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Quartiersgarage Glauburgschule

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 231 vom 26.10.2007"Quartiersgarage Nordend - Ersatzstandort für die Quartiersgarage Philanthropin" wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

  1. Die Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule erhält max. 101 Stellplätze auf möglichst einer Geschoßebene. In der weiteren Planung ist auch eine Ausführung als vollautomatisches System nach Vorbild der Anlage in der Donnersbergerstraße in München zu prüfen.
  2. Die Stellplätze der Quartiersgarage dürfen - unter Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Berechtigung - ausschließlich vermietet werden an - Bewohnerinnen und Bewohner - in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende (max. 10 Stellplätze). Gewerbetreibende können jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetem Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten. - CarSharing-Unternehmen (max. 5 Stellplätze). Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden. - die Glauburgschule (max. 5 Stellplätze)
  3. Nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Quartiersgarage werden im Straßenraum zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität Parkplätze zurückgebaut. Zusätzlich werden Kreuzungen und Einmündungen konsequent von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten. Die Anzahl der im Straßenraum entfallenden Parkplätze kann bis zu 30% der in der Quartiersgarage neu entstehenden Stellplätze betragen. Die dadurch frei werdenden öffentlichen Flächen werden in die Umgestaltung des Bereichs zwischen Glauburgplatz und Nordendplatz zu einem Spiel- und Begegnungsraum einbezogen und stehen dann für Spielzwecke, für das Aufstellen von Bänken zum Verweilen und Ausruhen, und für Gehwegverbreiterungen zur Verfügung.
  4. Da der Verkehr von und zur Quartiersgarage zwangsläufig die Schulwege der Glauburgschule tangiert, wird bei der weiteren Planung eine genaue Prüfung der Verkehrswege und der Verortung der Garagenein- und Ausfahrt im Sinne einer optimalen Schulwegsicherung unternommen.
  5. Eine mehrgeschossige Ausführung des Neubaus der Schulturnhalle mit Unterrichts- und Mehrzweckräumen in den oberen Etagen ist für den Fall zu prüfen, daß eine Aktualisierung des Raumprogramms auch unter Berücksichtigung der an dieser Schule stattfindenden schulbegleitenden Angebote einen entsprechenden Raumbedarf ergibt.
  6. Es ist zu prüfen, ob das Dach des neu zu errichtenden Turnhallengebäudes mit einer Photovoltaik- oder einer thermischen Solaranlage ausgestattet werden kann. Begründung: Der Bau einer Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule begegnet wirkungsvoll dem Mangel an Parkplätzen für Bewohner in diesem Teil des Nordends. Damit wird durch entfallende Parkplatzsuchfahrten nicht nur die Lebens- und Wohnqualität dieses Quartiers erhöht, sondern auch die Umwelt durch verminderte Lärm- und Schadstoffemissionen geschützt. Gleichzeitig ermöglicht neuer, zusätzlicher unterirdischer Parkraum durch den Rückbau oberirdischer Parkplätze auch eine gestalterische Aufwertung des umgebenden Straßenraums durch zusätzliche Straßenquerungen, Baumpflanzungen und Aufenthaltsbereiche. Auch davon profitieren die Bewohner des Quartiers. Durch die bewußte Verknüpfung der Errichtung zusätzlicher Parkplätze mit der Schaffung von Freiräumen im Straßenraum ist die neue Quartiersgarage als Pilotprojekt im Rahmen der Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" (B 312, 2006) zu sehen. Um keinen zusätzlichen Verkehr anzuziehen, bleiben die Stellplätze der Quartiersgarage den im Viertel ansässigen Bewohnern und Gewerbetreibenden und der Glauburgschule vorbehalten. Zusätzlich können Stellplätze für CarSharing zur Verfügung gestellt werden, da CarSharing-Fahrzeuge vier bis acht private Pkw ersetzen und damit weitere Entlastungen beim Verkehrsaufkommen erreicht werden können. Die Ausführung der Quartiersgarage als vollautomatisches System, bei dem die Fahrzeuge in einer oberirdischen, einzelgaragenähnlichen Station übergeben und dann auf Paletten zu ihrem Lagerort transportiert werden, sollte ernsthaft geprüft werden. Vorteile liegen in dem geringeren Flächenbedarf durch den Wegfall von Fahrgassen und Rampen sowie in einem höheren Sicherheitsempfinden für die Nutzer, die nicht mehr in eine unterirdische Anlage einfahren müssen. Die Errichtung der Quartiersgarage ist mit dem Neubau der Schulturnhalle der Glauburgschule verbunden. Ein Neubauvorhaben sollte immer mit einer Aktualisierung des Raumplanes einhergehen, um einer bedarfsgerechten Dimensionierung Rechnung zu tragen. Dabei sind auch schulbegleitende Angebote, wie sie durch den Verein Kubi derzeit schon an der Glauburgschule angeboten werden und durch das SchuB-Programm möglicherweise künftig geplant sind, einzurechnen. Bei Bedarf könnte der Neubau dann zusätzlich zur Turnhalle weitere Räume in Obergeschossen erhalten. Gemäß der Anstrengungen der Stadt Frankfurt für den Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energien, soll auf dem neuen Turnhallengebäude eine Photovoltaik- oder thermische Solaranlage errichtet werden, sofern Lage, technische Daten und Wirtschaftlichkeit eine positive Bewertung erzielen.

Inhalt

Antrag vom 13.02.2008, NR 765

Betreff: Quartiersgarage Glauburgschule Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 231 vom 26.10.2007"Quartiersgarage Nordend - Ersatzstandort für die Quartiersgarage Philanthropin" wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt:

  1. Die Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule erhält max. 101 Stellplätze auf möglichst einer Geschoßebene. In der weiteren Planung ist auch eine Ausführung als vollautomatisches System nach Vorbild der Anlage in der Donnersbergerstraße in München zu prüfen.

  2. Die Stellplätze der Quartiersgarage dürfen - unter Prüfung und regelmäßiger Kontrolle der Berechtigung - ausschließlich vermietet werden an - Bewohnerinnen und Bewohner - in diesem Viertel ansässige Gewerbetreibende (max. 10 Stellplätze). Gewerbetreibende können jeweils nur einen Stellplatz pro angemeldetem Gewerbe zur persönlichen Benutzung anmieten. - CarSharing-Unternehmen (max. 5 Stellplätze). Die Vermietung erfolgt zu denselben Konditionen, wie sie auch Bewohnern angeboten werden. - die Glauburgschule (max. 5 Stellplätze)

  3. Nach der Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen in der Quartiersgarage werden im Straßenraum zugunsten einer besseren Aufenthaltsqualität Parkplätze zurückgebaut. Zusätzlich werden Kreuzungen und Einmündungen konsequent von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten. Die Anzahl der im Straßenraum entfallenden Parkplätze kann bis zu 30% der in der Quartiersgarage neu entstehenden Stellplätze betragen. Die dadurch frei werdenden öffentlichen Flächen werden in die Umgestaltung des Bereichs zwischen Glauburgplatz und Nordendplatz zu einem Spiel- und Begegnungsraum einbezogen und stehen dann für Spielzwecke, für das Aufstellen von Bänken zum Verweilen und Ausruhen, und für Gehwegverbreiterungen zur Verfügung.

  4. Da der Verkehr von und zur Quartiersgarage zwangsläufig die Schulwege der Glauburgschule tangiert, wird bei der weiteren Planung eine genaue Prüfung der Verkehrswege und der Verortung der Garagenein- und Ausfahrt im Sinne einer optimalen Schulwegsicherung unternommen.

  5. Eine mehrgeschossige Ausführung des Neubaus der Schulturnhalle mit Unterrichts- und Mehrzweckräumen in den oberen Etagen ist für den Fall zu prüfen, daß eine Aktualisierung des Raumprogramms auch unter Berücksichtigung der an dieser Schule stattfindenden schulbegleitenden Angebote einen entsprechenden Raumbedarf ergibt.

  6. Es ist zu prüfen, ob das Dach des neu zu errichtenden Turnhallengebäudes mit einer Photovoltaik- oder einer thermischen Solaranlage ausgestattet werden kann. Begründung: Der Bau einer Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule begegnet wirkungsvoll dem Mangel an Parkplätzen für Bewohner in diesem Teil des Nordends. Damit wird durch entfallende Parkplatzsuchfahrten nicht nur die Lebens- und Wohnqualität dieses Quartiers erhöht, sondern auch die Umwelt durch verminderte Lärm- und Schadstoffemissionen geschützt. Gleichzeitig ermöglicht neuer, zusätzlicher unterirdischer Parkraum durch den Rückbau oberirdischer Parkplätze auch eine gestalterische Aufwertung des umgebenden Straßenraums durch zusätzliche Straßenquerungen, Baumpflanzungen und Aufenthaltsbereiche. Auch davon profitieren die Bewohner des Quartiers. Durch die bewußte Verknüpfung der Errichtung zusätzlicher Parkplätze mit der Schaffung von Freiräumen im Straßenraum ist die neue Quartiersgarage als Pilotprojekt im Rahmen der Untersuchung "Quartiersgaragen in Frankfurt am Main" (B 312, 2006) zu sehen. Um keinen zusätzlichen Verkehr anzuziehen, bleiben die Stellplätze der Quartiersgarage den im Viertel ansässigen Bewohnern und Gewerbetreibenden und der Glauburgschule vorbehalten. Zusätzlich können Stellplätze für CarSharing zur Verfügung gestellt werden, da CarSharing-Fahrzeuge vier bis acht private Pkw ersetzen und damit weitere Entlastungen beim Verkehrsaufkommen erreicht werden können. Die Ausführung der Quartiersgarage als vollautomatisches System, bei dem die Fahrzeuge in einer oberirdischen, einzelgaragenähnlichen Station übergeben und dann auf Paletten zu ihrem Lagerort transportiert werden, sollte ernsthaft geprüft werden. Vorteile liegen in dem geringeren Flächenbedarf durch den Wegfall von Fahrgassen und Rampen sowie in einem höheren Sicherheitsempfinden für die Nutzer, die nicht mehr in eine unterirdische Anlage einfahren müssen. Die Errichtung der Quartiersgarage ist mit dem Neubau der Schulturnhalle der Glauburgschule verbunden. Ein Neubauvorhaben sollte immer mit einer Aktualisierung des Raumplanes einhergehen, um einer bedarfsgerechten Dimensionierung Rechnung zu tragen. Dabei sind auch schulbegleitende Angebote, wie sie durch den Verein Kubi derzeit schon an der Glauburgschule angeboten werden und durch das SchuB-Programm möglicherweise künftig geplant sind, einzurechnen. Bei Bedarf könnte der Neubau dann zusätzlich zur Turnhalle weitere Räume in Obergeschossen erhalten. Gemäß der Anstrengungen der Stadt Frankfurt für den Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energien, soll auf dem neuen Turnhallengebäude eine Photovoltaik- oder thermische Solaranlage errichtet werden, sofern Lage, technische Daten und Wirtschaftlichkeit eine positive Bewertung erzielen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 231

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