Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.12.2017, M 252
Betreff: Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85)
- Die in der Anlage beigefügte Satzung des Betriebs Kita Frankfurt wird beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Änderung der Betriebssatzung in "§ 7 Aufgaben der Betriebskommission", Abs. 1, Ziffer 1 ausschließlich die Änderung der Wertgrenze von 150 000 € auf 500 000 € beinhaltet.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in ihrer Sitzung am 07.11.2017 der Änderung der Satzung zugestimmt hat. Begründung: A. Zielsetzung Im § 7 Abs. 1 der Satzung des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" sind die Aufgaben der Betriebskommission beschrieben. Der § 7 Abs. 1 Ziffer 1 lautet derzeit: (1) Die Betriebskommission hat die sich aus § 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für
- die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert im Einzelfall € 150.000 übersteigt, Die Wertgrenze in Höhe von € 150.000 orientierte sich seit 2011 an Einschätzungen der betrieblichen Praxis in der Vergangenheit. Aufgrund der Größe des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, seines umfassenden Liegenschaftsmanagements mit zahlreichen Beauftragungen und Vergaben, seiner umfänglichen Aktivitäten und aufgrund der gestiegenen Preise/Kosten erweist sich die Wertgrenze in Höhe von € 150.000 als Hemmnis in der Umsetzung wichtiger Maßnahmen und ist nicht mehr anforderungsgerecht. Bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Betriebs der Kinderzentren sind notwendigerweise zeitnah umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen aus Sonderbaukontrollen, Brandschutzmaßnahmen, Maßnahmen aus den Prüfungen gem. der technischen Prüfverordnungen als auch Sanierungsmaßnahmen von Sanitärräumen mit einhergehenden notwendigen Kanalsanierungen oder auch akut notwendige Dachsanierungen. Diese Maßnahmen verursachen nach den bisherigen Erfahrungen häufig Kosten über 150.000 €. Derzeit müssen diese Maßnahmen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission zur Entscheidung vorgelegt werden, wodurch ein Zeitverlust entsteht und eine schnelle Beauftragung sowie zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen nicht möglich ist. Die Beschlussfassung im Rahmen von Umlaufbeschlüssen ist aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen zu aufwendig. Der § 7 Abs. 1 Ziffer 1 wird wie folgt geändert: (1) Die Betriebskommission hat die sich aus § 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für
- die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans, deren Wert im Einzelfall € 500.000 übersteigt, B. Alternativen keine C. Lösung Durch die Erhöhung der Wertgrenze auf € 500.000 für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplans durch die Betriebskommission kann die Vertretungsbefugnis der Betriebsleitung erhöht werden. Hierdurch können notwendige bauliche Maßnahmen in den Einrichtungen sowie Beauftragung und Vergaben zeitnaher und anforderungsgerechter umgesetzt werden. Die neue Wertgrenze orientiert sich auch an den Wertgrenzen anderer Ämter/Eigenbetriebe mit umfänglichen Baumaßnahmen und Geschäftstätigkeiten. Es ist weiterhin gewährleistet, dass die geplanten Maßnahmen für die Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsplan ersichtlich sind. Die Betriebsleiterin wird weiterhin über die Maßnahmen, die umgesetzt werden, berichten. Der derzeitige Satzungstext mit der eingearbeiteten Änderung ist in der Anlage beigefügt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat der Änderung der Satzung in der Sitzung der Betriebskommission am 07.11.2017 zugestimmt. D. Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage _Satzung_fuer_den_Betrieb_Kita_Frankfurt (ca. 22 KB)
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
17
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 16
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
18
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 19
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
20
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 41
Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL