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Vergabe von städtischem Grund und Boden nur an öffentliche Wohnungsgesellschaften oder gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: NR LINKE

Antrag

  1. Die Stadt Frankfurt verkauft keinen städtischen Grund und Boden.
  2. Bei der Neuvergabe städtischer Grundstücke und solcher, die sich im Besitz von städtischen Stiftungen oder Gesellschaften befinden und für den Wohnungsbau vorgesehen sind, werden diese nur den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte im Erbbaurecht zur Nutzung überlassen.

Begründung

Die Stadt Frankfurt hat laut Magistrat zwischen 2016 und 2022 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 191.000 m2 privatisiert. In dieser Zahl ist nicht berücksichtigt, wie viele Grundstücke die Städtischen Stiftungen an private Investor*innen verkauft haben. Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware in Frankfurt. Einerseits werden kaum neue Sozialwohnungen geschaffen, andererseits geraten Wohngruppen und Genossenschaften in immer größere finanzielle Schwierigkeiten, Grundstücke zu finanzieren und Wohnprojekte zu realisieren. Neubau entsteht vor allem im hochpreisigen Segment. Schon jetzt haben wir in Frankfurt auf der einen Seite einen großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum und auf der anderen Seite einen eklatanten Überhang an Luxusleerstand. Die Stadt muss darauf verzichten, eigene Grundstücke an private Investor*innen zu verkaufen. Um eine soziale Wohnraumversorgung und dauerhaft günstige Mieten sicherzustellen, müssen öffentliche Grundstücke unbedingt in öffentlicher Hand verbleiben. Sie dürfen ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden und auch nur an öffentliche Wohnungsgesellschaften oder gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte unter der Bedingung von sozialverträglichen Mieten. Nur wenn die Stadt Frankfurt Flächen im Eigentum behält, stellt sie sicher, dass diese Flächen in Zukunft in einer für die Allgemeinheit angemessenen Weise genutzt werden können. Damit bleibt für die Stadt Frankfurt auch in Zukunft Spielraum in der Liegenschaftspolitik und der Gestaltung des öffentlichen Raums. Flächen, die langfristig in städtischem Eigentum sind, können auch nicht mehr Teil der Spekulationstaktiken privater Investor*innen sein. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadt Frankfurt darauf, Grundstücke zu privatisieren und vergibt sie nur im Erbbaurecht an gemeinnützig agierende Akteur*innen.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 18
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Bei Privaten Grundstücken Ohne Baurecht Muss Das Grundstück Erst An Die Stadt Verkauft Werden Sonst Gibt Es Kein Baurecht
Sitzung 21
OBR 3
TO I, TOP 43
Angenommen
1. Die Vorlage NR 660 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 683 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP Alle
Sitzung 21
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 23
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage NR 660 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 683 wird im Rahmen der Vorlage NR 660 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Papke, Yilmaz, Schwichtenberg, Nguyen, Witsch, Nagel, Lauterwald und Zieran dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Bei Privaten Grundstücken Ohne Baurecht Muss Das Grundstück Erst An Die Stadt Verkauft Werden Gartenpartei

Reden im Parlament

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