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Gründung des Betriebs „Städtische Kitas Frankfurt am Main“

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.05.2008, M 85

Betreff: Gründung des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2160 (M 110)

  1. Mit Wirkung zum 01.01.2008 wird der Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" gegründet.

  2. Die Satzung für den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" wird in der in Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

  3. Der Wirtschaftsplan für den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" bestehend aus
    • a)dem Erfolgsplan (Anlage 2a)
    • b)dem Vermögensplan (Anlage 2b)
    • c)dem Finanzplan (Anlage 2c) mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm (Anlage 2d) und der Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main auswirken (Anlage 2e) und
    • d)der Stellenübersicht (Anlage 2f) wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

  4. Der Feststellungsvermerk für den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" wird in der in Anlage 3 beigefügten Fassung beschlossen.

  5. Es dient zur Kenntnis, dass über die im städtischen Haushalt 2008 enthaltenen Mittel hinaus durch die Neugründung des Eigenbetriebes zusätzliche Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstehen, die in den Anlage 4a bis 4c dargestellt sind. Darin enthalten sind auch die Aufwendungen für die Inanspruchnahme städtischer Leistungen durch den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" bzw. Mietaufwendungen für im Eigentum der Stadt verbleibenden Räumlichkeiten (Anlage 4b). Zur Abdeckung dieses Mehrbedarfs werden nach § 114g Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Produktgruppe 20.02 folgende Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen zugelassen:
    • a)im Ergebnishaushalt Sachkonto 71252000 bis zu 4.490.747 € (Anlage 4a, 4b)
    • b)im Teilfinanzhaushalt Sachkonto 80781500 bis zu 170.000 € (Anlage 4c Folgende nicht veranschlagte Erträge sind im Haushaltsjahr 2008, abweichend von den in den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften enthaltenen Regelungen, budgetneutral. Mieterträge (Produktgruppe 34.04) 638.636 € Mieterträge (Produktgruppe 20.01) 1.038.492 € Erträge für Postverteilung (Produktgruppe 20.01) 50.000 € Erträge für nicht fachspezifische Fortbildung, für ehemalige Beschäftigte des Stadtschulamtes (Produktgruppe 32.02) 55.000 € insgesamt 1.782.128 € Die übrigen Erträge aus der Inanspruchnahme städtischer Leistungen (1.353.196 € im Erfolgsplan enthalten) sind nach den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften budgetneutral. Diese in 2008 budgetneutralen Erträge von 3.135.324 € dienen zur Deckung der Mehraufwendungen. Evtl. zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Budgetverschiebungen zwischen den Veranschlagungen für den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main", für den Betrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" und anderen Veranschlagungen im städtischen Haushalt sind im Bedarfsfall mit Zustimmung der Stadtkämmerei auch über die Budgetierungsmerkmale hinweg zulässig.

  6. Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungsverfahren nach dem Hessischen Gleichstellungsgesetz (HGlG) und dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) abgeschlossen sind.

  7. Der Magistrat wird beauftragt, - die in Anlage 4a und 4b dargestellten finanziellen Auswirkungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2009 und der mittelfristigen Finanzplanung 2009-2012 zu berücksichtigen, - die Aufwendungen für Inanspruchnahme städtischer Leistungen durch den Betrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" nach Eigenbetriebsgründung anzupassen, - der Stadtverordnetenversammlung einen nach Eigenbetriebsgründung angepassten Wirtschaftsplan des Betriebs "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" zur Beschlussfassung vorzulegen, - die Satzung für den Betrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" anzupassen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Grundsatz-Beschluss vom 05.07.2007, § 2160, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit der Gründung eines städtischen Eigenbetriebs beauftragt, in dem die 130 städtische Kindertageseinrichtungen und die 10 städtischen Kinderkrippen zusammengeführt werden. Die Zusammenführung in der Organisationsform eines städtischen Eigenbetriebes verfolgt folgende Zielsetzungen: - Mit der Zusammenführung der kommunalen Kinderbetreuung in einer Organisationseinheit innerhalb eines Dezernates ist eine klare Zuständigkeitsregelung gegeben. Diese ermöglicht neue Gestaltungsräume für die pädagogische Weiterentwicklung des Angebotes für alle Altersgruppen von 0 bis in der Regel 10 Jahre ebenso wie für einen gezielteren Ressourceneinsatz. - Durch Bündelung und Integration der vorhandenen Angebote soll eine optimale Versorgung der Stadtteile mit Leistungen der Betreuung und Förderung von Kindern in städtischen Einrichtungen erreicht werden. - Für Eltern wird eine in den Regelungen einheitliche, kontinuierliche Betreuung und konzeptionell aufeinander abgestimmte Förderung ihrer Kinder sichergestellt. - Im Hinblick auf die zukünftigen vielfältigen Anforderungen an Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung und Erziehung werden einheitliche organisatorische, konzeptionelle und wirtschaftliche Grundlagen für städtische Einrichtungen geschaffen. - Die Änderung der Rechtsform ermöglicht eine wirksame Steuerung durch pädagogische Zielsetzungen und wirtschaftliche Transparenz. - Bündelung der Fach- und Ressourcenverantwortung, Transparenz der Mittelverwendung und die gleichzeitige Orientierung an pädagogischen wie wirtschaftlichen Kriterien. - Bessere Vergleichbarkeit mit Angeboten der freien Träger. B. Alternativen Die vom Magistrat eingesetzte dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe hat einer Zusammenführung der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Rechtsform eines Eigenbetriebes die höchste Präferenz eingeräumt, da die unter "A." beschriebenen Zielsetzungen auf diese Weise am besten erreicht werden. C. Lösung Im Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" werden die 10 städtischen Krippen (bisher im Eigenbetrieb 57 - Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main -) und die 130 städtischen Kindertageseinrichtungen (bisher im Stadtschulamt - Amt 40 -) zu einer Organisationseinheit zusammengeführt. Im zentralen Bereich Service und Steuerung des Betriebes werden die betriebwirtschaftlichen Aufgaben, das Personal- und Gebäudemanagement, die Sicherstellung des städtischen Kita-Angebotes, die Weiterentwicklung des Erziehungs- und Bildungsauftrages und die pädagogisch fachliche Beratung geleistet. Hierzu werden 36,5 Stellen aus den Bereichen "Personal und Verwaltung" (40.1), "Finanzen" (40.2), "Liegenschaftsmanagement und Kommunikation" (40.4) des Amtes 40 , 8,5 Stellen aus dem Geschäftsbereich 1 des Betriebes 57, die Stellen des bisherigen Bereichs "Städtische Kindertageseinrichtungen" (40.3) aus dem Amt 40 , die Stelle der Leitung des "Geschäftsbereiches Kinderkrippen" sowie die Stellen der Kinderkrippen aus dem Betrieb 57 und die Stellen der Kindertageseinrichtungen aus dem Amt 40 herausgelöst und in den neu gegründeten Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" (künftig: Betrieb 48) überführt. Die als Anlage 2f beigefügte Stellenübersicht weist somit ausschließlich Stellen aus dem Amt 40 und dem Betrieb 57 aus. Die trägerübergreifenden Aufgaben und somit die Förderung der kirchlichen und freigemeinnützigen Träger, die strategische Ausrichtung der Kinderbetreuung in Frankfurt sowie die Kita-Entwicklungsplanung verbleiben im Stadtschulamt. Der künftige Betrieb 48 umfasst somit die Betriebsträgerschaft der 140 städtischen Einrichtungen für Kinder von 0 bis 12 Jahren mit der entsprechenden Personal-, Finanz- und Liegenschaftsverantwortung. Die Ermittlung der zu übertragenden Aufgaben und Stellen erfolgte unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt 40 und dem Betrieb 57; deren Übergang in den neu gegründeten Betrieb vollzieht sich in jedem Fall einvernehmlich. Das förmliche Beteiligungsverfahren mit der Gesamtfrauenbeauftragten und dem Gesamtpersonalrat ist abgeschlossen; eine intensive Information und Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen hat stattgefunden. Aufbau und Inhalt der als Anlage 1 beigefügten Satzung orientieren sich an den Vorgaben des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) und den bereits für Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main bestehenden Betriebssatzungen. In der Satzung werden Aufgaben und Zielsetzung des Betriebs benannt. Die Zahl der Mitglieder der Betriebskommission des Betriebs "Städtische Kitas Frankfurt am Main" orientiert sich an der Zahl der Mitglieder in den Betriebskommissionen der Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main. Der Betriebskommission werden zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen angehören (§ 6). Da auf der Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes eine stimmberechtigte Mitgliedschaft der Frauenbeauftragten des Betriebs nicht vorgesehen ist, soll sie beratend an den Sitzungen der Betriebskommission teilnehmen. Der Erfolgsplan 2008 weist einen Jahresfehlbetrag von 85.225.342 € aus Aus dem Haushaltsplan 2008 sollen Erträge und Aufwendungen mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 80.734.595 € im Haushaltsvollzug aus den Produktbereichen 18, 20 und 98 in die Produktgruppe 20.02 als Leistungen an den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" verlagert werden. Hinzu kommen bisher nicht veranschlagte Aufwendungen, die nicht durch bisher nicht veranschlagte Erträge gedeckt werden können, in Höhe von 4.490.747 €, die nach § 114g HGO überplanmäßig bewilligt werden (Ziffer 5). Diese Mehraufwendungen (Anlage 4b) beinhalten
    • a)die Anmietung von im Eigentum der Stadt verbleibenden Räumlichkeiten auf dem Schulgelände (1.038.492 €) oder in sonstigen Gebäuden, die von Mehreren genutzt werden (638.636 €), wofür bisher stadtintern 2008 keine Miete vorgesehen war,
    • b)Kostenerstattungen für die Postverteilung an die Kindertageseinrichtungen durch Personal des Stadtschulamtes oder Dritte (50.000 €)
    • c)Aufwendungen für nicht fachspezifische Fortbildungen des bisher beim Stadtschulamt beschäftigten Personals (55.000 €), für die zukünftig entsprechend der Regelungen für alle Eigenbetriebe Teilnehmerentgelte zu zahlen sind (bisher zentral aus dem zentralen Fortbildungsbudget der Produktgruppe 32.02)
    • d)die Inanspruchnahme sonstiger städtischer Leistungen durch den Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" aufgrund einer Neueinschätzung (1.353.196 €). Zukünftig entstehen auch für den bisher im Produktbereich 20 enthaltenen Teil des neuen Betriebes Aufwendungen anstatt der stadtinterne Verrechnungen im Rahmen der internen Leistungsverrechnung. Diesen Mehraufwendungen von insgesamt 3.135.324 € stehen bisher nicht veranschlagte Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Durch die Festlegungen in Ziffer 5, dass diese Erträge in 2008 zum Teil abweichend von den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften budgetneutral sind, soll sichergestellt werden, dass diese nicht veranschlagten Erträge nicht zur Deckung von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen innerhalb der Budgets verwendet werden können, in denen sie eingehen, sondern zur Deckung der Mehraufwendungen bei den Leistungen an den Eigenbetrieb verwendet werden können. Die weiteren dauerhaften Mehraufwendungen (Anlage 4a) werden wie folgt begründet:
    • a)Die Aufgabenstellung im Stadtschulamt wurde erweitert um die Förderung von Krabbelstuben freier Träger, Kindertagespflege, Übernahme von bildungsnahen Jugendhilfeaufgaben vom Jugend- und Sozialamt und den Platzausbau für Kinder unter 3 Jahren sowie den Ausbau der Ganztagsschulen. Hiermit geht ein erweiterter Personal- und Raumbedarf einher, so dass eine räumliche Unterbringung des Betriebes am derzeitigen Standort in der Seehofstraße 41 nicht möglich ist. Es ist daher notwendig, als Dienstgebäude für den neu gegründeten Betrieb "Städtische Kitas Frankfurt am Main" zwei Etagen im Gebäude "Zeil 5" anzumieten. Hierfür sind im Erfolgsplan 2008 Miet- und Bewirtschaftungsaufwendungen für 6 Monate (340.800 €) enthalten.
    • b)Die Zuführungen zur Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für den Betrieb ermittelt. Dabei wurden sowohl die bereits abgeschlossenen Verträge wie eine Prognose für hinzukommende Fälle, abgeleitet aus der Inanspruchnahme der Vergangenheit, berücksichtigt. Im Erfolgsplan 2008 wurden hierfür ein um 1.043.520 € über den Veranschlagungen (964.110 €) liegender Betrag eingestellt.
    • c)Gemäß § 40 Hessisches Personalvertretungsgesetz sind bei einer Dienststelle dieser Größe vier Personalratsmitglieder von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen. Der Betrieb ist eine eigenständige gleichberechtigungsgesetzliche Dienststelle in Sinn des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und hat somit eine eigene Frauenbeauftragte. Hierfür wurden im Erfolgsplan für 6 Monate 125.000 € vorgesehen. Nach Gründung des Eigenbetriebes und der anschließenden Neuwahl des Personalrats wird sich voraussichtlich im Stadtschulamt die Zahl der freigestellten Personalratsmitglieder von derzeit vier auf zukünftig zwei reduzieren.
    • d)Die jährlichen Abschreibungen wurden mit 1.420.620 € ermittelt. Darin ist berücksichtigt, dass bisherigen Nutzungsdauern (in der Regel 70 Jahre) auf die steuerliche Obergrenze von in der Regel 50 Jahren reduziert wurden. Dadurch entstehen zusätzliche bisher nicht veranschlagte Abschreibungen in Höhe von 525.000 €. Diese Mittel stehen dann im Vermögensplan zur Finanzierung von Investitionen und Tilgungen zur Verfügung.
    • e)Für die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen externen Wirtschaftsprüfer sind 20.000 € erforderlich. Zur Finanzierung können folgende bisher nicht veranschlagte Erträge herangezogen werden:
    • a)Landeszuschüsse für Kinder unter 3 Jahre (BAMBINI) 900.000 €
    • b)Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 71.897 € Sie sind ebenfalls im Erfolgsplan 2008 berücksichtigt. Darüber hinaus entstehen in 2008 folgende einmalige Aufwendungen (Anlage 4a):
    • a)In der Gründungs- und Aufbauphase soll eine externe Organisationsberatung den Betrieb unterstützen, um eine möglichst optimale Aufbau- und Ablauforganisation zu schaffen, die erforderlich ist, um das Angebot in städtischen Einrichtungen organisatorisch und pädagogisch am Bedarf von Familien und ihren Kindern auszurichten. Hierfür sind 150.000 € eingeplant.
    • b)Eröffnungsbilanz (externe Dienstleistungen) 53.000 €
    • c)IT-Leistungen (Serverkonzept, Schulungen etc.) 40.000 €
    • d)Umzug in neues Dienstgebäude 30.000 € Der Vermögensplan 2008 geht von Einnahmen und Ausgaben von 90.365.201 € aus. Neben den bisher in der Produktgruppe 20.02 enthaltenen Investitionen wurden aus dem Eigenbetrieb "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" für den Erwerb von beweglichem Vermögen anteilig jährlich 100.000 € berücksichtigt. In 2008 sind einmalig 170.000 € für die Ausstattung des Serverraums (110.000 €) und die Beschaffung von Softwarelizenzen (60.000 €) vorgesehen, die überplanmäßig nach § 114g HGO bewilligt werden (Ziffer 5). Für vom Eigenbetrieb zu übernehmende Darlehen sind Tilgungen und Ansparleistungen für ein bewilligtes Investitionsfondsdarlehen in Höhe von insgesamt 1.250.859 € im Vermögensplan 2008 enthalten. Der Finanzplan berücksichtigt die übergehenden bisherigen Veranschlagungen, die sich aus den Anlagen 4a und 4b ergebenden Veränderungen und die voraussichtlichen Tilgungsleistungen für die zu übernehmenden Darlehen aus dem städtischen Haushalt. Bei den Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt ist unterstellt, dass der Eigenbetrieb keine eigenen Darlehen aufnimmt, sondern die nicht aus Eigenmitteln zu finanzierenden Investitionen und Tilgungen über Investitionszuschüsse der Stadt ausgeglichen werden. D. Kosten Aus heutiger Sicht sind folgende Mehrerträge, Mehr- bzw. Minderaufwendungen im Erfolgsplan im Planungszeitraum 2008 bis 2011 absehbar, die nicht durch Mehrerträge an anderer Stelle im städtischen Haushalt kompensiert werden können (auf die Ausführungen zum Erfolgsplan unter dem Punkt C der Begründung wird verwiesen): 2008 2009 2010 2011 Landesmittel Kinder unter 3 Jahren (BAMBINI) -900.000 -900.000 -900.000 -900.000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten -71.897 -71.897 -71.897 -71.897 Abschreibungen infolge geänderter Restnutzungsdauer der Gebäude 525.000 469.663 441.584 370.283 veränderte Zuführung zu den Rückstellungen für Altersteilzeit 1.043.520 936.320 -964.110 -964.110 Verwaltungsgebäude 340.800 681.600 681.600 681.600 Personalrat, Frauenbeauftragte 125.000 250.000 250.000 250.000 Prüfung Jahresabschluss 20.000 20.000 20.000 20.000 Zwischensumme 1.082.423 1.385.686 -542.823 -614.124 Organisationsberatung 150.000 Eröffnungsbilanz 53.000 IT-Leistungen 40.000 Umzug 30.000 Summe einmalig 2008 273.000 0 0 0 S U M M E 1.355.423 1.385.686 -542.823 -614.124 Im Vermögensplan 2008 entstehen einmalige Investitionen von 170.000 €. Anlage 1_Satzung (ca. 46 KB) Anlage 2 (ca. 21 KB) Anlage 3_Feststellungsvermerk (ca. 9 KB) Anlage 4 (ca. 12 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 04.06.2008, NR 936

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