Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen Merianschule: Sanierung, Erweiterung und Neubau Mensa - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage mit Raumprogramm 5-zügige Grundschule
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 87 Betreff: Schulentwicklungsplan - Erhöhung
der Zügigkeit von Schulen Merianschule: Sanierung, Erweiterung und Neubau
Mensa - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage mit Raumprogramm 5-zügige
Grundschule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)
1. Der Sanierung, Erweiterung und Neubau Mensa an der
Merianschule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen
zugestimmt. 2. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von
23.434.549,00,-- € brutto
werden bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass die Verausgabung der
investiven Aufwendungen in Höhe von 14.745.000,-- € erfolgt auf dem
Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002486.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen für die
Cafeteria in Höhe von 4.232.549,-- € erfolgt auf dem PSP-Element
5.007150.500.999.100-700. In der Gesamtsumme in Höhe von 23.434.549,--
€, sind konsumtive Anteile für die Teilauslagerung in Containern
enthalten. Die Verausgabung
der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von
4.457.000,-- € erfolgt auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag
40009233. 3. Das Vorhaben ist im
Investitionsprogramm 2015-2018 unter den Projektdefinition 5.002486.500. und
5.007150.500. mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 11.776.000,-- €
enthalten. Die Differenzsumme in Höhe von 11.658.549,-- € wird aus
verfügbaren Mitteln des PSP-Elementes 5.006945 im Haushalt 2016 gedeckt.
4. Die Baumaßnahmen beginnen in den Herbstferien
2016, nach Auslagerung Schule und Kita/Hort in die Containeranlage. 5. Dem angepassten Raumprogramm wird zugestimmt.
Begründung: Die unter Denkmalschutz stehende Merianschule weist
erhebliche Mängel im Brandschutz auf, die bereits bei einer Sonderbaukontrolle
im Jahr 2001 dokumentiert wurden. Aufgrund darüber hinaus bestehender
sicherheitstechnischer, energiewirtschaftlicher, baulicher und funktionaler
Mängel ist das Schulgebäude grundlegend sanierungsbedürftig. In diesem
Zusammenhang sollen die Anforderungen an die Inklusion baulich umgesetzt
werden. Weiterhin ist der bauliche Rahmen durch Neustrukturierung des Gebäudes
für den Ganztagsschulbetrieb und die Essensversorgung mit 100%, durch Neubau
einer Schulmensa zu schaffen. Die Schule ist mit Maßnahme Nr. 107 Bestandteil
des Schulentwicklungsplanes. Aufgrund steigender Schülerzahlen ist es notwendig,
die Zügigkeit der Schule auf 5-Zügigkeit zu erhöhen. Entsprechende Anpassungen
im Raumbedarf ergeben sich hieraus. A. Zielsetzung: Der Schulentwicklungsplan (SEP), der am 29.05.2015
durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die
Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr.
01 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie
Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im
konkreten Fall der Merianschule bedeutet es eine Erweiterung von 3- auf
5-Zügigkeit. Ziel ist die
Gesamtsanierung und die Erweiterung mit einer konzeptionellen Planung um ein
der geltenden HBO entsprechendes, barrierefreies und auf die
Nutzeranforderungen abgestimmtes Schulgebäude zu erhalten. Dabei werden, soweit
möglich und wirtschaftlich umsetzbar, die Belange des Denkmalschutzes
berücksichtigt.
Das angepasste Raumprogramm wird
im Rahmen der baulichen Möglichkeiten umgesetzt. Dabei werden Räume unter
funktionalen Gesichtspunkten neu beordnet und Flächen optimiert. Bisher
ungenutzte Flächen im Untergeschoss werden aktiviert. Aufgrund der Maßgabe des
Bestandsgebäudes werden die fehlenden Flächen durch multifunktionale Nutzung
und entsprechender Ausstattung kompensiert. Die räumliche Situation der
bestehenden Schule wird durch diese Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen an
einen zeitgemäßen Unterricht verbessert. B. Alternativen: Keine, da das Gebäude der Merianschule unter
Denkmalschutz steht. C. Lösung: Die Gesamtsanierung der Merianschule wird in einem
Bauabschnitt mit insgesamt 24 Monaten Bauzeit realisiert. Die Schule und die KT 04/Hort werden
für 2 Jahre in einer Containeranlage, auf dem ehemaligen Werkstattgelände des
Grünflächenamtes in der Wetteraustraße 10 ausgelagert. Der Aufbau der
Auslagerungscontainer soll bis zum Beginn der Herbstferien 2016 erfolgt sein.
Der Umzug der Schule sowie der KT 04/Hort erfolgt in den Herbstferien 2016.
Die 42 Hortplätze werden
nach der Sanierung in die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) der
Merianschule integriert. Die
63 Kiga-Plätze der KT 4 können nach dem Ende der Auslagerung und dem Rückzug
der Schule in das Gebäude, dort nicht mehr unterkommen. Da die
Auslagerungsfläche nach 2 Jahren nicht mehr zur Verfügung steht, müssen die
benötigten Kiga-Plätze im Schulbezirk und den anderen angrenzenden
Schulbezirken in dieser Zeit verortet werden. Die Sanierungsarbeiten starten mit Auszug der Nutzer
aus dem Bestandsgebäude. D. Kosten:
1.
Investitionsbedarf: 18.977.549,-- € brutto
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angaben der Jahresraten Für
die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu
erwarten:
Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss
bis 2015 786.043,08 €
594.774,43 €
2016 1.553.000,00 €
1.553.000,00 €
2017 6.482.132,00 €
6.482.132,00 €
2018 7.694.957,00 €
7.365.200,00 €
2019 2.093.366,00 €
2.293.366,00 €
2020 259.950,00 €
580.976,54 €
2021 108.100,92 €
108.100,03 €
Summe 18.977.549,00 €
18.977.549,00 €
Für die nicht aktivierungsfähigen
Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:
Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss
2015 238.000,00 €
32.522,93
€ 2016 1.931.810,00 €
2.137.287,07 €
2017 1.010.458,00 €
1.010.458,00 €
2018 1.121.682,00 €
1.121.682,00 €
2019
155.050,00 €
155.050,00 € Summe 4.457.000,00 €
4.457.000,00 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen:
keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle
Folgekosten 3.890,-- €
b) Sächliche
Folgekosten 515.730,-- €
c)
Kapitalkosten 1.448.105,--
€ Kalkulatorische Verzinsung 3,75%
711.650,-- €
Abschreibung
736.455,-- €
5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: Fördermittel in Höhe 319.000,--
€ sind beantragt.
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Die
Stelle des Schulhausverwalters der Merianschule ist bisher in
Vergütungsgruppe E 3 TVÖD eingestuft. Durch die Erhöhung der Anzahl der zu
betreuenden Räume ist eine Eingruppierung der Stelle des Schulhausverwalters
der sanierten und erweiterten Merianschule in Vergütungsgruppe E 5 TVÖD
erforderlich. Die Höherbewertung wird zum Stellenplan 2018 beantragt
werden.
Anlage
1_Kostendeckblaetter (ca.
338 KB) Anlage
2_Raumprogramm (ca. 286 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
25.05.2016, OF 26/3
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Anregung an den
Magistrat vom 02.06.2016, OM 131
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 27.04.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3
am 02.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 131 2016
1. Der Vorlage
M 87 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 26/3 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2016, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF
(= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; CDU, SPD und
GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 26
Beschluss: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 260, 4. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 40 1