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Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen Merianschule: Sanierung, Erweiterung und Neubau Mensa - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage mit Raumprogramm 5-zügige Grundschule

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 87 Betreff: Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen Merianschule: Sanierung, Erweiterung und Neubau Mensa - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage mit Raumprogramm 5-zügige Grundschule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) 1. Der Sanierung, Erweiterung und Neubau Mensa an der Merianschule wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Die Mittel gemäß der Kostenberechnung in Höhe von 23.434.549,00,-- € brutto werden bewilligt. Es dient zur Kenntnis, dass die Verausgabung der investiven Aufwendungen in Höhe von 14.745.000,-- € erfolgt auf dem Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002486.500.999.100-700. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen für die Cafeteria in Höhe von 4.232.549,-- € erfolgt auf dem PSP-Element 5.007150.500.999.100-700. In der Gesamtsumme in Höhe von 23.434.549,-- €, sind konsumtive Anteile für die Teilauslagerung in Containern enthalten. Die Verausgabung der konsumtiven Aufwendungen - Auslagerung in Container - in Höhe von 4.457.000,-- € erfolgt auf dem Sachkonto 61610000, Innenauftrag 40009233. 3. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2015-2018 unter den Projektdefinition 5.002486.500. und 5.007150.500. mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 11.776.000,-- € enthalten. Die Differenzsumme in Höhe von 11.658.549,-- € wird aus verfügbaren Mitteln des PSP-Elementes 5.006945 im Haushalt 2016 gedeckt. 4. Die Baumaßnahmen beginnen in den Herbstferien 2016, nach Auslagerung Schule und Kita/Hort in die Containeranlage. 5. Dem angepassten Raumprogramm wird zugestimmt. Begründung: Die unter Denkmalschutz stehende Merianschule weist erhebliche Mängel im Brandschutz auf, die bereits bei einer Sonderbaukontrolle im Jahr 2001 dokumentiert wurden. Aufgrund darüber hinaus bestehender sicherheitstechnischer, energiewirtschaftlicher, baulicher und funktionaler Mängel ist das Schulgebäude grundlegend sanierungsbedürftig. In diesem Zusammenhang sollen die Anforderungen an die Inklusion baulich umgesetzt werden. Weiterhin ist der bauliche Rahmen durch Neustrukturierung des Gebäudes für den Ganztagsschulbetrieb und die Essensversorgung mit 100%, durch Neubau einer Schulmensa zu schaffen. Die Schule ist mit Maßnahme Nr. 107 Bestandteil des Schulentwicklungsplanes. Aufgrund steigender Schülerzahlen ist es notwendig, die Zügigkeit der Schule auf 5-Zügigkeit zu erhöhen. Entsprechende Anpassungen im Raumbedarf ergeben sich hieraus. A. Zielsetzung: Der Schulentwicklungsplan (SEP), der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr. 01 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im konkreten Fall der Merianschule bedeutet es eine Erweiterung von 3- auf 5-Zügigkeit. Ziel ist die Gesamtsanierung und die Erweiterung mit einer konzeptionellen Planung um ein der geltenden HBO entsprechendes, barrierefreies und auf die Nutzeranforderungen abgestimmtes Schulgebäude zu erhalten. Dabei werden, soweit möglich und wirtschaftlich umsetzbar, die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Das angepasste Raumprogramm wird im Rahmen der baulichen Möglichkeiten umgesetzt. Dabei werden Räume unter funktionalen Gesichtspunkten neu beordnet und Flächen optimiert. Bisher ungenutzte Flächen im Untergeschoss werden aktiviert. Aufgrund der Maßgabe des Bestandsgebäudes werden die fehlenden Flächen durch multifunktionale Nutzung und entsprechender Ausstattung kompensiert. Die räumliche Situation der bestehenden Schule wird durch diese Maßnahmen hinsichtlich der Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht verbessert. B. Alternativen: Keine, da das Gebäude der Merianschule unter Denkmalschutz steht. C. Lösung: Die Gesamtsanierung der Merianschule wird in einem Bauabschnitt mit insgesamt 24 Monaten Bauzeit realisiert. Die Schule und die KT 04/Hort werden für 2 Jahre in einer Containeranlage, auf dem ehemaligen Werkstattgelände des Grünflächenamtes in der Wetteraustraße 10 ausgelagert. Der Aufbau der Auslagerungscontainer soll bis zum Beginn der Herbstferien 2016 erfolgt sein. Der Umzug der Schule sowie der KT 04/Hort erfolgt in den Herbstferien 2016. Die 42 Hortplätze werden nach der Sanierung in die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) der Merianschule integriert. Die 63 Kiga-Plätze der KT 4 können nach dem Ende der Auslagerung und dem Rückzug der Schule in das Gebäude, dort nicht mehr unterkommen. Da die Auslagerungsfläche nach 2 Jahren nicht mehr zur Verfügung steht, müssen die benötigten Kiga-Plätze im Schulbezirk und den anderen angrenzenden Schulbezirken in dieser Zeit verortet werden. Die Sanierungsarbeiten starten mit Auszug der Nutzer aus dem Bestandsgebäude. D. Kosten: 1. Investitionsbedarf: 18.977.549,-- € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Für die aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss bis 2015 786.043,08 € 594.774,43 € 2016 1.553.000,00 € 1.553.000,00 € 2017 6.482.132,00 € 6.482.132,00 € 2018 7.694.957,00 € 7.365.200,00 € 2019 2.093.366,00 € 2.293.366,00 € 2020 259.950,00 € 580.976,54 € 2021 108.100,92 € 108.100,03 € Summe 18.977.549,00 € 18.977.549,00 € Für die nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2015 238.000,00 € 32.522,93 € 2016 1.931.810,00 € 2.137.287,07 € 2017 1.010.458,00 € 1.010.458,00 € 2018 1.121.682,00 € 1.121.682,00 € 2019 155.050,00 € 155.050,00 € Summe 4.457.000,00 € 4.457.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Folgekosten 3.890,-- € b) Sächliche Folgekosten 515.730,-- € c) Kapitalkosten 1.448.105,-- € Kalkulatorische Verzinsung 3,75% 711.650,-- € Abschreibung 736.455,-- € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: Fördermittel in Höhe 319.000,-- € sind beantragt. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Die Stelle des Schulhausverwalters der Merianschule ist bisher in Vergütungsgruppe E 3 TVÖD eingestuft. Durch die Erhöhung der Anzahl der zu betreuenden Räume ist eine Eingruppierung der Stelle des Schulhausverwalters der sanierten und erweiterten Merianschule in Vergütungsgruppe E 5 TVÖD erforderlich. Die Höherbewertung wird zum Stellenplan 2018 beantragt werden. Anlage 1_Kostendeckblaetter (ca. 338 KB) Anlage 2_Raumprogramm (ca. 286 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.05.2016, OF 26/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 131 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 27.04.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 131 2016 1. Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 26/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2016, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 260, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 40 1