Wassersparen in Dürreperioden
Antrag
Der Magistrat wird dazu beauftragt, eine geeignete, an das Land Hessen angelehnte Regelung zu schaffen, auf deren Grundlage in längeren Phasen ohne bzw. mit sehr geringem Niederschlag eine Verbrauchseinschränkung für Trinkwasser erreicht werden kann. Mit der Regelung sollen zeitlich begrenzte Trinkwassernutzungsverbote für öffentliche, städtische, gewerbliche sowie für private Zwecke geregelt werden können. Die Regelung orientiert sich an der "Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung" des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.
Begründung
Die kurzfristige Steuerung von Trinkwasserentnahmen erscheint zweck- und verhältnismäßig angesichts tendenziell weiter sinkender Grundwasserstände und der erwartbaren künftigen Zunahme von Dürreperioden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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