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PAR_3418_2023 § 3418 IM RAHMEN

Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

23

Beschlussdatum

22. Juni 2023

Gremiensitzung

22. Juni 2023

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, städtische Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren zu vergeben, um soziale, ökologische und ökonomische Kriterien zu berücksichtigen. Dies soll die Schaffung von Wohnraum mit langfristiger Preisstabilität fördern und sicherstellen, dass bestehende Nutzende nicht verdrängt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. 1. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Haltung, auch in Zukunft die Flächen der Stadt grundsätzlich im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen und nur in begründeten Einzelfällen (z. B. Arrondierungsflächen) zu veräußern. 2. Städtische Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Frankfurt nicht in Eigenregie bewirtschaftet, werden grundsätzlich im Konzeptverfahren nach den unter 5. und 6. genannten Kriterien vergeben. 3. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung, die vor einem Verkauf bzw. den ersten Vergabeschritten einzuholen ist. Bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten sowie Einzelwohnungen ist eine vereinfachte Konzeptvergabe möglich. 4. Für die Konzeptvergabe legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung - getrennt nach Flächen für die Wohnnutzung und Gewerbeflächen - innerhalb von drei Monaten einen geeigneten Verfahrensvorschlag zur Abstimmung vor. 5. Für Wohnnutzungen kann sich dieser Verfahrensvorschlag an dem bereits erprobten Konzeptvergabeverfahren der Stadt Frankfurt orientieren. Neben einer hinreichenden Flächenausnutzung und der Schaffung von Wohnraum mit einer langfristigen Preisstabilität sind auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Kriterien, die Projekte für einen reduzierten Erbbauzins qualifizieren, sind bereits in der Konzeptvergabe zu berücksichtigen. 6. Bei einer Konzeptvergabe für Gewerbeflächen ist der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen (Standortsicherung) eine hohe Bedeutung beizumessen. Zudem sollen folgende Vergabekriterien angemessen berücksichtigt werden: Ökonomische Kriterien: - Schaffung eines Mehrwertes für den Wirtschaftsstandort Frankfurt/RheinMain - Erwartete Steuereinnahmen - Innovationspotenzial des Vorhabens - Effiziente Grundstücksausnutzung Soziale Kriterien: - Tarifbindung bzw. übertarifliche Lohnzahlungen - Gemeinwohlorientierung - Selbstverpflichtung zu Diversität am Standort auch in leitenden Positionen Ökologische Kriterien: - Freiwillige Klimaanpassungsmaßnahmen - Klimabelastungen und Energiebedarf - Einsatz neuer Umwelttechnologien und Pläne für das Ziel der Klimaneutralität - Anwendung eines Umweltmanagementsystems Der Verfahrensvorschlag des Magistrats kann darüber hinaus auch weitere Kriterien enthalten. 7. Durch eine Konzeptvergabe sollten keine aktuellen Grundstücksnutzenden verdrängt werden, sofern bei auslaufenden Pachtverträgen kein übergeordnetes städtisches Interesse an einer Neuvergabe besteht. 8. Bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, und bei stadtnahen Stiftungen wird der Magistrat nachhaltig darauf dringen, dass die Punkte 1.-7. Berücksichtigung bei der Vergabe von Flächen finden. (NR 660) II. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt. III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Yilmaz, Schwichtenberg, Nguyen, Witsch, Nagel, Lauterwald und Zieran dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

NR_660_2023