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Quartiersgarage Nordend - Ersatzstandort für die Quartiersgarage Philanthropin

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.05.2008, B 317

Betreff: Quartiersgarage Nordend - Ersatzstandort für die Quartiersgarage Philanthropin Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3548 - NR 765 CDU und GRÜNE, OA 602 OBR 3, M 231/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.11.2008 Im Rahmen der weiteren Vor- und Ausführungsplanung für die Erstellung der Tiefgarage, die Schulhofgestaltung, die Neuordnung des angrenzenden öffentlichen Raums und für die Anbauten an die Nachbargebäude wird der Magistrat die unter Nr. I und II genannten Punkte prüfen und umsetzen: I

  1. Es wird geprüft, ob 101 Stellplätze auf einer Ebene unterzubringen sind. Weiterhin wird die technische und wirtschaftliche Möglichkeit von automatisierten Systemen geprüft und bei positiven Ergebnissen angewandt. I

  2. Es wird geprüft, wie neben den Belangen der Anwohner auch die Belange der Gewerbetreibenden, des Carsharings und der Schule Rechnung getragen werden kann. I

  3. Im Rahmen der weiteren Planung wird geprüft, wie viele Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen können. Eine endgültige Beurteilung der aufgeworfenen Fragen setzt eine entsprechende Vorplanung voraus, die auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 3548 erfolgen wird. Der Planungsansatz für den öffentlichen Raum deckt sich mit dem Projekt "Nahmobilität Nordend" und "Nordend - Vernetzte Spiel- und Begegnungsräume". I

  4. Die Sicherheit der Schüler insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Tiefgaragenzufahrt wird im Rahmen der Vorplanung zu prüfen sein. I

  5. und III. Ein Raumprogramm für die Glauburgschule wird im Laufe des Jahres erstellt und kann dann Planungsgrundlage für den Bau der Turnhalle und der weiteren Räume für die schulische Nutzung bilden. I

  6. und II. Der Magistrat hat bereits "Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen" verabschiedet, die die Prüfung des Einsatzes von Photovoltaik und Solaranlagen beinhalten. Die Prüfung wird auf dieser Grundlage im Rahmen der weiteren Planung erfolgen. III. Für die Anbauten an die Nachbargebäude wird eine schulische bzw. schulbegleitende Nutzung Grundlage der weiteren Planung sein. Hierzu siehe auch I 5.