Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B
317 Betreff:
Kleingärten vor der Gefahr sinnloser Räumung schützen Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
31.01.2019, § 3629 - NR
707/18 FRANKFURTER - Die Stadtverordneten haben mit
Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
Gebiet Güntherburghöfe verabschiedet. Bei den in Rede stehenden Grundstücken,
bei denen eine Kündigung für die derzeitige Nutzung ausgesprochen wurde,
handelt der Eigentümer privatrechtlich. Hier hat die Stadt Frankfurt keinen
Einfluss auf Grundstückgeschäfte, diese obliegen dem Eigentümer. Gründe für die
Kündigung sind der Stadt Frankfurt nicht bekannt. Der Magistrat wird auf die
Eigentümer zugehen und darum bitten, die Gärten nicht zu früh zu
kündigen. Die Stadt Frankfurt unterstützt den
Wunsch, die Dauerkleingärten so lange wie möglich in ihrer Nutzung zu erhalten,
kann dies aber aus den genannten Gründen schlussendlich nicht verhindern.
Der Magistrat steht in Kontakt zu Eigentümern,
Pächtern, Ortsbeirat und anderen von den Planungsabsichten Betroffenen. Es
werden Gespräche geführt, um laufend über den aktuellen Stand der Planungen zu
informieren, die Anliegen der Betroffenen aufzunehmen und soweit wie möglich in
den fortlaufenden Prozess einzubinden. So wurden zuletzt auch Gespräche mit den
Kleingartenvereinen geführt, in denen den betroffenen Gärtnern Ersatzflächen
angeboten worden sind. Die Ersatzflächen befinden sich zum einen im Bereich der
Ausgleichsflächen am östlichen Rand des künftigen Baugebietes, zum anderen
wurden weitere Optionen für Ausgleiche im Bereich Preungesheimer Bogen
angeboten. Entscheidungen zur Annahme der Angebote obliegen den jeweiligen
Gärtnern, mit denen die Stadt weiterhin im Gespräch bleibt, um diesen Prozess
im Sinne aller voran zu bringen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.11.2018, NR 707
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11
Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4
am 10.09.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.10.2019, TO I, TOP
41 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4705, 34. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 28.10.2019 Aktenzeichen: 61 0