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Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 219 Betreff: Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2009, § 5885 (NR 1341) I. Es dient zur Kenntnis, dass das im Jahr 2011 vorgelegte Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main - Vision und Strategie" nicht mehr den technologischen als auch gesellschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen zur effizienten Nutzung der Elektromobilität im urbanen Raum genügt. Die Rahmenbedingungen haben sich seit 2011 stark verändert, sodass eine grundlegende Überarbeitung des Strategiepapiers notwendig war. II. Es dient ferner zur Kenntnis, dass das "Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main - Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main" beauftragt wurde. Für die Erstellung des kommunalen Elektromobilitätskonzepts erhält die Stadt Frankfurt am Main eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Höhe von 80 %. III. Das in der Anlage beigefügte "Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main - Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main" mit seinen 22 Projektsteckbriefen wird zur Kenntnis genommen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilitätsangebote, zum Ausbau der Ladeinfrastruktur, zur Attraktivierung der Citylogistik und zum Marketing städtischer Mobilitätskonzepte gemäß dem Elektromobilitätskonzept voranzutreiben. V. Der Magistrat wird den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur mit kommerziellen Anbietern vorantreiben, da die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten im Stadtgebiet für potentielle Nutzer ausschlaggebend für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist. Dabei wird der Magistrat keine eigenen Investitionen in den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vornehmen, sondern durch die Schaffung effizienter Genehmigungsprozesse dazu beitragen, dass kommerzielle Anbieter die notwendige Ladeinfrastruktur errichten. Die im Rahmen des Elektromobilitätskonzepts empfohlene Einrichtung eines/r verwaltungsinternen Ladeinfrastrukturbeauftragten in der Verwaltung wird derzeit geprüft. Begründung: A) Zielsetzung Die Aktualisierung und Anpassung des bisherigen Konzeptes wurde notwendig, da aufgrund des rasanten technischen Fortschritts und der aktuellen Entwicklungen in Sachen Luftreinhaltung die Einführung alternativer Antriebe für die Stadt Frankfurt am Main massiv an Bedeutung gewonnen hat. Die aktuellen Diskussionen sowie die anstehende Verhandlung am VGH Kassel zum Thema Dieselfahrverbot aufgrund überschrittener NOX-Grenzwerte im Stadtgebiet legen die verstärkte Nutzung der Elektromobilität in Frankfurt am Main nahe. Das neue "Elektromobilitätskonzept 2030" beinhaltet eine umfassende Analyse bereits durchgeführter bzw. möglicher Maßnahmen und zeigt diverse Aktionsfelder für die Stadt Frankfurt am Main und andere Akteure auf. Das beigefügte Papier stellt ein integriertes kommunales Elektromobilitätskonzept vor, das sowohl den aktuellen technischen Entwicklungsstand als auch die derzeit absehbaren und zu erwartenden Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität bis zum Jahr 2030 berücksichtigt. 22 Projektsteckbriefe, die in Zusammenarbeit mit städtischen Dezernaten sowie weiteren Kompetenzträgern im Bereich Elektromobilität erarbeitet wurden, könnten als Grundlage städtische Maßnahmen/ Beschlüsse herangezogen werden und als Baustein für ein städtisches Gesamtverkehrskonzept dienen. Die Projektsteckbriefe sind jeweils versehen mit Zielindikatoren und ersten vorsichtigen Kostenabschätzungen. Da die Entwicklung der Elektromobilität abhängig ist von einer Vielzahl voneinander abhängiger Faktoren wurden die dargestellten Mobilitätsangebote priorisiert: Mobilitätsangebote A.1 Erhöhung des E-Bus-Anteils in der städtischen Busflotte A.2 Sichere Abstellmöglichkeiten für E-Fahrräder A.3 Bereitstellung von E-Sharing-Angeboten A.4 Vollintegration von E-Mobilitätsangeboten in digitale Produkte A.5 Pilotprojekt: Autonom fahrende E-Kleinbusse als Zubringer zum ÖPNV Ladeinfrastruktur B.2 Begleitung von strategischen Kooperationen von nationalen und internationalen Betreibern, Retail sowie Wirtschaft durch die Stadt B.3 Aufbau von urbaner Schnellladeinfrastruktur für ÖV, PKW und Nutzfahrzeuge B.4 Entwicklung eines Strategiekonzeptes für Stadtteile und Quartiere B.5 Erstellung eines Standort- und Betriebskonzeptes für Taxi-Ladeinfrastruktur B.6 Erhöhung der Anzahl von LIS-fähigen Anwohnerparkplätzen in Tiefgaragen, Parkhäusern und Quartiersgaragen KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paket-Dienste) & City-Logistik C.1 Bevorrechtigung in der Innenstadt für E-Lieferfahrzeuge nach EmoG C.3 Einrichten von Güterhubs/ Mikrodepots im Frankfurter Stadtgebiet C.5 Modellprojekt ZUKUNFT.DE Marketing und städtische Mobilitätskonzepte E.1 Bundesfördermittel einsetzen, Koordinierung von Fördermittelakquise B) Alternativen Im Zusammenwirken der verkehrspolitischen Interessen ist die Verlagerung auf energie- und emissionsschonende Verkehrsmittel das Gebot der Stunde. Das vorgelegte Elektromobilitätskonzept unterstützt die verkehrsplanerischen Zielformulierungen der Stadt Frankfurt am Main zur Vermeidung von Fahrverboten, die dem Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main einen nicht zu beziffernden Schaden zufügen würden. Die im Konzept erarbeiteten Zielbilder dienen als Grundlage für angemessene Maßnahmen, die im Konsens zwischen Ämtern, kommunalen Betrieben und privaten Betreibern zu realisieren sind. C) Handlungsempfehlungen Die gutachterlichen Empfehlungen zur Förderung der Elektromobilität in Frankfurt am Main sind im Abschnitt "Executive Summary" des beigefügten Elektromobilitätskonzeptes aufgeführt. D) Kosten Durch die Beschlussfassung entstehen zunächst nur Kosten im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit. Eine haushaltstechnische Beordnung ist nicht erforderlich. Anlage _Konzept (ca. 6,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.03.2009, NR 1341 Antrag vom 03.01.2020, OF 778/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5850 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 496 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 373 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1037 Anregung vom 10.01.2022, OA 121 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 219 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer V. zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer V. zweiter Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5589, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 61 10

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