Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen

Vorlagentyp: NR FRANKFURTER

Begründung

der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von

  1. 543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
  2. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
  3. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
  4. Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2018, NR 707 Betreff: Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von 1.543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen. 2. Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes. 3. Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen. Antragsteller: FRANKFURTER Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Erhard Römer Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 295 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 317 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 295 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 295 = Zurückweisung, NR 707 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage B 295 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 707 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. b) Die Wortmeldung von Stadtverordneten Dr. Römer dient zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten Redezeit an die FRANKFURTER übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 707 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 707 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 707 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3452, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 § 3629, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 § 4167, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0

Verknüpfte Vorlagen