Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („AtterberryOst“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpar
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B
173 Betreff:
Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger
Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost") 1. Entwicklung des
Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für
eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und
Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
23.02.2017, § 1053, Ziff. I. A., Pkt. (3) erster Absatz und Ziff. I. B. zu
M 81, Nr. 4 - NR 235/17
CDU/SPD/GRÜNE, M 81/16 - Der Deutsche Bundestag hat am
02.12.2016 mit den drei Ausbaugesetzen Straße/Wasser/Schiene die Umsetzung des
vom Bundesministerium Verkehr und Infrastruktur (BMVI) vorgelegten
Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Damit ist der 6-streifige Ausbau der A
661 von dem vormaligen Prädikat "vordringlicher Bedarf" auf das Prädikat
"weiterer Bedarf" heruntergestuft worden. Das bedeutet, die im Zwischenbericht
(M 81 / 2016) unterstellte zentrale Annahme der gemeinsamen Verwirklichung "A
661" und "Ausbau und Bau der Einhausung" ist neu zu bewerten. Der Magistrat ist vor dem Hintergrund dieser
Entwicklung derzeit dabei, eine Gegenüberstellung der Einhausungsvarianten u.a.
hinsichtlich der technischen Merkmale, der Kosten, der verfahrensbezogenen
zeitlichen Parameter, der wohnungswirtschaftlichen Effekte, der
Grünflächenbilanz und Grünvernetzung zu erarbeiten. Für die Entscheidung über die zu wählende Variante
der Einhausung ist beabsichtigt, eine entsprechende Magistratsvorlage auf
den Weg zu bringen. Vorab ist es hierzu erforderlich, die Zwischenergebnisse
mit dem Straßenbaulastträger der BAB A661 Hessen Mobil abzustimmen. Erste
Gespräche hierzu wurden geführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 81
Antrag vom
01.02.2017, NR 235
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 33
Bericht des
Magistrats vom 21.06.2021, B 258
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4
am 20.06.2017, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und dFfm gegen LINKE.
(= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP
36 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE.
und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Zurückweisung) 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 1601, 13. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 61 00