Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung, Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und Sozialamtes in einem Dienstgebäude
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M
85 Betreff:
Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des
Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzept hier: Raumoptimierung,
Zusammenführung Besonderer Dienst 3 des Jugend- und Sozialamtes in einem
Dienstgebäude Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
21.03.2013, § 2951 (M 44) 1. Der Zusammenführung der
Außenstelle 51.D35 - Sozialhilfe für Frauen und Männer (illegale Drogen) - ,
die derzeit in der Liegenschaft Berliner Straße 25 untergebracht ist, mit dem
Haupthaus der Organisationseinheit 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige -
in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird
beauftragt, die Zusammenführung des Besonderen Dienstes 51.D3 - Gefährdete
Personen und Auswärtige - im Dienstgebäude Mainzer Landstraße 315 - 321 zeitnah
umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung Der Besondere Dienst 51.D3 - Gefährdete Personen und
Auswärtige - des Jugend- und Sozialamtes betreut wohnungslose Menschen,
suchtkranke Menschen und Asylbewerber. Es werden Soziale Hilfen
(Wirtschaftsdienst und Sozialdienst) angeboten. Derzeit sind 64
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zwei angemieteten Dienstgebäuden (Mainzer
Landstr. 315 - 321 und Berliner Str. 25) untergebracht. Insgesamt werden rund
2.700 Klientinnen und Klienten (Fälle) betreut. Die Organisationseinheit ist Anlaufstelle für
folgende Zielgruppen: a) erwerbsunfähige obdachlose Personen b) erwerbsunfähige obdachlose
Personen bei Abhängigkeit von legalen und illegalen Substanzen c) erwerbsunfähige Personen mit
einem ungesicherten Wohnverhältnis in Frankfurt und ohne Integration in einem
Stadtteil d) Hilfe für
erwerbsunfähige Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten e) Versorgung bzw. Vermittlung von
wohnungslosen / obdachlosen Erwerbsfähigen in das Frankfurter Hilfesystem in
Absprache mit dem Jobcenter Frankfurt f) Flüchtlinge nach dem Hess.
Flüchtlingsaufnahmegesetz g)
Personen mit Fragen zur Krankenhilfe nach dem SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz h) Auswärtige Personen, die Anträge auf Übernahme
von Bestattungskosten stellen Ziel ist die Zusammenführung des Besonderen
Dienstes 51.D3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - an einem Standort im
Dienstgebäude Mainzer Landstraße 315 - 321, um die zum Teil gravierenden Mängel
hinsichtlich Sicherheit, Barrierefreiheit und Hygiene im derzeit mit genutzten
Dienstgebäude Berliner Str. 25 abzustellen. Gleichzeitig soll durch die
Zusammenführung ein Einsparpotential bei den Sachkosten (Miete,
Mietnebenkosten, Bewachung, Fremdreinigung) von derzeit ca. 165.000,00 €
jährlich erzielt werden. Im Dienstgebäude Berliner Str. 25 sind Teile des
Erdgeschosses sowie die 1. bis 3. Etage angemietet. 1. und 2. OG bestehen
jeweils aus 8 Büros, einer WC-Anlage, einem kleinen Küchenraum sowie einem
offenen Warteraum. Im EG sind Kasse (Geldautomat) und Büro Sicherheitspersonal
untergebracht. Das 3. OG steht seit dem Auszug des Jobcenter leer. Die Räume in
dieser Liegenschaft entsprechen nicht mehr den Anforderungen, wie sie heute an
ein Dienstgebäude des Jugend- und Sozialamtes gestellt werden müssen: - Der Sicherheitsdienst ist aus Platzgründen im
Erdgeschoss positioniert. Die Warteräume liegen inmitten der Büros und sind
ohne vorherige Anmeldung an einer Infostelle frei zugänglich.
Fluchtmöglichkeiten im Notfall sind, bedingt durch die schmalen Flure und
Treppenhäuser, nur bedingt gegeben. - Das Gebäude ist nicht barrierefrei und nur über
eine Treppenstufe zu erreichen. Der Aufzug ist von der Größe und Art nicht
rollstuhlgerecht. Der Zutritt in das Haus sowie zu den Etagen ist nur mit Hilfe
möglich. - Da keine
ausreichende Anzahl an WC vorhanden ist, werden diese von beiden
Geschlechtern gemeinsam genutzt. Dieser Zustand ist aus hygienischen Gründen
nicht dauerhaft tragbar. Derzeit sind in dem genannten Dienstgebäude 11
Mitarbeiter/Innen im Bereich Soziale Hilfen (Wirtschaftsdienst und
Sozialdienst) tätig. Es werden 700 Klienten betreut. An den Sprechtagen Montag
und Donnerstag erfolgen jeweils ca. 60 Vorsprachen. Die Klienten sind
überwiegend in Einrichtungen und Diensten der Frankfurter Drogenhilfe versorgt
bzw. angebunden und/oder verfügen über eigenen Wohnraum im Frankfurter
Stadtgebiet. In der Regel handelt es sich um erwerbsunfähige, teilweise ältere
Drogenabhängige, die eine feste Anbindung an das Frankfurter Drogenhilfesystem
haben. B. Alternativen Keine. C. Lösung Der größte Teil der Organisationseinheit 51.D3 ist
in der Liegenschaft Mainzer Landstraße 315 - 321 untergebracht. Dort steht nach
dem Auszug des Jobcenters eine Etage frei. Es bietet sich an, die freien Büros
mit Mitarbeiter/innen aus der Berliner Straße 25 zu belegen. Im Dienstgebäude Mainzer Landstr. 315-321 arbeiten 3
Teams, 51.D32 + 51.D33 -Wohnungslose Frauen, Familien und Männer, 51.D34 -
Auswärtige und Flüchtlinge sowie der Bereich Service und Verwaltung und die
Hausleitung. Die Barkasse befindet sich im 1. OG, eine Infostelle und der
Sicherheitsdienst sind im Eingangsbereich untergebracht. Seit dem Auszug des
Jobcenters stehen 14 Büroräume im Erdgeschoß (ca. 350 qm) leer, das Jugend- und
Sozialamt trägt die Mietkosten. In dieser Liegenschaft ist die komplette
Infrastruktur (Infostelle, Sicherheitsdienst, ausreichende Sanitärausstattung
etc.) vorhanden. Sowohl der Eingangsbereich als auch die einzelnen
Warteräume in den Etagen sind kundenfreundlich und deeskalierend gestaltet. Das
komplette Gebäude ist uneingeschränkt barrierefrei zugänglich. Die
Erreichbarkeit des Gebäudes ist durch die Straßenbahnlinien 11 und 21 sowie die
S-Bahnen 3 bis 6 (Galluswarte) sehr gut möglich. Es ist zu erwarten, dass die Verlagerung der
Vorsprachen an den Sprechtagen hinsichtlich Menge und Verteilung unauffällig
bleibt. Die vormals gezählten Vorsprachen im zuvor in der Mainzer Landstr. 315
- 321 untergebrachten Jobcenter lagen wesentlich höher. Eine negative
Auswirkung auf den ÖPNV ist nicht zu befürchten. Bereits in der Vergangenheit
mussten die Klienten aus der Berliner Str. 25 wegen eines längerfristigen
Ausfalls des Kassenautomaten die Geldleistungen in der Mainzer Landstr. 315 -
321 abholen, ohne dass es zu Auffälligkeiten kam. Die bisherigen
Erfahrungen zeigen, dass der Klientenkreis nach Inanspruchnahme der
Dienstleistungen im Dienstgebäude dieses sehr schnell und ohne Auffälligkeit
für das Umfeld wieder verlässt. Eine Szenebildung ist nach den bisher gemachten
Erfahrungen nicht zu befürchten. Die Zusammenführung des Besonderen Dienstes 51.D3 -
Gefährdete Personen und Auswärtige - ist aufgrund der beschriebenen Aspekte
sinnvoll und ökonomisch richtig. D. Kosten Nach Auszug aus der Berliner Straße 25 könnten die
bisher dort genutzten Flächen (ca. 679,90 qm) an das Amt 23 zurückgegeben und
spätestens zum Ende der Festmietzeit (31.03.2014) gekündigt werden, sofern
keine weitere Nutzung durch die Stadt erfolgen kann. Durch die Zusammenführung
ist ein Einsparpotential bei den Sachkosten (Miete, Mietnebenkosten, Bewachung,
Fremdreinigung) von derzeit ca. 165.000 Euro jährlich möglich. Es entstehen
einmalige Kosten für notwendige Schönheits- und Ausbesserung-/Reparaturarbeiten
in der Berliner Str. 25 sowie für den Umzug in Höhe von voraussichtlich 57.000
Euro. Diese werden aus dem laufenden Budget getragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2013, M 44 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 85
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE: (= Ablehnung)
21. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.06.2013, TO I, TOP 6
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 85
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 85
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Ablehnung) 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 85
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP
gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
15. Sitzung der
KAV am 26.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 85
wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3382, 23. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 51