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Berufung zur Schiedsperson für den Bezirk

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Kai Dau-Schmidt Kleyerstraße 80 B 60326 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 1.

Begründung

Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 1 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Kai Dau-Schmidt als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 35
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 38
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 40
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF