Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen
Begründung
der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von
- 543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
- Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
- Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.
Inhalt
Antrag vom 29.11.2018, NR 707
Betreff: Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.04.2019 Zum Thema des Berichts B 295/18 gibt es durchaus neue Erkenntnisse und Ergebnisse. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880: Der Pachtvertrag für ein großes Grundstück innerhalb des Kleingartenvereins Cronberger e. V. ist von der Besitzerin mit Wirkung Ende 2019 gekündigt worden. Das Grundstück (Bez. 22, Flur 334, Flurstück 87/1) hat eine Gesamtfläche von
- 543 qm, umfasst fünf Kleingärten und beherbergt zudem das Vereinshaus des Cronberger e. V. Das Grundstück war seit mehr als einem halben Jahrhundert an den Verein Cronberger e. V. verpachtet. Derzeit ist noch unklar, ob, wie und wann das umstrittene Innovationsquartier umgesetzt werden wird. Dennoch hat die Eigentümerin schon jetzt, Jahre vor einem möglichen Baubeginn, gekündigt. Es ist zu befürchten, dass weitere EigentümerInnen diesem Beispiel folgen. Schon jetzt stehen Grundstücke bzw. Parzellen des Areals leer und werden unerlaubt als Schlafstätten genutzt. Die Zahl der Einbrüche in der Anlage hat deutlich zugenommen. Es ist aus Sicht der PächterInnen nicht akzeptabel, dass die Stadt Frankfurt sie aufgrund ihrer Planungsschwierigkeiten mit dem Quartier in eine derartig unsichere Lage bringt; ganz objektiv unsicher aufgrund der ungenutzten Flächen, die Potenzial zum Missbrauch bergen, aber auch hinsichtlich der unsicheren Zukunft der einzelnen in der Anlage engagierten KleingärtnerInnen. Die Stadt muss verhindern, dass die Gartenanlage schon lange vor dem endgültigen Bescheid, dass der Bebauungsplan realisiert wird, ohne Not dem Zerfall ausgesetzt wird bzw. Maßnahmen ergreifen, die die Existenz der Kleingärten bis dahin sichert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt ergreift umgehend alle denkbaren Maßnahmen, - weitere Kündigungen und voreilige Verkäufe seitens der GrundstücksbesitzerInnen, veranlasst durch die Bebauungsabsichten, zu verhindern. Dazu gehört z. B., mit aktualisierten Informationen über Zeitplan, Sachstand und Verlauf der stadtplanerischen Arbeiten zum Bebauungsplan 880 (Innovationsquartier bzw. Günthersburghöfe), soweit sie im Zusammenhang mit den Folgen für die Kleingärten stehen, der Planungsunsicherheit der EigentümerInnen entgegenzuwirken. - die Dauerkleingärten, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 880 stehen, so lange in ihrer Funktion zu sichern, bis die letzte Instanz bestätigt, dass auch tatsächlich rechtskräftig gebaut werden darf und der Baubeginn kurz bevor steht. Das gilt auch für die sogenannten Freizeitgärten in diesem Areal. - die zugesicherte Ausgleichsfläche für die möglicherweise aufzugebenden Kleingärten ca. 100 m weiter östlich der Anlage (Architekturwettbewerb, Sieger tobestadt) bis Ende 2019 bereit zu stellen.
- Die Stadt Frankfurt - setzt sich bezüglich der o. a. Kündigung mit der Eigentümerin in Verbindung, um eine Rücknahme dieser Kündigung zu erreichen. - prüft bei Misserfolg der Bemühungen andere Möglichkeiten, die betroffenen Kleingärten bis zu beschriebener Rechtssicherheit der Bebauung zu erhalten, z. B. durch städtischen Ankauf des Grundstückes.
- Der Bericht B 295/18 wird im Rahmen dieses Antrages zur Kenntnis genommen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 295
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden