Parkgebühren-Jahrespauschale für Carsharing-Fahrzeuge: Aussetzen der Elektromobilitätsquote
Vorlagentyp: B
Bericht
Der Magistrat folgt dem Beschluss, dass zukünftig die Möglichkeit zur pauschalen Entrichtung der Parkgebühren von Carsharingfahrzeugen unabhängig von der Erfüllung einer Elektromobilitätsquote eröffnet werden soll. Da dieser Sachverhalt in einem Gesamtzusammenhang mit anderen Gebührentatbeständen rund um das Parken (Bewohnerparkausweise, Gewerbeparkausweise, Parkgebührensatzung) geregelt werden soll, bereitet der Magistrat derzeit eine umfassende Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung vor.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
13
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 29
nicht auf TO Die Vorlage B 419 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION