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Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ NellBreuningStraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Betreff: Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße I. Der Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunktes Oppenheimer Landstraße/Holbein-straße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße in einen Kreisverkehrsplatz wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG), und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 4.345.000,- € (brutto) geschätzt wird. b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 348.000,- € bei der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straße- und Radwegebau" durch Magistratsbeschluss vom 23.02.2018 freigegeben wurden. Begründung: A Zielsetzung Im Kreuzungsbereich der Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße sind heute nicht alle Verkehrsbeziehungen möglich. Diese zu Umwegfahrten zwingende, unübersichtliche Situation soll durch die Einrichtung eines Kreisverkehrs behoben werden. Dies kommt insbesondere auch dem Radverkehr sowie dem Busverkehr zugute. Zur Anbindung aller 7 Knotenpunktarme wird ein entlang der Achse der Holbeinstraße oval gestreckter Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Mit der beabsichtigten Zusammenlegung der beiden Schulstandorte der IGS-Süd hat der Ortsbeirat 5 mit der OM 1636 vom 19.05.2017 angeregt, dass die trennende Funktion der Textorstraße zwischen dem nördlichen Schulstandort der Textorschule/Schwanthalerschule und dem südlichen Schulstandort der Holbeinschule reduziert werden soll. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung der Linienführung der Buslinie 78, die heute über diesen Straßenabschnitt der Textorstraße und die Holbeinstraße weiter in die Burnitzstraße führt. Zukünftig kann die Buslinie in beiden Fahrtrichtungen über die Oppenheimer Landstraße fahren. Die Einrichtung des Kreisverkehrs ist Voraussetzung für diese Linienführung. B Alternativen Keine C Lösung Grundlage für den vorliegenden Entwurf ist die Entscheidung, dass zukünftig alle auf den Knotenpunkt zu- bzw. ablaufenden Straßen (außer der südlichen Oppenheimer Landstraße) in Tempo 30-Zonen integriert werden sollen. Dementsprechend konnte (bis auf die südliche Oppenheimer Landstraße) auf Fahrbahnteiler in den Anschlüssen verzichtet werden. Die Holbeinstraße stößt mit zwei als Einbahnstraßen betriebenen Ästen an den Kreisel, alle anderen angeschlossenen Straßen können in beiden Richtungen befahren werden. Das Kreisverkehrs-Oval wird gebildet aus zwei kleinen Kreisen im Norden und Süden mit je einem Außendurchmesser von 20 Metern. Die Mittelpunkte dieser zwei Teilkreise liegen 11,50 Meter auseinander. Die Mittelachse zwischen den zwei Teilkreismittelpunkten ist aus gestalterischen Gründen eine Verlängerung der Achse der Holbeinstraße. Zwischen diesen kleinen Radien sind je zwei Kreissegmente mit einem Außenradius von 50 Meter eingefügt. Die Achsen der einmündenden Straße werden jeweils auf einen der Kreismittelpunkte der kleinen Kreissegmente geführt. Die Geometrie des Kreisverkehrsplatzes orientiert sich an der vorhandenen Bebauung und liegt innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums. Die Kreisfahrbahn erhält einen 2,00 Meter breiten Innenring und einen 4,50 Meter breiten Außenring. Der Innenring wird vom Außenring durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein vom Außenring abgetrennt. Die Aufweitungen der Einmündungen wurden so bemessen, dass einerseits die Befahrbarkeit auch durch Gelenkbusse gewährleistet ist, andererseits vom Fußgängerverkehr keine unnötig breiten Fahrbahnen gequert werden müssen. Alle Querungsstellen des Fußgängerverkehrs werden durch die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrasteifen mit entsprechender Beschilderung und Beleuchtung) gesichert. Die Barrierefreiheit wird an allen Fußgängerübergängen gemäß städtischem Standard (Arbeitsplan Barrierefreiheit für Frankfurt) hergestellt. Im Planungsbereich liegt keine Haltestelle des Busliniennetzes. Da die Verkehrsbeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße von geringer Bedeutung ist und diese Beziehung nur durch einen für den Fußgängerverkehr und die Platzgestaltung ungünstigen Bypass hergestellt werden könnte, wird hier auf eine direkte Führung verzichtet. Im Bereich des Brückenbauwerks der DB (Überführung der Gleisanlagen über die Oppenheimer Landstraße) wird eine neue Querschnittsaufteilung vorgenommen. Auf der Westseite entfällt der Längsparkstreifen. Von West nach Ost wird folgende Aufteilung des Querschnitts vorgenommen: 1,80 m Radweg, 0,50 m Sicherheitstrennstreifen, 6,00 m Fahrbahn, 1,85 m Radfahrstreifen, 0,70 m Sicherheitstrennstreifen 2,20 m Parkstreifen Der Radweg auf der Westseite sowie der Radfahrstreifen auf der Ostseite werden nach Süden weiter geführt bis zum Anschluss an den Bestand nördlich der Feuerwache. Zukünftig soll die Raddirektverbindung Darmstadt/Frankfurt über die Oppenheimer Landstraße und die Holbeinstraße verlaufen. An der Einmündung der Tiroler Straße in die Oppenheimer Landstraße wir die Fahrbahn im Bereich der Querung des Fußgänger- und Radverkehrs zur Erleichterung der Querung auf das Niveau der angrenzenden Gehwege angehoben. Während im Bereich der Bahn-Überführung rund 55 m Längsparkstreifen (etwa 10 Stellplätze) entfallen, können in der Burnitzstraße und in der Holbeinstraße zusätzlich jeweils rund 77 m Längsparkstreifen angeboten werden (zusammen etwa 28 Stellplätze). Hierzu wird im westlichen Teil der Holbeinstraße das Parken links auf der Fahrbahn gestattet - wie es bereits auf der Ostseite im Bestand möglich ist. Auf der rechten Straßenseite wird das Parken vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt. Sowohl in der Holbeinstraße als auch in der Burnitzstraße können die vorhandenen Längsparkstreifen verlängert werden. Auch in der Oppenheimer Landstraße (nördlich des Kreisels) und in der Hedderichstraße entstehen zusätzliche Stellplätze (zusammen etwa 14 Stellplätze). Dadurch entstehen im Plangebiet ca. 32 neue Stellplätze. Die Kreisinsel ist in der Planung einheitlich als Grünfläche dargestellt. Die Baumstandorte sind, abgesehen von den beiden Bestandsbäumen, nur symbolhaft eingezeichnet. Im Zuge der weiterführenden Planung wird für die Kreisinsel eine gesonderte Gestaltungsplanung erarbeitet. Auch können außerhalb des Kreisverkehrsplatzes weitere Bäume gepflanzt werden. Die Kostenansätze hierfür sind derzeit nicht absehbar und sind daher nicht Gegenstand der unten angeführten Kostenschätzung. D Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme werden auf 4.345.000,- € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Kostenübersicht Nr. Leistungsbeschreibung 1. Baukosten 1.1 Straßenbau - Amt 66 2.650.000,00 € 1.2 VSA - Amt 36 200.000,00 € 1.3 ATA - Amt 16 100.000,00 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten - Amt 67 135.000,00 € 1.5 Beleuchtung SRM 250.000,00 € 1.6 Verkehrsinselgestaltung 300.000,00 € Summe Baukosten brutto 3.635.000,00 € Gesamtsumme Baukosten 3.635.000,00 € Nr. Leistungsbeschreibung 2 Baunebenkosten 2.1 Straßenbauplanung, Bauleitung 520.000,00 € 2.2 Baugrunduntersuchungen 50.000,00 € 2.3 Baubegl. Baugrunduntersuchungen 50.000,00 € 2.4 Kampfmittelsondierung 30.000,00 € 2.5 TV-Kanaluntersuchung 20.000,00 € 2.6 SiGeKo 10.000,00 € 2.7 Beweissicherung 30.000,00 € Gesamtsumme Baunebenkosten 710.000,00 € Gesamtkosten brutto gerundet 4.345.000,00 € Anlage _Lageplan (ca. 717 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2019, OF 1145/5 Anregung vom 25.10.2019, OA 484 Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Vortrag des Magistrats vom 06.11.2023, M 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 207 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3638, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 32 1