Parkraummanagement im Umfeld des Flughafens
Bericht
Die Stadtverordnetenversammlung ist nicht berechtigt, per Beschlussfassung in Angelegenheiten des Oberbürgermeisters als Untere Straßenverkehrsbehörde einzugreifen, da es sich nicht um eine Angelegenheit der gemeindlichen Selbstverwaltung handelt. Dies vorausgeschickt wird der Antrag auch inhaltlich abgelehnt, da der für eine wirksame Umsetzung notwendige Kontrolldruck seitens der Städtischen Verkehrspolizei nicht erreicht werden kann beziehungsweise zulasten der prioritären Überwachung verkehrssicherheitsrelevanter Verstöße ginge, was keinesfalls im straßenverkehrsbehördlichen Interesse liegen kann. Auch ist davon auszugehen, dass die betreffenden Geschäftsmodelle sich nur verlagern würden. Damit wären entsprechende Anordnungen unwirksam und folglich unverhältnismäßig, womit sich auch erübrigt, die Frage zu erörtern, ob ein zwingendes Erfordernis überhaupt gegeben ist. Der aktuelle Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die StVO bietet für viele Verkehrsteilnehmer:innen einen zu geringen Anreiz sich an die Parkregelungen der Stadt Frankfurt am Main zu halten. Das Problem mit den Falschparker:innen ließe sich stadtweit in den Griff bekommen, durch eine Anpassung des Bußgeldkatalogs und eine Regelung auf der Bundesebene zur digitalen Kennzeichenerfassung ("Scan Cars").