Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen
Vorlagentyp: NR FRANKFURTER
Begründung
der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von
- 543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
- Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
- Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.11.2018, NR 707 Betreff: Kleingärten vor
der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom
25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue
Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
880: Der Pachtvertrag für ein großes
Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der
Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22,
Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von 1.543 qm, umfasst fünf
Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das
Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger
e. V. verpachtet.
Derzeit ist noch unklar, ob, wie
und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat
die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn,
gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere
EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw.
Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die
Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel,
dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem
Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher
aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber
auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage
engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage
schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert
wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die
Existenz der Kleingärten bis dahin sichert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle
denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens
der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu
verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten
Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen
Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe),
soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der
Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte
Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und
der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten
Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die
möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage
(Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
2. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der
Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen.
- prüft bei Misserfolg der Bemühungen
andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener
Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des
Grundstückes. 3. Der Bericht B 295/18 wird im
Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen. Antragsteller:
FRANKFURTER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 17.09.2018, B 295
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 317
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 295 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 38
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 295 = Zurückweisung, NR
707 = Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 16
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 295 dient zur Kenntnis. 2. a) Die
Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung,
Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. b) Die Wortmeldung von
Stadtverordneten Dr. Römer dient zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis,
dass die FRAKTION fünf Minuten Redezeit an die FRANKFURTER übertragen hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie FRAKTION (= Ablehnung) 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 27
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage NR 707 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD,
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 10
Beschluss: Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage NR 707 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3452, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 § 3629, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 § 4167, 31. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0