Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Transparenz zu den mit den Caterern geschlossenen Verträgen zu schaffen. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, a. welche Kostenstruktur sich hinter dem Gesamtpreis mit den jeweiligen Lieferanten verbirgt, b. welche konkreten Leistungen im Einzelfall vertraglich beschlossen wurden (z.B. in Form einer Summary), c. an welchen Stellen die Vorgaben in der Ausschreibung ggf. unterschritten werden, d. inwieweit der vereinbarte Preis die jüngsten Preissteigerungen am Lebensmittelmarkt angemessen berücksichtigt bzw. welcher Mechanismus vorgesehen ist, um Preisschwankungen beim Materialeinkauf zu berücksichtigen, e. inwiefern auch kleinere Lieferanten/Caterer bei den Vergaben Berücksichtigung finden. 2. eine bessere Rückkopplung zwischen Schüler*innen, Eltern bzw. Schulen und der Auftraggeberin, dem Stadtschulamt, zu etablieren. Diese soll erfolgen a. über einen Austausch mit den Schulgemeinden, b. durch eine standardisierte und verbindliche Evaluation für Schulkantinen. Dabei soll ein Verfahren entwickelt werden, das Kennzahlen standardisiert abfragt (Qualität, Quantität, Übereinstimmung von Speiseplan und ausgegebenen Essen, Wartezeiten, Berücksichtigung individueller Ernährungsbedürfnisse etc.). Ziel soll eine digitale Abfrage sein, die eine Auswertung ohne großen Aufwand ermöglicht und dabei Vergleichbarkeit herstellt. Die Ergebnisse sollen neben dem Caterer auch der Schulgemeinde sowie dem Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Möglichkeiten der Bewertung durch die Schüler*innen und Lehrer*innen zu berücksichtigen, die vor Ort einfach zugänglich (z. B. mit Essenschip in der Mensa) sowie online (homepage des Caterers o. a.) nutzbar sind. 3. das Vergabeverfahren insofern anzupassen, dass es um ein Sonderkündigungsrecht bei wiederholter nicht-vertragsgemäßer Leistung ergänzt wird.
Begründung
Immer wieder wird von verschiedenen Frankfurter Schulen Kritik hinsichtlich der Verpflegung in Schulmensen geäußert. Obwohl die vertraglichen Vorgaben einen hohen Standard vorgeben, werden die Erwartungen in Qualität und Quantität in vielen Fällen nicht erfüllt. Hinzu kommen Probleme im Ablauf (geliefertes Essen entspricht nicht der Beschreibung bei der Bestellung, lange Wartezeiten etc.). Als erster Schritt sollte daher der Austausch mit den Schulen erfolgen. Dabei sollten auch organisatorische Fragestellungen besprochen werden. Auch die Bedürfnisse älterer Schüler*innen, die am häufigsten das Essensangebot nicht wahrnehmen, sind verstärkt in den Blick zu nehmen. Sie nutzen die Mensa kaum noch und versorgen sich außerhalb der Schule bspw. bei Bäckern, Kiosken und Supermärkten. Das bietet selten eine gesunde Alternative und ist im Durchschnitt auch deutlich teurer. Die Gründe liegen in den zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten der Essenssituation, aber auch dem Essensangebot selbst. Eine breite Beteiligung der Schüler*innen ist zwingend notwendig, um die Akzeptanz des Schulessens erhöhen zu können. Derzeit ist zwar die Durchführung einer jährlichen Befragung durch den Caterer vertraglich vorgesehen, wie viele Schüler*innen (bzw. bei Grundschulen Eltern) sich an der Befragung beteiligen und wie die Ergebnisse dieser Befragung aussehen ist jedoch nicht transparent und nicht vergleichbar. Dafür müssen direktere und unmittelbar wirkende Bewertungsmechanismen aller Nutzer*innen etabliert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen sollen den Ursachen für die Minderleistungen auf den Grund gegangen sowie Missstände schneller transparent gemacht und ihnen entgegengewirkt werden können.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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