Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.09.2015, M 147
Betreff: Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85)
- Der Änderung der Betriebssatzung in "§ 3 Zweck, Aufgaben" für den Betrieb Kita Frankfurt mit folgendem Wortlaut: (1) Aufgabe des Betriebes ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8 Wochen bis zum Ende der Grundschulzeit in Kindertageseinrichtungen und/oder in Schulen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß SGB VIII sowie auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans in Kooperation mit Schulen sowie den im Land Hessen geltenden Bestimmungen und den städtischen Vorgaben. Durch entsprechende Angebote trägt der Eigenbetrieb zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder bei. Das Angebot berücksichtigt das jeweilige Lebensumfeld und die individuellen Bedürfnisse der Kinder und erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. (2) Mädchen und Jungen werden frühzeitig, nachhaltig, individuell und intensiv gefördert unter Berücksichtigung der jeweils besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Interessen der Kinder und ihrer Familien. Dabei sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und deren Gleichberechtigung zu fördern. (3) Zweck des Betriebes ist demzufolge der Aufbau, das Betreiben und das Unterhalten von Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und Betreuungsangebote in Kooperation mit ganztägig arbeitenden Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen anzubieten. Hierzu gehören die Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für die Arbeit mit Kindern und ihren Familien sowie deren zweckmäßige personelle, materielle, räumliche und betriebliche Organisation. Die Bereitstellung von hierzu benötigten Räumen und Flächen für Kinderzentren, einschließlich deren Instandhaltung und Wartung wird durch Kita Frankfurt gewährleistet. (4) Dabei arbeiten der Betrieb und seine Organisationseinheiten eng mit den Trägern der Freien Jugendhilfe sowie in Kooperation mit Grund- und Förderschulen zusammen und gestalten das Angebot bedarfsgerecht in enger Abstimmung und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Gesamt- und Planungsverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gemäß §§ 79/80 SGB VIII. (5) Der Betrieb stellt zur Erledigung seiner Aufgaben, insbesondere unter dem Aspekt der sich stetig verändernden Anforderungen, ein angemessenes Angebot an fachspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen sicher. (6) Der Betrieb erbringt seine Leistungen im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main. (7) Innerhalb seines Aufgabenbereiches ist der Betrieb zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung der Betriebszwecke erforderlich sind oder nützlich erscheinen. Es wird unter der Maßgabe, dass von Seiten der Finanzverwaltung keine Einwendungen gegen die Satzungsänderung erhoben werden, zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung am 14.04.2015 diesem Vorhaben zugestimmt hat.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat die bestehende Betrauung des Eigenbetriebes entsprechend zu erweitern. Begründung: A. Zielsetzung In der derzeitigen Satzung von Kita Frankfurt drückt sich deutlich aus, dass die Aufgaben von Kita Frankfurt im pädagogischen Arbeitsfeld in Kindertageseinrichtungen stattfinden und im rechtlichen Sinne im SGB VIII verortet sind. Kita Frankfurt arbeitet in den meisten Kinderzentren bereits eng mit Grund- und Förderschulen erfolgreich zusammen. Der Eigenbetrieb hat sich derzeit neben der Betreuung von Schulkindern in Horten, in zwei sogenannten "ESB"(erweiterte schulische Betreuung) engagiert. Hintergrund des Engagements war, dass es bereits enge Kooperationen mit den Grundschulen Harheim und Dahlmannschule gegeben hat und hier weitere Schulbetreuung angefragt wurde. Es wurde damals davon ausgegangen, dass sich dieser Bildungs- und Betreuungsauftrag im Bereich des SGB VIII bewegt. Angesichts der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt am Main den Ausbau von Ganztagsschulen sukzessive vorantreibt und sowohl das Konzept der offenen Frankfurter Ganztagsschule als auch das Programm "Pakt für den Nachmittag" vorsehen, dass Schulen mit Kooperationspartnern der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten, um eine angemessene Betreuung der Schulkinder am Nachmittag anzubieten, ist es zur Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit in der Schulkinderbetreuung notwendig, die Voraussetzungen durch eine Satzungsänderung des Eigenbetriebes zu schaffen. Da die Betreuung von Schulkindern in Kooperation mit Grundschulen und Förderschulen in Zukunft in der Schule stattfindet und die Angebote damit eindeutig dem Schulgesetz unterliegen, ist nunmehr eine Satzungsänderung erforderlich. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass sich Kita Frankfurt zukünftig bei der erweiterten schulischen Betreuung und dem Pakt für den Nachmittag in Grundschulen und Förderschulen einbringen kann, wenn dies nachgefragt wird. Dieses erweiterte Angebot bewegt sich im Rahmen des geltenden Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. Im Rahmen der Daseinsvorsorge setzt damit der Eigenbetrieb Kita Frankfurt die erfolgreiche Schulkinderbetreuung unter den veränderten Rahmenbedingungen fort. B. Alternativen Zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebs gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Satzung des Eigenbetriebs wird in "§ 3 Zweck, Aufgaben" geändert. Der derzeitige Satzungstext mit den eingearbeiteten Änderungen ist in der Anlage dargestellt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat der Änderung der Satzung mit Beschluss am 14.04.2015 zugestimmt. D. Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage _Satzungsaenderung (ca. 86 KB) Vertraulichkeit: Nein
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Sitzung
43
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 7
Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung
43
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 7
Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Enthaltung:
BFF
Sitzung
44
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Römer
Enthaltung:
BFF
Sitzung
45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 12
Der Vorlage M 147 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Römer
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF