Siedlung Mainfeld auch für arme Menschen erhalten
Vorlagentyp: NR LINKE
Begründung
Menschen erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Sanierung der Siedlung Mainfeld die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Zusammenlegung von Kleinwohnungen ist nicht im geplanten Umfang durchzuführen.
- Die Belegung soll auch in Zukunft zu den Konditionen des ersten Förderweges erfolgen und nicht vorrangig im Rahmen des Familien- und Seniorenprogramms der Stadt Frankfurt. Begründung: Laut Wohnungsmarktbericht 2014 (B 207 vom 22.5.2015 Seite 47) sind 48,9 % aller Wohnungssuchenden Einpersonenhaushalte. Es besteht also eine große Nachfrage nach Kleinwohnungen, die entsprechende Aussage in der M 72 ist falsch. Der wahre Grund für die geplante Zusammenlegung von Kleinwohnungen steht im "Konzept für eine sozialverträgliche Quartiersentwicklung" (Seite 6 unten): "Bereits seit längerer Zeit werden insbesondere die Eineinhalb-Zimmerwohnungen fast nur noch von Interessenten nachgefragt, die aufgrund sogenannter multipler Problemlagen größte Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden." Wer Schwierigkeiten hat, eine Wohnung zu finden, den will die ABG nicht als Mieter haben. Da die ABG das Konzept der Zusammenlegung von Kleinwohnungen auch in anderen Wohnsiedlungen betreibt (z.B. Im Füldchen), heißt dies, dass diese Personengruppe kaum noch die Möglichkeit hat, in Frankfurt eine Wohnung zu finden. Anstatt ihnen zu helfen (insbesondere durch eine Betreuung durch Sozialarbeiter), sollen diese Menschen aus der Stadt vertrieben werden, oder sie landen in der Obdachlosigkeit. Unter dem Vorwand der sozialen Durchmischung, die an sich zu begrüßen ist, wird in ganz Frankfurt von der ABG die Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen betrieben. Wenn auch im Mainfeld (wie im Konzept Seite 6 oben beschrieben) nur noch Mieter aufgenommen werden, deren Einkommen um bis zu 40 Prozent über den Einkommensgrenzen des ersten Förderweges liegt, dann werden Menschen mit geringem Einkommen in Frankfurt bald überhaupt keine Wohnung mehr finden. Dabei ist das Mainfeld schon lange kein sozialer Brennpunkt mehr. Unsozialer kann man nicht agieren!
Inhalt
Antrag vom 02.07.2015, NR 1240
Betreff: Siedlung Mainfeld auch für arme Menschen erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Sanierung der Siedlung Mainfeld die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Zusammenlegung von Kleinwohnungen ist nicht im geplanten Umfang durchzuführen.
- Die Belegung soll auch in Zukunft zu den Konditionen des ersten Förderweges erfolgen und nicht vorrangig im Rahmen des Familien- und Seniorenprogramms der Stadt Frankfurt. Begründung: Laut Wohnungsmarktbericht 2014 (B 207 vom 22.5.2015 Seite 47) sind 48,9 % aller Wohnungssuchenden Einpersonenhaushalte. Es besteht also eine große Nachfrage nach Kleinwohnungen, die entsprechende Aussage in der M 72 ist falsch. Der wahre Grund für die geplante Zusammenlegung von Kleinwohnungen steht im "Konzept für eine sozialverträgliche Quartiersentwicklung" (Seite 6 unten): "Bereits seit längerer Zeit werden insbesondere die Eineinhalb-Zimmerwohnungen fast nur noch von Interessenten nachgefragt, die aufgrund sogenannter multipler Problemlagen größte Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden." Wer Schwierigkeiten hat, eine Wohnung zu finden, den will die ABG nicht als Mieter haben. Da die ABG das Konzept der Zusammenlegung von Kleinwohnungen auch in anderen Wohnsiedlungen betreibt (z.B. Im Füldchen), heißt dies, dass diese Personengruppe kaum noch die Möglichkeit hat, in Frankfurt eine Wohnung zu finden. Anstatt ihnen zu helfen (insbesondere durch eine Betreuung durch Sozialarbeiter), sollen diese Menschen aus der Stadt vertrieben werden, oder sie landen in der Obdachlosigkeit. Unter dem Vorwand der sozialen Durchmischung, die an sich zu begrüßen ist, wird in ganz Frankfurt von der ABG die Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen betrieben. Wenn auch im Mainfeld (wie im Konzept Seite 6 oben beschrieben) nur noch Mieter aufgenommen werden, deren Einkommen um bis zu 40 Prozent über den Einkommensgrenzen des ersten Förderweges liegt, dann werden Menschen mit geringem Einkommen in Frankfurt bald überhaupt keine Wohnung mehr finden. Dabei ist das Mainfeld schon lange kein sozialer Brennpunkt mehr. Unsozialer kann man nicht agieren!Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 08.07.2015
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
41
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 9
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 72 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1240 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1246 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1248 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 636 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF
Sitzung
41
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 9
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1240 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 636 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Linke FDP Gegen Fdp
Sitzung
41
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 8
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1240 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 636 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Linke FDP Gegen Fdp
Sitzung
42
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 18
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1246 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 636 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne BFF Römer
Ablehnung:
SPD Linke FDP Gegen Fdp STV
Sitzung
43
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 20
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1246 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 636 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne BFF Römer REP
Ablehnung:
SPD Linke FDP ÖkoLinX-ARL STV
Sitzung
36
KAV
TO II, TOP 65
Der Vorlage NR 1240 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 6149,
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