Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ NellBreuningStraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M
207 Betreff: Kreisverkehr Oppenheimer
Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/
Nell-Breuning-Straße I. Der Vorplanung zur
Umgestaltung des Knotenpunktes Oppenheimer
Landstraße/Holbein-straße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße in
einen Kreisverkehrsplatz wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung
zu erstellen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme
förderfähig ist (FAG/GVFG), und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und
zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der
Gesamtinvestitionsbedarf auf 4.345.000,- € (brutto) geschätzt wird.
b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen
Mittel in Höhe von brutto 348.000,- € bei der Produktgruppe 16.3,
Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straße- und Radwegebau" durch
Magistratsbeschluss vom 23.02.2018 freigegeben wurden. Begründung: A Zielsetzung Im Kreuzungsbereich der Oppenheimer
Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße
sind heute nicht alle Verkehrsbeziehungen möglich. Diese zu Umwegfahrten
zwingende, unübersichtliche Situation soll durch die Einrichtung eines
Kreisverkehrs behoben werden. Dies kommt insbesondere auch dem Radverkehr sowie
dem Busverkehr zugute. Zur Anbindung aller 7 Knotenpunktarme wird ein entlang
der Achse der Holbeinstraße oval gestreckter Kreisverkehrsplatz
ausgebildet. Mit der beabsichtigten Zusammenlegung
der beiden Schulstandorte der IGS-Süd hat der Ortsbeirat 5 mit der OM 1636 vom
19.05.2017 angeregt, dass die trennende Funktion der Textorstraße zwischen dem
nördlichen Schulstandort der Textorschule/Schwanthalerschule und dem südlichen
Schulstandort der Holbeinschule reduziert werden soll. Voraussetzung hierfür
ist eine Änderung der Linienführung der Buslinie 78, die heute über diesen
Straßenabschnitt der Textorstraße und die Holbeinstraße weiter in die
Burnitzstraße führt. Zukünftig kann die Buslinie in beiden Fahrtrichtungen über
die Oppenheimer Landstraße fahren. Die Einrichtung des Kreisverkehrs ist
Voraussetzung für diese Linienführung. B Alternativen Keine C Lösung Grundlage für den vorliegenden Entwurf ist die
Entscheidung, dass zukünftig alle auf den Knotenpunkt zu- bzw. ablaufenden
Straßen (außer der südlichen Oppenheimer Landstraße) in Tempo 30-Zonen
integriert werden sollen. Dementsprechend konnte (bis auf die südliche
Oppenheimer Landstraße) auf Fahrbahnteiler in den Anschlüssen verzichtet
werden. Die Holbeinstraße stößt mit zwei als Einbahnstraßen betriebenen Ästen
an den Kreisel, alle anderen angeschlossenen Straßen können in beiden
Richtungen befahren werden. Das Kreisverkehrs-Oval wird gebildet aus zwei kleinen
Kreisen im Norden und Süden mit je einem Außendurchmesser von 20 Metern. Die
Mittelpunkte dieser zwei Teilkreise liegen 11,50 Meter auseinander. Die
Mittelachse zwischen den zwei Teilkreismittelpunkten ist aus gestalterischen
Gründen eine Verlängerung der Achse der Holbeinstraße. Zwischen diesen kleinen
Radien sind je zwei Kreissegmente mit einem Außenradius von 50 Meter eingefügt.
Die Achsen der einmündenden Straße werden jeweils auf einen der
Kreismittelpunkte der kleinen Kreissegmente geführt. Die Geometrie des
Kreisverkehrsplatzes orientiert sich an der vorhandenen Bebauung und liegt
innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums. Die Kreisfahrbahn erhält einen 2,00 Meter breiten
Innenring und einen 4,50 Meter breiten Außenring. Der Innenring wird vom
Außenring durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein vom Außenring
abgetrennt. Die Aufweitungen der Einmündungen
wurden so bemessen, dass einerseits die Befahrbarkeit auch durch Gelenkbusse
gewährleistet ist, andererseits vom Fußgängerverkehr keine unnötig breiten
Fahrbahnen gequert werden müssen. Alle Querungsstellen des Fußgängerverkehrs
werden durch die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrasteifen mit
entsprechender Beschilderung und Beleuchtung) gesichert. Die Barrierefreiheit
wird an allen Fußgängerübergängen gemäß städtischem Standard (Arbeitsplan
Barrierefreiheit für Frankfurt) hergestellt. Im Planungsbereich liegt keine Haltestelle des
Busliniennetzes.
Da die Verkehrsbeziehung von der
Holbeinstraße in die Burnitzstraße von geringer Bedeutung ist und diese
Beziehung nur durch einen für den Fußgängerverkehr und die Platzgestaltung
ungünstigen Bypass hergestellt werden könnte, wird hier auf eine direkte
Führung verzichtet. Im Bereich des Brückenbauwerks der DB (Überführung
der Gleisanlagen über die Oppenheimer Landstraße) wird eine neue
Querschnittsaufteilung vorgenommen. Auf der Westseite entfällt der
Längsparkstreifen.
Von West nach Ost wird folgende
Aufteilung des Querschnitts vorgenommen:
1,80 m
Radweg,
0,50 m Sicherheitstrennstreifen,
6,00 m
Fahrbahn,
1,85 m Radfahrstreifen,
0,70 m
Sicherheitstrennstreifen
2,20 m
Parkstreifen
Der Radweg auf der Westseite sowie
der Radfahrstreifen auf der Ostseite werden nach Süden weiter geführt bis zum
Anschluss an den Bestand nördlich der Feuerwache. Zukünftig soll die
Raddirektverbindung Darmstadt/Frankfurt über die Oppenheimer Landstraße und die
Holbeinstraße verlaufen. An der Einmündung der Tiroler Straße in die
Oppenheimer Landstraße wir die Fahrbahn im Bereich der Querung des
Fußgänger- und Radverkehrs zur Erleichterung der Querung auf das Niveau der
angrenzenden Gehwege angehoben. Während im Bereich der Bahn-Überführung rund 55 m
Längsparkstreifen (etwa 10 Stellplätze) entfallen, können in der Burnitzstraße
und in der Holbeinstraße zusätzlich jeweils rund 77 m Längsparkstreifen
angeboten werden (zusammen etwa 28 Stellplätze). Hierzu wird im westlichen Teil
der Holbeinstraße das Parken links auf der Fahrbahn gestattet - wie es bereits
auf der Ostseite im Bestand möglich ist. Auf der rechten Straßenseite wird das
Parken vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt. Sowohl in der Holbeinstraße als
auch in der Burnitzstraße können die vorhandenen Längsparkstreifen verlängert
werden. Auch in der Oppenheimer Landstraße (nördlich des Kreisels) und in der
Hedderichstraße entstehen zusätzliche Stellplätze (zusammen etwa 14
Stellplätze). Dadurch entstehen im Plangebiet ca. 32 neue Stellplätze. Die Kreisinsel ist in der Planung einheitlich als
Grünfläche dargestellt. Die Baumstandorte sind, abgesehen von den beiden
Bestandsbäumen, nur symbolhaft eingezeichnet. Im Zuge der weiterführenden
Planung wird für die Kreisinsel eine gesonderte Gestaltungsplanung erarbeitet.
Auch können außerhalb des Kreisverkehrsplatzes weitere Bäume gepflanzt werden.
Die Kostenansätze hierfür sind derzeit nicht absehbar und sind daher nicht
Gegenstand der unten angeführten Kostenschätzung. D Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung
der Maßnahme werden auf 4.345.000,- € (brutto) geschätzt und setzen sich
wie folgt zusammen: Kostenübersicht
Nr. Leistungsbeschreibung
1. Baukosten
1.1
Straßenbau - Amt 66
2.650.000,00 €
1.2 VSA - Amt 36 200.000,00 €
1.3 ATA - Amt 16 100.000,00 €
1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten -
Amt 67 135.000,00 €
1.5 Beleuchtung SRM 250.000,00 €
1.6 Verkehrsinselgestaltung
300.000,00 €
Summe Baukosten brutto 3.635.000,00 €
Gesamtsumme Baukosten 3.635.000,00 €
Nr. Leistungsbeschreibung
2 Baunebenkosten
2.1 Straßenbauplanung, Bauleitung
520.000,00 €
2.2 Baugrunduntersuchungen
50.000,00 €
2.3 Baubegl. Baugrunduntersuchungen
50.000,00 €
2.4 Kampfmittelsondierung
30.000,00 €
2.5 TV-Kanaluntersuchung
20.000,00 €
2.6 SiGeKo 10.000,00 €
2.7 Beweissicherung 30.000,00 €
Gesamtsumme Baunebenkosten 710.000,00 €
Gesamtkosten brutto gerundet
4.345.000,00 €
Anlage _Lageplan (ca. 717 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
14.01.2019, OF
1145/5
Anregung vom 25.10.2019, OA 484
Anregung vom
22.11.2019, OA 499
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2023, M 190
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
07.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 23.11.2018, TO I, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 207 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO II, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 207 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 27. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD (= Annahme) 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 20
Beschluss: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3638, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 32 1