplatzsuchfahrten nicht nur die Lebens- und Wohnqualität dieses
Quartiers erhöht, sondern auch die Umwelt durch verminderte Lärm- und
Schadstoffemissionen geschützt. Gleichzeitig ermöglicht neuer, zusätzlicher
unterirdischer Parkraum durch den Rückbau oberirdischer Parkplätze auch eine
gestalterische Aufwertung des umgebenden Straßenraums durch zusätzliche
Straßenquerungen, Baumpflanzungen und Aufenthaltsbereiche. Auch davon
profitieren die Bewohner des Quartiers. Durch die bewußte Verknüpfung der
Errichtung zusätzlicher Parkplätze mit der Schaffung von Freiräumen im
Straßenraum ist die neue Quartiersgarage als Pilotprojekt im Rahmen der
Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" (B 312, 2006) zu
sehen. Um keinen zusätzlichen Verkehr
anzuziehen, bleiben die Stellplätze der Quartiersgarage den im Viertel
ansässigen Bewohnern und Gewerbetreibenden und der Glauburgschule vorbehalten.
Zusätzlich können Stellplätze für CarSharing zur Verfügung gestellt werden, da
CarSharing-Fahrzeuge vier bis acht private Pkw ersetzen und damit weitere
Entlastungen beim Verkehrsaufkommen erreicht werden können. Die Ausführung der Quartiersgarage als
vollautomatisches System, bei dem die Fahrzeuge in einer oberirdischen,
einzelgaragenähnlichen Station übergeben und dann auf Paletten zu ihrem
Lagerort transportiert werden, sollte ernsthaft geprüft werden. Vorteile liegen
in dem geringeren Flächenbedarf durch den Wegfall von Fahrgassen und Rampen
sowie in einem höheren Sicherheitsempfinden für die Nutzer, die nicht mehr in
eine unterirdische Anlage einfahren müssen. Die Errichtung der Quartiersgarage ist mit dem
Neubau der Schulturnhalle der Glauburgschule verbunden. Ein Neubauvorhaben
sollte immer mit einer Aktualisierung des Raumplanes einhergehen, um einer
bedarfsgerechten Dimensionierung Rechnung zu tragen. Dabei sind auch
schulbegleitende Angebote, wie sie durch den Verein Kubi derzeit schon an der
Glauburgschule angeboten werden und durch das SchuB-Programm möglicherweise
künftig geplant sind, einzurechnen. Bei Bedarf könnte der Neubau dann
zusätzlich zur Turnhalle weitere Räume in Obergeschossen erhalten. Gemäß der Anstrengungen der Stadt Frankfurt für den
Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energien, soll auf dem neuen
Turnhallengebäude eine Photovoltaik- oder thermische Solaranlage errichtet
werden, sofern Lage, technische Daten und Wirtschaftlichkeit eine positive
Bewertung erzielen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 26.10.2007, M 231
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.05.2008, B 317
Bericht des
Magistrats vom 20.03.2009, B 184
Bericht des
Magistrats vom 18.09.2009, B 811
Bericht des
Magistrats vom 12.02.2010, B 100
Bericht des
Magistrats vom 29.11.2010, B 717
Bericht des
Magistrats vom 06.12.2013, B 560
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 20.02.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3
am 14.02.2008, TO I, TOP 18 Der Änderungsantrag
der SPD auf Streichung der seitens der CDU formulierten Maßgabe zu Ziffer 3.
der Vorlage OF 426/3 sowie Aufnahme eines Belegungsrechts von 5 Stellplätzen
durch die Glauburgschule in die Vorlage wird mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss: Anregung OA 602 2008
1.
Der Vorlage M 231 wird mit der Maßgabe der Beachtung der
Vorlage OA 602 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR
765 wird zugestimmt.
3. Die Vorlage OF 401/3 wurde zurückgezogen.
4.
Die Vorlage OF 402/3 wurde zurückgezogen.
5.
Die
Vorlage OF 403/3 wird abgelehnt. 6.
Die
Vorlage OF 420/3 wurde zurückgezogen. 7.
Die
Vorlage OF 426/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 3. des
Antragstextes die Formulierung "zugunsten einer besseren
Aufenthaltsqualität" durch "zugunsten eines besonderen Projekts im
Sinne einer besseren Aufenthaltsqualität" ersetzt wird.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU zu 2.
SPD (= Annahme), GRÜNE, CDU, LINKE. und FDP (= Enthaltung)
zu
5. 5 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD und LINKE. (=
Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 7.
Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 CDU
18. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2008, TO I, TOP 92
Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 231 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 765 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage OA 602 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2008, TO I, TOP
60 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage M 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 765 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage OA 602 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
18. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.02.2008, TO I, TOP 104 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 231
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
765 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
602 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und BFF 20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
a)
Der Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der
Vorlagen M 231, NR 765 und OA 602 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird aufgehoben. b) Der Vorlage M 231 wird unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 765 und OA 602
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 765 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 3. a) Den Ziffern 1.
bis 5. und 7. der Vorlage OA 602 wird im Rahmen der Vorlage NR 765
zugestimmt. b) Die Ziffer 6. der Vorlage OA 602 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG;
BFF (= Annahme ohne Zusatz) zu 2.
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Ziffer 1. erster
Satz Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 1. zweiter Satz und Ziffern 3., 5.
und 6. Annahme im Rahmen der Vorlage OA 602, Ziffer 2. erster Spiegelstrich
Annahme, Ziffer 2. zweiter, dritter und vierter Spiegelstrich Prüfung und
Berichterstattung, Ziffer 4. Annahme); BFF (= Enthaltung)
zu 3.
a) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz)
sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)
b) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (=
Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
(M 231 = Annahme, NR 765 und OA 602 = Ablehnung) NPD (M 231, NR 765 und
OA 602 = Enthaltung) 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2008, TO II, TOP 20 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 231 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den
Vorlagen NR 765 und OA 602 zugestimmt. 2.
Der
Vorlage NR 765 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
a) Den Ziffern 1. bis 5. und 7. der Vorlage OA 602 wird im
Rahmen der Vorlage NR 765 zugestimmt. b) Die Ziffer 6. der Vorlage OA 602
wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG gegen BFF und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG gegen SPD (= Ziffer 1. erster Satz Prüfung und
Berichterstattung, Ziffer 1. zweiter Satz und Ziffern 3., 5. und 6. Annahme
im Rahmen der Vorlage OA 602, Ziffer 2. erster Spiegelstrich Annahme, Ziffer
2. zweiter, dritter und vierter Spiegelstrich Prüfung und Berichterstattung,
Ziffer 4. Annahme) und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung)
zu 3.
a) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme
ohne Zusatz) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (=
Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) b) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen
SPD und LINKE. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); BFF und NPD (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3548, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008 Aktenzeichen: 66 3