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Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde bis 2016

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 79

Betreff: Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde bis 2016 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3565 (M 14)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main mit Vertrag vom 20.12.1990 verpflichtete, zur Mitfinanzierung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main beizutragen, indem zu den wachsenden Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen jährliche Zuschüsse zugesagt wurden.

  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass dieser "Frankfurter Vertrag" durch den

  3. Ergänzungsvertrag vom 05.09.2005 sowie den

  4. Ergänzungsvertrag vom 08.07.2008 mit einer Laufzeit bis Ende 2011 fortgeschrieben wurde. Darin wurde den gestiegenen finanziellen Aufwendungen durch den Betrieb der Jüdischen Schule im Philanthropin, insbesondere Sicherheits- und Betriebskosten, und durch die wachsende Mitgliederzahl durch Zuwanderungen Rechnung getragen. So wurde der Grundbetrag aus dem Vertrag vom 20.12.1990 aufgestockt und ein weiterer Zuschuss im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, § 1553) und der Jüdischen Gemeinde zugesagt. Der Anteil der Stadt Frankfurt am Main an der Stadt-Land-Finanzierung beträgt 60%. Die Ergänzungsverträge haben eine Laufzeit bis Ende

  5. Durch den Wechsel der Zuständigkeit für den Frankfurter Vertrag wird die Verlängerung der Laufzeit nun von Dezernat III eingebracht. Die derzeitige Höhe der Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde beträgt nach Anwendung der Indexierung auf Basis der Verträge: Grundvertrag und Aufstockungsbetrag mit Indexierung nach Besoldungsgruppe A13 rd. 2,6 Mio € Stadt-Land-Finanzierung mit einer Indexierung von 4% jährlich rd. 1,1 Mio € Insgesamt rd. 3,7 Mio €

  6. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für den Betrieb der Gemeindeeinrichtungen, insbesondere für Sicherungsmaßnahmen, sowie für das kulturelle und soziale Engagement der Gemeinde nach wie vor hoch sind. Auch das Land Hessen hat mit Vertretern des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen einen neuen Staatsvertrag mit Wirkung zum 01.11.2011 abgeschlossen. Danach beteiligt sich das Land Hessen auch künftig an den Ausgaben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen für dessen religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie dessen Verwaltung mit Finanzzuwendungen in Höhe von 4 Mio. Euro ab dem Haushaltsjahr 2012 bis zum Haushaltsjahr

  7. Von diesen 4 Mio. Euro Zuwendungen entfallen rund 70% auf die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main.

  8. Auf Grund der vorstehenden Sachlage und zur Verstetigung der finanziellen Zuwendungen beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main, die finanzielle Unterstützung an die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main zu den unter Punkt 2 dieser Vorlage benannten Konditionen des

  9. Ergänzungsvertrages weiterzuführen. Die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von städtischen Zuwendungen und die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze sind bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Den vorstehenden Vereinbarungen zur Gewährung von Finanzmitteln für die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main wird zugestimmt.

  10. Der Magistrat - Dezernat III - wird beauftragt, einen entsprechenden

  11. Ergänzungsvertrag abzuschließen und die benötigten Haushaltsmittel für diese Maßnahme im Haushalt fortzuschreiben. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurt hat eine große und aktive Jüdische Gemeinde, die religiöse, kulturelle und soziale Aufgaben wahrnimmt und eine Bereicherung der Stadtgesellschaft darstellt. Dabei sind finanzielle Aufwendungen für den Betrieb der Gemeinde und ihrer Einrichtungen zu bewältigen, insbesondere durch notwendige Sicherheitsvorkehrungen und die Integration einer großen Anzahl eingewanderter Gemeindemitglieder. Auch durch die Errichtung einer Jüdischen Schule im Philanthropin ist der Finanzbedarf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main deutlich gestiegen. B. Lösung Bereits seit 1990 wurden umfangreiche Gespräche mit Vertretern des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde geführt, mit der Absicht sich an den Ausgaben der Jüdischen Gemeinde für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie deren Verwaltung zu beteiligen. Demgemäß verpflichtete sich die Stadt Frankfurt am Main im Frankfurter Vertrag vom 20.12.1990 sowie den Ergänzungsverträgen aus 2005 und 2008 zur Mitfinanzierung der Ausgaben und teilweisen Verlustausgleich der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main ermöglichen zu können, beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main die finanziellen Zuwendungen zu den bisherigen, unter Punkt 2 dieser Vorlage benannten Konditionen bis 2016 weiter zu gewähren. Zu diesem Zweck ist ein

  12. Ergänzungsvertrag zunächst mit einer Laufzeit bis Ende 2016 abzuschließen. Nach Zuständigkeitswechsel wird der Vertrag jetzt unter Federführung von Dez. III erstellt. Über die Höhe der finanziellen Zuwendungen ab dem Haushaltsjahr 2017 werden sich die Vertragsparteien bereits im Jahr 2015 verständigen. C. Kosten Die derzeitige Höhe der Zuwendungen in Höhe von derzeit jährlich rd. 3,7 Mio € werden durch die Indexierung fortgeschrieben und im Finanzplanungszeitraum bis 2016 voraussichtlich auf rd. 4,1 Mio € ansteigen.

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