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Bericht zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderung - Inklusion in Frankfurt voranbringen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 432

Betreff: Bericht zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderung - Inklusion in Frankfurt voranbringen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2683 Ziffer 2. - NR 446/12 SPD - Den Ämtern, Einrichtungen, Betrieben und Gesellschaften der Stadt Frankfurt am Main obliegt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten grundsätzlich die Aufgabe, die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen umzusetzen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2010, § 7481). Die Anerkennung von Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens ist für die Verwaltung der Stadt ein besonderes Anliegen, das sich in vielfältigen Maßnahmen widerspiegelt. Demzufolge werden nahezu alle relevanten Aspekte zur Umsetzung der Konvention im alltäglichen Verwaltungshandeln in den Ämtern, Betrieben und Gesellschaften angemessen berücksichtigt So wird bei Planungen und Neubauten durch die Herstellung von baulicher, visueller und akustischer Barrierefreiheit, das Recht von Personen mit Behinderungen auf die chancengleiche Partizipation sowohl an den Dienstleistungen als auch am Gesamtangebot städtischer Bildungs- und Kultureinrichtungen geachtet. Aber auch bei bereits bestehenden Gebäuden und im öffentlichen Raum wird seit vielen Jahren an der Herstellung von Barrierefreiheit gearbeitet. Über die Einhaltung der einschlägigen Normen wacht die Behindertenbeauftragte der Stadt, deren Expertise auch von externen Planungs- und Architekturbüros in Anspruch genommen wird. Einen detaillierten Überblick über den aktuellen Stand dieser Maßnahmen gibt der turnusmäßig zu erstellende Bericht "Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", mit dem der Magistrats im Jahr 2012 (B 276) berichtete und der im Jahr 2014 erneut der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden wird. Verschiedene Ämter haben bereits Leitbilder beziehungsweise Leitlinien zur Beachtung der Erfordernisse der Konvention entwickelt, oder Arbeits- und Projektgruppen gebildet, die sich Einzelaspekten der Konvention widmen. Ein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konvention könnte neben den bereits praxisbewährten Maßnahmen, Regelungen, Normen und Vorschriften zur Optimierung der verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit und Nicht-Diskriminierung eine konstruktive Zusatzwirkung entfalten. Es sollte aber dabei beachtet werden, dass der Wille zur Umsetzung der Konvention allein nicht ausreicht, denn die Entscheidungen der Stadt Frankfurt am Main sind oft von Rahmenbedingungen abhängig, auf die kaum Einfluss genommen werden kann. Der Magistrat hat die im Dezernat VIII angesiedelte Stabsstelle Behindertenbeauftragte personell verstärkt und in Stabsstelle Inklusion umbenannt. Gemeinsam mit einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe, der selbstverständlich neben den Ämtern der Stadtverwaltung auch Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, der städtischen Gesellschaften und Betriebe sowie des Jobcenters Frankfurt am Main angehören werden, wird die Stabsstelle Inklusion Überlegungen anstellen, wie unter den geschilderten Bedingungen ein Zeitplan erstellt werden kann, über deren Ergebnisse der Magistrat in dem regelhaften Bericht "Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen und Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt" im kommenden Jahr berichten wird.