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Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren

Vorlagentyp: NR GRÜNE SPD FDP Volt

Antrag

  1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Haltung, auch in Zukunft die Flächen der Stadt grundsätzlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Arrondierungsflächen) zu veräußern.
  2. Städtische Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Frankfurt nicht in Eigenregie bewirtschaftet, werden grundsätzlich im Konzeptverfahren nach den unter 5. und 6. genannten Kriterien vergeben.
  3. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung, die vor einem Verkauf bzw. den ersten Vergabeschritten einzuholen ist. Bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten sowie Einzelwohnungen ist eine vereinfachte Konzeptvergabe möglich.
  4. Für die Konzeptvergabe legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung - getrennt nach Flächen für die Wohnnutzung und Gewerbeflächen - innerhalb von drei Monaten einen geeigneten Verfahrensvorschlag zur Abstimmung vor.
  5. Für Wohnnutzungen kann sich dieser Verfahrensvorschlag an dem bereits erprobten Konzeptvergabeverfahren der Stadt Frankfurt orientieren. Neben einer hinreichenden Flächenausnutzung und der Schaffung von Wohnraum mit einer langfristigen Preisstabilität sind auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Kriterien, die Projekte für einen reduzierten Erbbauzins qualifizieren, sind bereits in der Konzeptvergabe zu berücksichtigen. Bei einer Konzeptvergabe für Gewerbeflächen ist der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen (Standortsicherung) eine hohe Bedeutung beizumessen. Zudem sollen folgende Vergabekriterien angemessen berücksichtigt werden: Ökonomische Kriterien: - Schaffung eines Mehrwertes für den Wirtschaftsstandort Frankfurt/RheinMain - Erwartete Steuereinnahmen - Innovationspotenzial des Vorhabens - Effiziente Grundstücksausnutzung Soziale Kriterien: - Tarifbindung bzw. übertarifliche Lohnzahlungen - Gemeinwohlorientierung - Selbstverpflichtung zu Diversität am Standort auch in leitenden Positionen Ökologische Kriterien: - Freiwillige Klimaanpassungsmaßnahmen - Klimabelastungen und Energiebedarf - Einsatz neuer Umwelttechnologien und Pläne für das Ziel der Klimaneutralität - Anwendung eines Umweltmanagementsystems. Der Verfahrensvorschlag des Magistrats kann darüber hinaus auch weitere Kriterien enthalten.
  6. Durch eine Konzeptvergabe sollten keine aktuellen Grundstücksnutzenden verdrängt werden, sofern bei auslaufenden Pachtverträgen kein übergeordnetes städtisches Interesse an einer Neuvergabe besteht.
  7. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen wird der Magistrat nachhaltig darauf dringen, dass die Punkte 1.-7. Berücksichtigung bei der Vergabe von Flächen finden.

Begründung

Während städtische Grundstücke schon seit einigen Jahren in der Regel nicht mehr verkauft, sondern allenfalls in Erbpacht vergeben werden, ist eine Konzeptvergabe dieser Grundstücke, die eine Gemeinwohlorientierung ebenfalls berücksichtigt, noch nicht zum Standard geworden. Noch immer werden Grundstücke direkt und ohne Ausschreibung vergeben oder die Ausschreibung erfolgt ausschließlich nach dem Maximalgebot. Gerade bei vorhandenen bzw. beabsichtigten Wohnnutzungen ist diese Praxis nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. So kann z. B. die Schaffung bzw. der Erhalt preisgünstiger Wohnungen ein wichtiges Vergabekriterium sein. Auch bei einer Gewerbenutzung ist eine Vergabe von Vorteil, die sich nicht am maximal zu erzielenden Preis, sondern an der geplanten Nutzung orientiert. Dabei soll das Prinzip der Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht beachtet werden. Es ist unerlässlich, dass diese Vorgaben auch für die städtischen Gesellschaften gelten, bei denen die Stadt Frankfurt Alleingesellschafterin ist oder die Mehrheit der Anteile hält. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen sollte zumindest darauf hingearbeitet werden, im Sinne des Antrags zu verfahren.

Beratungsverlauf 20 Sitzungen

Sitzung 21
OBR 9
TO II, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 660 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 11
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 14
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage NR 660 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
CDU BFF
Ablehnung:
SPD
Sitzung 21
OBR 1
TO I, TOP 57
Angenommen
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke Die Partei
Ablehnung:
CDU FDP ÖkoLinX-ARL
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke
Sitzung 21
OBR 10
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 7
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 21
OBR 2
TO I, TOP 47
Angenommen
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU BFF
Sitzung 21
OBR 16
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
WBE Grüne SPD FDP Linke
Sitzung 21
OBR 13
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 21
OBR 4
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT DFFM ÖkoLinX-ARL BFF
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 18
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Bei Privaten Grundstücken Ohne Baurecht Muss Das Grundstück Erst An Die Stadt Verkauft Werden Sonst Gibt Es Kein Baurecht
Sitzung 21
OBR 8
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke
Ablehnung:
Fraktionslos
Enthaltung:
FDP Freie Wähler
Sitzung 21
OBR 3
TO I, TOP 43
Angenommen
1. Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 683 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP Alle
Sitzung 21
OBR 12
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
Linke BFF
Sitzung 21
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 5
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Linke Bff Und Fraktionslos
Sitzung 21
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 23
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Yilmaz, Schwichtenberg, Nguyen, Witsch, Nagel, Lauterwald und Zieran dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Bei Privaten Grundstücken Ohne Baurecht Muss Das Grundstück Erst An Die Stadt Verkauft Werden Gartenpartei
Sitzung 22
OBR 9
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 660 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
BFF

Reden im Parlament

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