Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Kita Fechenheim: Standardraumprogramm einhalten - Kosten überprüfen

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Standardraumprogramm einhalten - Kosten überprüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vorlage M 121 / 2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Beschlusstext in Punkt 8 wie folgt geändert wird: "Wenn aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen die Anerkennung der Flure von Kindertageseinrichtungen als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen notwendig ist, sind dafür die mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 6356 vom 09.07.2009 genehmigten Raumprogrammflächen entsprechend zu verkleinern."
  2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung das Kosten-/Nutzenverhältnis a) der Leichtbauweise mit Holzkonstruktion von Wänden und Decken (anstelle einer Massivbauweise), b) des großen, nicht nutzbaren Luftraums oberhalb des Dorfplatzes, c) der hohen Räume von 2,90 Meter (anstatt 2,75 Meter) und d) der großen Oberlichtflächen beurteilt.
  3. Der Magistrat möge zudem prüfen und berichten, inwiefern es im Sinne einer Optimierung der Lebenszykluskosten notwendig ist, insbesondere in den Kostengruppen 300 (Architektonische Planung), 500 (Außenanlagen) und 600 (Ausstattung) durchgängig höchste Qualitätsstandards zu verwenden.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die unter Punkt 1 genannte Maßgabe sowie die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Prüfungen auch bei zukünftigen Planungen im Rahmen des verwendeten Baukastensystems zu berücksichtigen. Begründung: Die Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung an der Dieburger Straße in Fechenheim sind mit insgesamt knapp 6,3 Millionen Euro immens hoch. Der Magistrat hat bereits angekündigt, bauliche Standards und Raumprogramme auf Einsparpotentiale hin überprüfen zu wollen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der dramatischen Haushaltssituation ist es nicht akzeptabel, dass mit den Planungen zur Kita an der Dieburger Straße zum wiederholten Male das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene, bereits großzügige Standardraumprogramm um zusätzliche pädagogische Flächen erweitert werden soll. Wenn tatsächlich zusätzliche Flächen in den Flurbereichen aus pädagogischen Gründen als unverzichtbar angesehen werden, sollten die anderen Raumflächen dafür entsprechend verkleinert werden, um die pädagogischen Anforderungen ohne Flächenerweiterungen zu erfüllen. Begrüßenswerterweise gibt es darüber hinaus weitere hilfreiche Hinweise von Experten aus städtischen Fachämtern, wie die Kosten für den Bau der Kindertagesstätte gesenkt werden können, ohne dabei qualitative Einbußen hinnehmen zu müssen. Diese Vorschläge sollten gründlich geprüft werden. Der Magistrat muss transparent darlegen, wie er Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus der Kita einschätzt und ob gegebenenfalls Änderungen der Planungen angezeigt sind. Zudem monieren die Fachleute an den Planungen, dass es sich wie schon so oft durchgehend um höchste Qualitätsstandards handelt und die Wirtschaftlichkeit vernachlässigt wird. Der Magistrat verteidigt die hohen Standards mit dem Hinweis, dass nicht nur die reinen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, sondern die gesamten Lebenszykluskosten berücksichtigt werden müssten. Die Kritiker behaupten allerdings, dass durch die unwirtschaftliche Planung nicht nur höhere Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, sondern auch höhere Folgekosten anfallen. Um diesen Sachverhalt aufzuklären, sollte der Magistrat nachvollziehbar darlegen, inwiefern es tatsächlich im Sinne einer Optimierung der Lebenszykluskosten notwendig ist, durchgängig höchste Qualitätsstandards zu verwenden. Darüber hinaus soll der Magistrat auch bei zukünftigen Planungen im Rahmen des verwendeten Baukastensystems die Einhaltung des Standardraumprogramms sicherstellen sowie die Ergebnisse der Prüfungen hinsichtlich der Lebenszykluskosten im Sinne einer wirtschaftlichen Bauausführung berücksichtigen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, NR 315 Betreff: Kita Fechenheim: Standardraumprogramm einhalten - Kosten überprüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 121 / 2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Beschlusstext in Punkt 8 wie folgt geändert wird: "Wenn aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen die Anerkennung der Flure von Kindertageseinrichtungen als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen notwendig ist, sind dafür die mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 6356 vom 09.07.2009 genehmigten Raumprogrammflächen entsprechend zu verkleinern." 2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie er im Sinne einer Lebenszyklusbetrachtung das Kosten-/Nutzenverhältnis a) der Leichtbauweise mit Holzkonstruktion von Wänden und Decken (anstelle einer Massivbauweise), b) des großen, nicht nutzbaren Luftraums oberhalb des Dorfplatzes, c) der hohen Räume von 2,90 Meter (anstatt 2,75 Meter) und d) der großen Oberlichtflächen beurteilt. 3. Der Magistrat möge zudem prüfen und berichten, inwiefern es im Sinne einer Optimierung der Lebenszykluskosten notwendig ist, insbesondere in den Kostengruppen 300 (Architektonische Planung), 500 (Außenanlagen) und 600 (Ausstattung) durchgängig höchste Qualitätsstandards zu verwenden. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die unter Punkt 1 genannte Maßgabe sowie die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Prüfungen auch bei zukünftigen Planungen im Rahmen des verwendeten Baukastensystems zu berücksichtigen. Begründung: Die Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung an der Dieburger Straße in Fechenheim sind mit insgesamt knapp 6,3 Millionen Euro immens hoch. Der Magistrat hat bereits angekündigt, bauliche Standards und Raumprogramme auf Einsparpotentiale hin überprüfen zu wollen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der dramatischen Haushaltssituation ist es nicht akzeptabel, dass mit den Planungen zur Kita an der Dieburger Straße zum wiederholten Male das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene, bereits großzügige Standardraumprogramm um zusätzliche pädagogische Flächen erweitert werden soll. Wenn tatsächlich zusätzliche Flächen in den Flurbereichen aus pädagogischen Gründen als unverzichtbar angesehen werden, sollten die anderen Raumflächen dafür entsprechend verkleinert werden, um die pädagogischen Anforderungen ohne Flächenerweiterungen zu erfüllen. Begrüßenswerterweise gibt es darüber hinaus weitere hilfreiche Hinweise von Experten aus städtischen Fachämtern, wie die Kosten für den Bau der Kindertagesstätte gesenkt werden können, ohne dabei qualitative Einbußen hinnehmen zu müssen. Diese Vorschläge sollten gründlich geprüft werden. Der Magistrat muss transparent darlegen, wie er Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus der Kita einschätzt und ob gegebenenfalls Änderungen der Planungen angezeigt sind. Zudem monieren die Fachleute an den Planungen, dass es sich wie schon so oft durchgehend um höchste Qualitätsstandards handelt und die Wirtschaftlichkeit vernachlässigt wird. Der Magistrat verteidigt die hohen Standards mit dem Hinweis, dass nicht nur die reinen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, sondern die gesamten Lebenszykluskosten berücksichtigt werden müssten. Die Kritiker behaupten allerdings, dass durch die unwirtschaftliche Planung nicht nur höhere Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, sondern auch höhere Folgekosten anfallen. Um diesen Sachverhalt aufzuklären, sollte der Magistrat nachvollziehbar darlegen, inwiefern es tatsächlich im Sinne einer Optimierung der Lebenszykluskosten notwendig ist, durchgängig höchste Qualitätsstandards zu verwenden. Darüber hinaus soll der Magistrat auch bei zukünftigen Planungen im Rahmen des verwendeten Baukastensystems die Einhaltung des Standardraumprogramms sicherstellen sowie die Ergebnisse der Prüfungen hinsichtlich der Lebenszykluskosten im Sinne einer wirtschaftlichen Bauausführung berücksichtigen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim Stadtv. Elke Tafel-Stein Stadtv. Annette Rinn Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 121 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.09.2012, B 435 Bericht des Magistrats vom 14.01.2013, B 11 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 239 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 121 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 315 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Die Beratung der Vorlage NR 318 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.06.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird im Rahmen der Vorlagen NR 315 und NR 318 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 315 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 318); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, FDP und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 121 = Annahme, NR 315 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 121, NR 315 und NR 318 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 315 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. Abstimmung: zu 1. CCDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 315 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Annahme, NR 315 und NR 318 = Ablehnung) NPD (M 121 = Annahme, NR 315 und NR 318 = Enthaltung) REP und Stv. Ochs (M 121, NR 315 und NR 318 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 315 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau, die Beratung der Vorlage NR 318 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass der Magistrat gebeten wird, zu den Vorlagen NR 315, NR 316, NR 317, NR 318 und NR 320 einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, NPD, REP und Stv. Ochs gegen SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen NR 315 und NR 318) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 318) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Ochs (= Annahme) sowie LINKE. und Piraten (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Annahme, NR 315 und NR 318 = Ablehnung) 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.09.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 315 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 318 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 189 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 315 wird zurückgestellt. 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 115 Beschluss: Der Vorlage NR 315 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1871, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 40 4