Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden
Anregung
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389, wird hinsichtlich der Ermächtigung, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 81 Ziffer 5) fällen zu dürfen, aufgehoben.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Baum zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer ist um bis zu zwei Meter zu versetzen.
Begründung
Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der Vorlage M 81/21 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen fünf Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von vier Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u. a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend.