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Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.09.2016, M 175

Betreff: Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb Kita Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2008, § 4107 (M 85)

  1. Der Ergänzung der Betriebssatzung in "§ 4 Gemeinnützigkeit" mit einem neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut: (5) Bei der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. wird zugestimmt.

  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission aufgrund der Dringlichkeit in Form eines Umlaufbeschlusses diesem Vorhaben zugestimmt hat.

  3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat die bestehende Betrauung des Eigenbetriebes entsprechend zu erweitern. Begründung: A. Zielsetzung Das Finanzamt Frankfurt am Main III überprüfte im Rahmen seiner neuen Zuständigkeit die Satzung von Kita Frankfurt und stellte dabei fest, dass kein gesonderter Feststellungsbescheid i.S. des § 60a Abgabenordnung (AO) erlassen werden kann, da die aktuelle Satzung nicht die satzungsmäßigen Voraussetzungen des § 60 AO erfüllt. In der Betriebssatzung fehlt die steuerliche Vermögensbindung gem. § 61 AO. Die Satzung wurde deshalb aus formellen Gründen vom Finanzamt beanstandet und kann zur Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit führen. Es wurde eine Frist bis 31.12.2016 eingeräumt, um die Satzung zu ändern und den "§ 4 Gemeinnützigkeit" der Satzung um einen Absatz 5 zu ergänzen und den o.g. Text einzufügen. Das Finanzamt Frankfurt am Main III hat den vorgelegten Entwurf der Betriebssatzung mit dem o.g. Text im Rahmen einer Vorprüfung gebilligt und mitgeteilt, dass zur Änderung der Betriebssatzung keine steuerlichen Bedenken bestehen und die Satzung nunmehr den Voraussetzungen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung entspricht. B. Alternativen Zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebs gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Satzung des Eigenbetriebs wird in "§ 4 Gemeinnützigkeit" um einen neuen Absatz (5) mit dem o.g. Text ergänzt. Der derzeitige Satzungstext mit den eingearbeiteten Änderungen ist in der Anlage dargestellt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs hat der Änderung der Satzung mit Umlaufbeschluss am 13.07.2016 zugestimmt. D. Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage _Betriebssatzung (ca. 43 KB)

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 5
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP Frankfurter FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Sitzung 6
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 8
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF