Sanierung Wendehammer am Atzelbergplatz
Begründung
Atzelbergplatz Vorgang: M 125/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 ursprünglich geplante, aus Kostengründen allerdings nicht durchgeführte Umgestaltung des, westlich des Atzelbergplatzes gelegenen, Wendehammers wieder aufzugreifen und umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete, gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2016, OF 34/11
Betreff: Sanierung Wendehammer am Atzelbergplatz Vorgang: M 125/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125 ursprünglich geplante, aus Kostengründen allerdings nicht durchgeführte Umgestaltung des, westlich des Atzelbergplatzes gelegenen, Wendehammers wieder aufzugreifen und umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes beinhaltete, gemäß Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 125, auch den Umbau des Wendehammers. Aus Kostengründen wurde dieser Teil der Planung aber nicht umgesetzt.