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Parkgebührenjahrespauschale für Carsharingfahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Antrag

  1. Der in der Parkgebührensatzung verlangte Nachweis über einen bestimmten Anteil an Elektro-Carsharing-Fahrzeugen an der Fahrzeugflotte des Anbieters als Voraussetzung für die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale, wird ab sofort und bis zum 31.03.2023 ausgesetzt und dementsprechend übergangsweise nicht mehr von den Anbietern eingefordert. Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf des Moratoriums die Lage neu zu bewerten und einen Vorschlag für die Parkgebührensatzung zu machen.
  2. Die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main wird wie folgt abgeändert: § 2 Gebührenstaffelung: Der letzte Satz wird gestrichen, so dass § 2 lautet: Eine Gebühr von 1,00 Euro für 15 Minuten Parkzeit ist an den Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im durch Friedensbrücke/Speicherstraße/Hafenstraße/Hafenstraßentunnel/MainzerLandstraße/Taunusanlage/Reuterweg/Bockenheimer Anlage/Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage/Obermainanlage/Flößerbrücke/Flussmitte des Mains nach Osten/Deutschherrnbrücke/Bahnlinie der Deutsche Bahn AG in Sachsenhausen/Stresemannallee begrenzten Gebiet der Frankfurter Innenstadt zu entrichten. Eine Gebühr von 0,50 € für 15 Minuten ist an allen anderen Parkzeituhren und Parkscheinautomaten im restlichen Stadtgebiet zu entrichten. Für das Parken von gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeugen im Sinne von §§ 2 und 4 des Carsharinggesetzes (CsgG) vom
  3. Juli 2017 kann die Zahlung der Parkgebühren in Form einer Jahrespauschale je Fahrzeug erfolgen. Die zu zahlenden Jahrespauschale beträgt 900 € pro Fahrzeug. Die neugefasste Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Neufassung der Satzung zu veröffentlichen und alles Erforderliche zu veranlassen.
  5. Sofern die Stadtverordnetenversammlung keinen anderen Beschluss fasst, tritt zum 01.04.2023 wieder die Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main in der Fassung vom 28.10.2019 (Beschluss § 4419/2019) in Kraft.

Begründung

Bislang ist ein definierter Anteil von Elektrofahrzeugen an der Fahrzeugflotte der einzelnen Carsharing-Anbieter Voraussetzung dafür, dass das Parken von Carsharing-Fahrzeugen in Parkraumbewirtschaftungszonen und Bewohnerparkzonen mit einer pauschalen Jahresgebühr abgegolten werden kann. In der Praxis zeigt sich aber nun, dass mangels Ladestationen die Anbieter diese Quoten nicht erfüllen können. Damit kann Carsharing in diesen Gebieten nicht mehr wirtschaftlich angeboten werden und einige Anbieter haben schon angekündigt, ihr Fahrzeuge abzuziehen. Diese Folge der Elektroquote widerspricht dem Ziel, Carsharing-Angebote zu verbessern, um damit einen Beitrag zur Verringerung des Autoverkehrs zu leisten, weil es denjenigen hilft, die auf ein eigenes Auto verzichten und bevorzug andere Verkehrsmittel nutzen wollen. Zur Förderung von Carsharing ist es daher angebracht, für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2023 die Elektroquote auszusetzen, damit ausreichend Fahrzeuge für Carsharing-Nutzer bereitgestellt werden können.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 46
OBR 3
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung 46
OBR 9
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF
Sitzung 47
OBR 5
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
Linke Fraktionslos
Sitzung 46
OBR 12
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird unter Hinweis auf OA 680 zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 47
OBR 2
TO II, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 47
OBR 14
TO I, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 47
OBR 13
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 44
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1385 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 680 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION
Ablehnung:
Linke FDP BFF
Sitzung 47
OBR 4
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP BFF
Ablehnung:
CDU
Sitzung 46
OBR 6
TO I, TOP 41
Angenommen
Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 46
OBR 7
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Frau Lämmer
Sitzung 47
OBR 10
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke BFF
Ablehnung:
FDP
Sitzung 44
OBR 16
TO I, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 47
OBR 1
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage NR 1385 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP ÖkoLinX-ARL Die Partei U.B
Ablehnung:
BFF
Sitzung 45
OBR 8
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP
Ablehnung:
Freie Wähler
Enthaltung:
CDU BFF
Sitzung 52
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage NR 1385 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 680 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke FDP ÖkoLinX-ARL BFF
Sitzung 1
OBR 11
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU Linke
Ablehnung:
BFF FDP
Sitzung 1
OBR 15
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage NR 1385 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle

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