Straßenreinigungsabgabe: Entwicklungen rechtzeitig erkennen, Kalkulationszeitraum verkürzen
Antrag
- Der Vorlage M 141 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 1318 zugestimmt.
- Der Vorlage NR 1318 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der Magistrat sieht vor, den Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsabgabe auf vier Jahre zu verlängern. Aufgrund der Vorgaben des Magistrats sowie der Stadtverordnetenversammlung und einer vorausschauenden, kostenbewussten und qualitativ hochwertigen Arbeit der mit der Straßenreinigung befassten Ämter und der FES ist die Höhe der Straßenreinigungsabgabe seit vielen Jahren stabil. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass längere Kalkulationszeiträume dazu führen können, dass Kostenentwicklungen nicht oder zu spät erkannt, Analysen und Reaktionen zu spät eingeleitet und in der Folge große und womöglich vermeidbare Anpassungen der Abgabe notwendig werden. Deshalb ist es sinnvoll, einen kürzeren, aber dennoch handhabbaren Kalkulationszeitraum von zwei Jahren festzusetzen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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