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Straßenreinigungsabgabe: Entwicklungen rechtzeitig erkennen, Kalkulationszeitraum verkürzen

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Antrag

  1. Der Vorlage M 141 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1318 zugestimmt.
  2. Der Vorlage NR 1318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Der Magistrat sieht vor, den Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsabgabe auf vier Jahre zu verlängern. Aufgrund der Vorgaben des Magistrats sowie der Stadtverordnetenversammlung und einer vorausschauenden, kostenbewussten und qualitativ hochwertigen Arbeit der mit der Straßenreinigung befassten Ämter und der FES ist die Höhe der Straßenreinigungsabgabe seit vielen Jahren stabil. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass längere Kalkulationszeiträume dazu führen können, dass Kostenentwicklungen nicht oder zu spät erkannt, Analysen und Reaktionen zu spät eingeleitet und in der Folge große und womöglich vermeidbare Anpassungen der Abgabe notwendig werden. Deshalb ist es sinnvoll, einen kürzeren, aber dennoch handhabbaren Kalkulationszeitraum von zwei Jahren festzusetzen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 44
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 23
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1318 zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION
Enthaltung:
BFF
Sitzung 49
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 30
Angenommen
1. Der Vorlage M 141 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1318 zugestimmt 2. Der Vorlage NR 1318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF

Reden im Parlament

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