Berufung zur stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Mitte
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Carmen Verzi Flaschenburgstraße 6 60599 Frankfurt am Main als stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/ Schöffin für das Ortsgericht Mitte.
Begründung
Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Ortsgerichtsmitgliedern. Die Ortsbeiräte 3,4 und 5 haben die im Beschlusstext genannte Frau Carmen Verzi als stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/ Schöffin vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.