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Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen

Vorlagentyp: NR FRANKFURTER

Begründung

der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von

  1. 543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
  2. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
  3. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
  4. Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.

Inhalt

Antrag vom 29.11.2018, NR 707

Betreff: Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von

  1. 543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  2. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.

  3. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.

  4. Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 295

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 26
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 23
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 27
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 38
Angenommen
1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung 29
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. b) Die Wortmeldung von Stadtverordneten Dr. Römer dient zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten Redezeit an die FRANKFURTER übertragen hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 27
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 9
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 28
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 27
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 10
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 31
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 707 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION Frankfurter

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