Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2019, M 219 Betreff: Elektromobilitätskonzept und
Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in
Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5885 (NR
1341) I. Es dient zur Kenntnis, dass das im Jahr 2011
vorgelegte Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr
2025 in Frankfurt am Main - Vision und Strategie" nicht mehr den
technologischen als auch gesellschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen
zur effizienten Nutzung der Elektromobilität im urbanen Raum genügt. Die
Rahmenbedingungen haben sich seit 2011 stark verändert, sodass eine
grundlegende Überarbeitung des Strategiepapiers notwendig war. II. Es dient ferner zur Kenntnis, dass das
"Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am
Main - Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main" beauftragt wurde. Für die
Erstellung des kommunalen Elektromobilitätskonzepts erhält die Stadt Frankfurt
am Main eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur in Höhe von 80 %. III. Das in der Anlage beigefügte
"Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am
Main - Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main" mit seinen 22
Projektsteckbriefen wird zur Kenntnis genommen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung von
Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilitätsangebote, zum Ausbau der
Ladeinfrastruktur, zur Attraktivierung der Citylogistik und zum Marketing
städtischer Mobilitätskonzepte gemäß dem Elektromobilitätskonzept
voranzutreiben.
V. Der Magistrat wird den Ausbau
der notwendigen Ladeinfrastruktur mit kommerziellen Anbietern vorantreiben, da
die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten im Stadtgebiet für potentielle Nutzer
ausschlaggebend für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist. Dabei wird der
Magistrat keine eigenen Investitionen in den Ausbau öffentlicher
Ladeinfrastruktur vornehmen, sondern durch die Schaffung effizienter
Genehmigungsprozesse dazu beitragen, dass kommerzielle Anbieter die notwendige
Ladeinfrastruktur errichten. Die im Rahmen des Elektromobilitätskonzepts
empfohlene Einrichtung eines/r verwaltungsinternen
Ladeinfrastrukturbeauftragten in der Verwaltung wird derzeit geprüft. Begründung: A) Zielsetzung Die Aktualisierung und Anpassung des bisherigen
Konzeptes wurde notwendig, da aufgrund des rasanten technischen Fortschritts
und der aktuellen Entwicklungen in Sachen Luftreinhaltung die Einführung
alternativer Antriebe für die Stadt Frankfurt am Main massiv an Bedeutung
gewonnen hat. Die aktuellen Diskussionen sowie die anstehende Verhandlung am
VGH Kassel zum Thema Dieselfahrverbot aufgrund überschrittener NOX-Grenzwerte
im Stadtgebiet legen die verstärkte Nutzung der Elektromobilität in Frankfurt
am Main nahe. Das neue "Elektromobilitätskonzept 2030" beinhaltet eine
umfassende Analyse bereits durchgeführter bzw. möglicher Maßnahmen und zeigt
diverse Aktionsfelder für die Stadt Frankfurt am Main und andere Akteure auf.
Das beigefügte Papier stellt ein
integriertes kommunales Elektromobilitätskonzept vor, das sowohl den aktuellen
technischen Entwicklungsstand als auch die derzeit absehbaren und zu
erwartenden Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität bis zum Jahr 2030
berücksichtigt. 22 Projektsteckbriefe, die in Zusammenarbeit mit städtischen
Dezernaten sowie weiteren Kompetenzträgern im Bereich Elektromobilität
erarbeitet wurden, könnten als Grundlage städtische Maßnahmen/ Beschlüsse
herangezogen werden und als Baustein für ein städtisches Gesamtverkehrskonzept
dienen. Die Projektsteckbriefe sind jeweils versehen mit Zielindikatoren und
ersten vorsichtigen Kostenabschätzungen. Da die Entwicklung der Elektromobilität abhängig ist
von einer Vielzahl voneinander abhängiger Faktoren wurden die dargestellten
Mobilitätsangebote priorisiert: Mobilitätsangebote A.1 Erhöhung des E-Bus-Anteils in der städtischen
Busflotte A.2 Sichere
Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder A.3 Bereitstellung von E-Sharing-Angeboten A.4 Vollintegration von
E-Mobilitätsangeboten in digitale Produkte A.5 Pilotprojekt: Autonom fahrende E-Kleinbusse als
Zubringer zum ÖPNV
Ladeinfrastruktur B.2 Begleitung von strategischen
Kooperationen von nationalen und internationalen Betreibern, Retail sowie
Wirtschaft durch die Stadt B.3 Aufbau von urbaner Schnellladeinfrastruktur für
ÖV, PKW und Nutzfahrzeuge B.4
Entwicklung eines Strategiekonzeptes für Stadtteile und Quartiere B.5 Erstellung eines Standort- und
Betriebskonzeptes für Taxi-Ladeinfrastruktur B.6 Erhöhung der Anzahl von LIS-fähigen
Anwohnerparkplätzen in Tiefgaragen, Parkhäusern und Quartiersgaragen KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paket-Dienste)
& City-Logistik C.1
Bevorrechtigung in der Innenstadt für E-Lieferfahrzeuge nach EmoG C.3 Einrichten von Güterhubs/
Mikrodepots im Frankfurter Stadtgebiet C.5 Modellprojekt ZUKUNFT.DE Marketing und städtische Mobilitätskonzepte E.1 Bundesfördermittel einsetzen,
Koordinierung von Fördermittelakquise B) Alternativen Im Zusammenwirken der verkehrspolitischen Interessen
ist die Verlagerung auf energie- und emissionsschonende Verkehrsmittel das
Gebot der Stunde. Das vorgelegte Elektromobilitätskonzept unterstützt die
verkehrsplanerischen Zielformulierungen der Stadt Frankfurt am Main zur
Vermeidung von Fahrverboten, die dem Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main
einen nicht zu beziffernden Schaden zufügen würden. Die im Konzept erarbeiteten
Zielbilder dienen als Grundlage für angemessene Maßnahmen, die im Konsens
zwischen Ämtern, kommunalen Betrieben und privaten Betreibern zu realisieren
sind. C) Handlungsempfehlungen Die gutachterlichen Empfehlungen zur
Förderung der Elektromobilität in Frankfurt am Main sind im Abschnitt
"Executive Summary" des beigefügten Elektromobilitätskonzeptes aufgeführt.
D) Kosten Durch die Beschlussfassung entstehen zunächst nur
Kosten im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Eine haushaltstechnische
Beordnung ist nicht erforderlich. Anlage _Konzept (ca. 6,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
31.03.2009, NR 1341
Antrag vom
03.01.2020, OF
778/3
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5850
Anregung an den
Magistrat vom 05.07.2021, OM 496
Bericht des
Magistrats vom 18.10.2021, B 373
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2021, OM 1037
Anregung vom
10.01.2022, OA 121
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
36. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2020, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
37. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 37. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2020, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
38. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 93
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 46
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
Ziffer V. zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION
und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
Ziffer V. zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (=
Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5589, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 61 10