Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Dem Umbau des Knotenpunktes Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße / Nell-Breuning-Straße in einen Kreisverkehrsplatz wird gemäß den vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.909 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straßen- und Radwegebau" für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 164 T€ (Stand 30.11.2020) verausgabt wurden;
- b)im Investitionsprogramm 2020 - 2023 für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 4.630 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.008067 - "Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße / Holbeinstraße / Hedderichstraße / Burnitzstraße" zur Verfügung stehen;
- c)die bereits aus der Projektdefinition 5.001265 verausgabten Mittel entsprechend zugeordnet werden;
- d)die vorhandenen Verkehrsflächen des Bauabschnitts zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 41 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFö
- G)gestellt wird und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von rd. 899 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid;
- b)im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von rd. 430 T€ verwendet werden sollen;
- c)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 236 T€ in dem jeweiligen Budget der Fachdezernate sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€ p.a. gegenüber.
- Der Baumfällung des Baumes mit der Baumkatasternummer 44 in der Holbeinstraße wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die vorzunehmende Baumfällung ein Ausgleich im Planungsbereich vorgesehen ist.
Begründung
A. Allgemeines
Mit der Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße sollen u.a. folgenden Ziele erreicht werden: Steigerung der Verkehrssicherheit, vor allem für den Fuß- und Radverkehr, Verstetigung des Verkehrsflusses im Kfz-Verkehr, Einrichtung von durchgängigen Radverkehrsführungen in allen Fahrtrichtungen, barrierefreier Umbau der Haupt- und Nebenflächen, Rückbau von dauerhaft kostenintensiver Verkehrsinfrastruktur, gestalterische Aufwertung des Straßenraums durch Oberflächenentsiegelung und vorsehen verschiedener landschaftsgärtnerischer Elemente, Verbesserung des Überflutungsschutzes durch Schaffung neuer Retentionsflächen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Unter Verweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019, § 3638, bestehen keine Alternativen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Kreuzungsbereich Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße soll zu einem ovalen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Die geplante Verkehrsanlage soll eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehrsströme und eine gegenüber heute verbesserte Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Außerdem bietet der Kreisverkehrsplatz ein hohes Potenzial zur Umverteilung von Flächen des fließenden Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Aufenthaltsflächen, von Flächen für den Rad- und den ruhenden Verkehr.
D. Klimaschutz
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.