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Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und Sozialamtes in einem Dienstgebäude

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 85 Betreff: Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und Sozialamtes in einem Dienstgebäude Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44) 1. Der Zusammenführung der Außenstelle 51.D35 - Sozialhilfe für Frauen und Männer (illegale Drogen) - , die derzeit in der Liegenschaft Berliner Straße 25 untergebracht ist, mit dem Haupthaus der Organisationseinheit 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Zusammenführung des Besonderen Dienstes 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - im Dienstgebäude Mainzer Landstraße 315 - 321 zeitnah umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung Der Besondere Dienst 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - des Jugend- und Sozialamtes betreut wohnungslose Menschen, suchtkranke Menschen und Asylbewerber. Es werden Soziale Hilfen (Wirtschaftsdienst und Sozialdienst) angeboten. Derzeit sind 64 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zwei angemieteten Dienstgebäuden (Mainzer Landstr. 315 - 321 und Berliner Str. 25) untergebracht. Insgesamt werden rund 2.700 Klientinnen und Klienten (Fälle) betreut. Die Organisationseinheit ist Anlaufstelle für folgende Zielgruppen: a) erwerbsunfähige obdachlose Personen b) erwerbsunfähige obdachlose Personen bei Abhängigkeit von legalen und illegalen Substanzen c) erwerbsunfähige Personen mit einem ungesicherten Wohnverhältnis in Frankfurt und ohne Integration in einem Stadtteil d) Hilfe für erwerbsunfähige Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e) Versorgung bzw. Vermittlung von wohnungslosen / obdachlosen Erwerbsfähigen in das Frankfurter Hilfesystem in Absprache mit dem Jobcenter Frankfurt f) Flüchtlinge nach dem Hess. Flüchtlingsaufnahmegesetz g) Personen mit Fragen zur Krankenhilfe nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz h) Auswärtige Personen, die Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten stellen Ziel ist die Zusammenführung des Besonderen Dienstes 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - an einem Standort im Dienstgebäude Mainzer Landstraße 315 - 321, um die zum Teil gravierenden Mängel hinsichtlich Sicherheit, Barrierefreiheit und Hygiene im derzeit mit genutzten Dienstgebäude Berliner Str. 25 abzustellen. Gleichzeitig soll durch die Zusammenführung ein Einsparpotential bei den Sachkosten (Miete, Mietnebenkosten, Bewachung, Fremdreinigung) von derzeit ca. 165.000,00 € jährlich erzielt werden. Im Dienstgebäude Berliner Str. 25 sind Teile des Erdgeschosses sowie die 1. bis 3. Etage angemietet. 1. und 2. OG bestehen jeweils aus 8 Büros, einer WC-Anlage, einem kleinen Küchenraum sowie einem offenen Warteraum. Im EG sind Kasse (Geldautomat) und Büro Sicherheitspersonal untergebracht. Das 3. OG steht seit dem Auszug des Jobcenter leer. Die Räume in dieser Liegenschaft entsprechen nicht mehr den Anforderungen, wie sie heute an ein Dienstgebäude des Jugend- und Sozialamtes gestellt werden müssen: - Der Sicherheitsdienst ist aus Platzgründen im Erdgeschoss positioniert. Die Warteräume liegen inmitten der Büros und sind ohne vorherige Anmeldung an einer Infostelle frei zugänglich. Fluchtmöglichkeiten im Notfall sind, bedingt durch die schmalen Flure und Treppenhäuser, nur bedingt gegeben. - Das Gebäude ist nicht barrierefrei und nur über eine Treppenstufe zu erreichen. Der Aufzug ist von der Größe und Art nicht rollstuhlgerecht. Der Zutritt in das Haus sowie zu den Etagen ist nur mit Hilfe möglich. - Da keine ausreichende Anzahl an WC vorhanden ist, werden diese von beiden Geschlechtern gemeinsam genutzt. Dieser Zustand ist aus hygienischen Gründen nicht dauerhaft tragbar. Derzeit sind in dem genannten Dienstgebäude 11 Mitarbeiter/Innen im Bereich Soziale Hilfen (Wirtschaftsdienst und Sozialdienst) tätig. Es werden 700 Klienten betreut. An den Sprechtagen Montag und Donnerstag erfolgen jeweils ca. 60 Vorsprachen. Die Klienten sind überwiegend in Einrichtungen und Diensten der Frankfurter Drogenhilfe versorgt bzw. angebunden und/oder verfügen über eigenen Wohnraum im Frankfurter Stadtgebiet. In der Regel handelt es sich um erwerbsunfähige, teilweise ältere Drogenabhängige, die eine feste Anbindung an das Frankfurter Drogenhilfesystem haben. B. Alternativen Keine. C. Lösung Der größte Teil der Organisationseinheit 51.D3 ist in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 untergebracht. Dort steht nach dem Auszug des Jobcenters eine Etage frei. Es bietet sich an, die freien Büros mit Mitarbeiter/innen aus der Berliner Straße 25 zu belegen. Im Dienstgebäude Mainzer Landstr. 315-321 arbeiten 3 Teams, 51.D32 + 51.D33 -Wohnungslose Frauen, Familien und Männer, 51.D34 - Auswärtige und Flüchtlinge sowie der Bereich Service und Verwaltung und die Hausleitung. Die Barkasse befindet sich im 1. OG, eine Infostelle und der Sicherheitsdienst sind im Eingangsbereich untergebracht. Seit dem Auszug des Jobcenters stehen 14 Büroräume im Erdgeschoß (ca. 350 qm) leer, das Jugend- und Sozialamt trägt die Mietkosten. In dieser Liegenschaft ist die komplette Infrastruktur (Infostelle, Sicherheitsdienst, ausreichende Sanitärausstattung etc.) vorhanden. Sowohl der Eingangsbereich als auch die einzelnen Warteräume in den Etagen sind kundenfreundlich und deeskalierend gestaltet. Das komplette Gebäude ist uneingeschränkt barrierefrei zugänglich. Die Erreichbarkeit des Gebäudes ist durch die Straßenbahnlinien 11 und 21 sowie die S-Bahnen 3 bis 6 (Galluswarte) sehr gut möglich. Es ist zu erwarten, dass die Verlagerung der Vorsprachen an den Sprechtagen hinsichtlich Menge und Verteilung unauffällig bleibt. Die vormals gezählten Vorsprachen im zuvor in der Mainzer Landstr. 315 - 321 untergebrachten Jobcenter lagen wesentlich höher. Eine negative Auswirkung auf den ÖPNV ist nicht zu befürchten. Bereits in der Vergangenheit mussten die Klienten aus der Berliner Str. 25 wegen eines längerfristigen Ausfalls des Kassenautomaten die Geldleistungen in der Mainzer Landstr. 315 - 321 abholen, ohne dass es zu Auffälligkeiten kam. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Klientenkreis nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Dienstgebäude dieses sehr schnell und ohne Auffälligkeit für das Umfeld wieder verlässt. Eine Szenebildung ist nach den bisher gemachten Erfahrungen nicht zu befürchten. Die Zusammenführung des Besonderen Dienstes 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - ist aufgrund der beschriebenen Aspekte sinnvoll und ökonomisch richtig. D. Kosten Nach Auszug aus der Berliner Straße 25 könnten die bisher dort genutzten Flächen (ca. 679,90 qm) an das Amt 23 zurückgegeben und spätestens zum Ende der Festmietzeit (31.03.2014) gekündigt werden, sofern keine weitere Nutzung durch die Stadt erfolgen kann. Durch die Zusammenführung ist ein Einsparpotential bei den Sachkosten (Miete, Mietnebenkosten, Bewachung, Fremdreinigung) von derzeit ca. 165.000 Euro jährlich möglich. Es entstehen einmalige Kosten für notwendige Schönheits- und Ausbesserung-/Reparaturarbeiten in der Berliner Str. 25 sowie für den Umzug in Höhe von voraussichtlich 57.000 Euro. Diese werden aus dem laufenden Budget getragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE: (= Ablehnung) 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 85 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3382, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 51