Genehmigungserlass zur Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite
Bericht
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 02.07.2020 auf Antrag des Magistrates den nach § 4 der Haushaltssatzung auf bisher 600 Mio. € begrenzten Betrag der Liquiditätskredite im Rahmen der mit Hinweisen des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 30.03.2020 vorgegebenen Möglichkeiten (Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vom 30.03.2020) um 400,00 Mio. € erhöht und auf 1,00 Mrd. € neu festgesetzt. Der Vortrag M 98 vom 19.06.2020 und der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6064, wurden der Aufsichtsbehörde vorgelegt und die Genehmigung der veränderten Festsetzung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite beantragt. Mit beiliegendem Erlass vom 08.07.2020 - IV 21 - 34c 41.20.01 - hat die Aufsichtsbehörde dem Antrag stattgegeben und die Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite der Stadt Frankfurt am Main auf nunmehr 1,0 Mrd. € genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main wurde vom Magistrat veranlasst.
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