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Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg („AtterberryOst“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpar

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 173 Betreff: Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Landstraße/Östlich Bodenweg ("Atterberry-Ost") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I. A., Pkt. (3) erster Absatz und Ziff. I. B. zu M 81, Nr. 4 - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, M 81/16 - Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2016 mit den drei Ausbaugesetzen Straße/Wasser/Schiene die Umsetzung des vom Bundesministerium Verkehr und Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Damit ist der 6-streifige Ausbau der A 661 von dem vormaligen Prädikat "vordringlicher Bedarf" auf das Prädikat "weiterer Bedarf" heruntergestuft worden. Das bedeutet, die im Zwischenbericht (M 81 / 2016) unterstellte zentrale Annahme der gemeinsamen Verwirklichung "A 661" und "Ausbau und Bau der Einhausung" ist neu zu bewerten. Der Magistrat ist vor dem Hintergrund dieser Entwicklung derzeit dabei, eine Gegenüberstellung der Einhausungsvarianten u.a. hinsichtlich der technischen Merkmale, der Kosten, der verfahrensbezogenen zeitlichen Parameter, der wohnungswirtschaftlichen Effekte, der Grünflächenbilanz und Grünvernetzung zu erarbeiten. Für die Entscheidung über die zu wählende Variante der Einhausung ist beabsichtigt, eine entsprechende Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Vorab ist es hierzu erforderlich, die Zwischenergebnisse mit dem Straßenbaulastträger der BAB A661 Hessen Mobil abzustimmen. Erste Gespräche hierzu wurden geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 81 Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 33 Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 258 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 20.06.2017, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und dFfm gegen LINKE. (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Zurückweisung) 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1601, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 61 00

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