Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde in den Jahren 2017 bis 2021 sowie an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. ab dem Jahr 2017
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 15.08.2016, M 153
Betreff: Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde in den Jahren 2017 bis 2021 sowie an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. ab dem Jahr 2017 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3378 (M 79)
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main am 20.12.1990 in einer als "Frankfurter Vertrag" bezeichneten Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. verpflichtet hat, sich an den Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen durch regelmäßige Zahlung finanzieller Zuwendungen zu beteiligen. Darüber hinaus wurden der Jüdischen Gemeinde durch den
- Ergänzungsvertrag vom 05.09.2005 sowie durch den
- Ergänzungsvertrag vom 08.07.2008 zusätzliche Finanzmittel gewährt. Durch den
- Ergänzungsvertrag vom 08.11.2013 wurden diese befristet vereinbarten zusätzlichen Finanzmittel bis Ende 2016 verlängert. Zur Verstetigung der finanziellen Zuwendungen an die Jüdische Gemeinde im Sinne unveränderter Rahmenbedingungen ist beabsichtigt, die zusätzlichen Finanzmittel aus dem
- Ergänzungsvertrag vom 05.09.2005 sowie aus dem
- Ergänzungsvertrag vom 08.07.2008 und unter Fortschreibung des
- Ergänzungsvertrages vom 08.11.2013 zu unveränderten Konditionen bis Ende 2021 weiterzugewähren.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Jüdische Gemeinde die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe beabsichtigt. Die Finanzierung soll durch die Stadt Frankfurt am Main, das Land Hessen und die Jüdische Gemeinde jeweils anteilig erfolgen. Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Frankfurt am Main der Jüdischen Gemeinde für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 4,0 Mio. € gewährt. Dieser soll über die Jahre 2017 (1,0 Mio. €), 2018 (1,5 Mio. €) und 2019 (1,5 Mio. €) verteilt werden.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. (ZWST) im Jahr 2002 ein psychosoziales Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien in Frankfurt am Main eingerichtet hat, um auf zunehmend auftretende Versorgungs- und Betreuungsdefizite für diese Menschen zu reagieren und Konzepte zu entwickeln, die vor allem die ambulante Betreuung und Begleitung verbessern können. Das Zentrum ist in verschiedene Segmente gegliedert, die sich um niedrigschwellige Angebote wie ein wöchentliches Café, Vorträge und Kurse gruppieren und vor allem zum Ziel haben, der sozialen Isolation der Adressaten entgegenzutreten und Vertrauen in professionelle Beraterinnen/Berater und Therapeutinnen/Therapeuten aufzubauen. Es ist beabsichtigt, für das Projekt "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien in Frankfurt am Main ab dem Haushaltsjahr 2017 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 € zu gewähren. Die Mittel sollen ab 2017 im Haushalt im ZF-Bereich (98.04) veranschlagt werden. Die Mittel sind zusätzlich in den Haushalt einzustellen und gesondert auszuweisen.
- Der Gewährung von Finanzmitteln an die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main gemäß Ziffern 1 und 2 sowie an die ZWST für das Projekt "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien gemäß Ziffer 3 wird zugestimmt.
- Dezernat II wird beauftragt, für die Umsetzung der Ziffern 1 und 2 einen entsprechenden
- Ergänzungsvertrag zum Frankfurter Vertrag abzuschließen und die benötigten Haushaltsmittel für diese Maßnahme im Haushalt fortzuschreiben bzw. zusätzlich einzustellen und gesondert auszuweisen. Die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von städtischen Zuwendungen und die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze sind bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
- Dezernat II wird ferner beauftragt, die jährlichen Zuschüsse an die ZWST für das Projekt "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien auf entsprechenden Antrag mittels Zuwendungsbescheids zu gewähren, die benötigten Haushaltsmittel für diese Maßnahme im Haushalt zusätzlich einzustellen und gesondert auszuweisen. Die Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von städtischen Zuwendungen und die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze sind bei der Antragsbescheidung zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Die jüdischen Frankfurterinnen und Frankfurter haben Wirtschaft, Politik und Gesellschaft fortwährend mitgestaltet und geprägt. Heute zählt die Jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main auch wieder zu den größten und lebendigsten im ganzen Land. Damals wie heute zeichnet sich die Jüdische Gemeinde durch sehr starkes und vielfältiges Engagement aus. Neben den religiösen Aufgaben nimmt sie auch kulturelle und soziale Aufgaben wahr. Mit dem Wiederaufbau der Jüdischen Schule im Philanthropin hat die Jüdische Gemeinde überdies zum Ausdruck gebracht, dass sie sich als Teil der Frankfurter Gesellschaft versteht. Die nun beabsichtigte Einrichtung der gymnasialen Oberstufe verfestigt diese Verbundenheit und erleichtert es der Jüdischen Gemeinde, die zugewanderten Gemeindemitglieder aus Osteuropa zu integrieren. Die ZWST stellt den Überlebenden der Shoah sowie ihren Familienangehörigen über das Projekt "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien in Frankfurt am Main ein vielfältiges Angebot an Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Den zunehmend auftretenden Versorgungs- und Betreuungsdefiziten für diese Menschen soll entgegengewirkt und soziale Isolation möglichst vermieden werden. B. Lösung Mit Abschluss des Frankfurter Vertrages am 20.12.1990 wurde die Grundlage für eine finanzielle Zuwendung der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde geschaffen, die der besonderen Bedeutung der Jüdischen Gemeinde Rechnung trägt. Ferner wurde am 05.09.2005 der
- Ergänzungsvertrag zum Frankfurter Vertrag geschlossen. Darin wurden auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde vom 30.10.2000 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, § 1553 (M 206)) u.a. zusätzliche Finanzmittel zur Mitfinanzierung des Betriebs der Jüdischen Schule im Philanthropin und zur Deckung des Fehlbetrages vereinbart. Der Anteil der Stadt Frankfurt am Main an der Stadt-Land-Finanzierung beläuft sich auf 60 % des Gesamtzuschusses. Vom Land Hessen werden dagegen 40 % des Gesamtzuschusses getragen. Derzeit wird noch über die Fortschreibung der Finanzmittelgewährung des Landes Hessen an die Jüdische Gemeinde über das Jahr 2016 hinaus verhandelt. Am 08.07.2008 wurden sodann in einem
- Ergänzungsvertrag zum Frankfurter Vertrag zusätzliche Finanzmittel zur Mitfinanzierung der religiösen und kulturellen Bedürfnisse sowie der Verwaltung der Jüdischen Gemeinde vereinbart, welche zur Mitfinanzierung der Jüdischen Schule im Philanthropin, insbesondere zur Mitfinanzierung der gestiegenen Sicherheits- und Betriebskosten bestimmt sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3565 (M 14)). Die Finanzmittelgewährung an die Jüdische Gemeinde wurde hierin mit unterschiedlichen Dynamisierungen vereinbart. Während die Finanzmittel gemäß Grundvertrag und
- Ergänzungsvertrag einer Indexierung entsprechend der Beamtenbesoldung nach A 13 BBO unterliegen, wurden die Finanzmittel gemäß
- Ergänzungsvertrag mit einer pauschalen Indexierung von 4 % p.a. vereinbart. Die Laufzeit der Verträge ist unterschiedlich. Der Grundvertrag vom 20.12.1990 wurde unbefristet geschlossen. Die zusätzlichen Finanzmittel aus dem
- und
- Ergänzungsvertrag wurden dagegen nur befristet vereinbart. Deshalb wurden durch den
- Ergänzungsvertrag vom 08.11.2013 diese befristet gewährten Zuschüsse der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde aus dem
- und
- Ergänzungsvertrag zu gleichen Konditionen bis Ende 2016 fortgeschrieben (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013, § 3378 (M 79)). Für Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen sind erhebliche finanzielle Aufwendungen zu bewältigen. Hinzu kommen stark gestiegene Sicherheits- und Betriebskosten des Philanthropins. Um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde ermöglichen zu können, beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main die zusätzlichen finanziellen Zuwendungen gemäß dem
- und
- Ergänzungsvertrag und unter Fortschreibung des
- Ergänzungsvertrages gemäß Ziffer 1 dieser Vorlage zu den bisherigen Konditionen bis 2021 weiter zu gewähren. Darüber hinaus soll von der Stadt Frankfurt am Main für die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe ein Investitionskostenzuschuss gemäß Ziffer 2 dieser Vorlage gewährt werden, der auf die Jahre 2017, 2018 und 2019 verteilt wird. Die Jüdische Gemeinde hat die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe mit dem Land Hessen bereits abgestimmt. Derzeit finden noch Verhandlungen über Ausgestaltung und genauen Umfang der finanziellen Unterstützung dieses Vorhabens durch das Land statt. Aus den vorgenannten Gründen ist ein
- Ergänzungsvertrag zum so genannten Frankfurter Vertrag abzuschließen. Die Finanzierung des Projekts "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien in Frankfurt am Main ist derzeit nicht vollständig gesichert. Diese erfolgt zu einem Anteil von ca. 30 % durch die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) sowie durch Spenden und Eigenmittel. Für das Jahr 2014 fehlen 39.740,00 € und für 2015 47.740,00 €. Die Finanzierungslücken sind auf eine Mieterhöhung sowie auf zusätzlich notwendig gewordene Betreuungskosten zurückzuführen. Das Projekt "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien in Frankfurt am Main soll daher einen Zuschuss nach Maßgabe der unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Konditionen erhalten. Eine Reduzierung der Kosten hätte zwangsläufig die Verkürzung des Angebots für einen Teil der Überlebenden oder gar die Schließung des Zentrums zur Folge und würde damit das in den vergangenen Jahren mühsam aufgebaute Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums untergraben. C. Kosten Die voraussichtliche Höhe der Zuwendungen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde auf der Grundlage des Frankfurter Vertrages und der Ergänzungsverträge beträgt im Jahr 2016 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Indexierungen: Finanzielle Hilfen aus Grundvertrag und
- Ergänzungsvertrag (mit Indexierung nach Besoldungsgruppe A 13 BBO): rd. 2,83 Mio. € Finanzielle Hilfen aus
- Ergänzungsvertrag / Stadt-Land-Finanzierung (mit Indexierung 4% p.a.): rd. 1,33 Mio. € Insgesamt: rd. 4,16 Mio. € Bei Weitergewährung der zusätzlichen Finanzmittel aus dem
- Ergänzungsvertrag vom 05.09.2005 sowie aus dem
- Ergänzungsvertrag vom 08.07.2008 und unter Fortschreibung des
- Ergänzungsvertrages vom 08.11.2013 zu unveränderten Konditionen wird der Gesamtbetrag der finanziellen Zuwendungen an die Jüdische Gemeinde einschließlich der Zuwendungen aus dem Grundvertrag im Finanzplanungszeitraum bis 2021 voraussichtlich auf rd. 4,59 Mio. € jährlich ansteigen. Die Indexierung nach Besoldungsgruppe A 13 BBO wurde entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die
- Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 - 2019 berechnet. Danach sollen die Beamtenbezüge bis 30.06.2016 unverändert bleiben und ab 01.07.2016 erstmals wieder seit dem 01.04.2014 jährlich um 1 % steigen. Sollte die Beamtenvergütung tatsächlich in stärkerem Maße angehoben werden, als im Koalitionsvertrag vereinbart, ergeben sich dadurch weitere Änderungen in der Höhe der Zuschüsse an die Jüdische Gemeinde. Hinzu kommen 4,0 Mio. € für die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe in der Jüdischen Schule, die mit 1,0 Mio. € auf 2017, 1,5 Mio. € auf 2018 und weiteren 1,5 Mio. € auf 2019 verteilt sind. Hinsichtlich möglicher Folgekosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der gymnasialen Oberstufe kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die Zuschüsse für das Projekt "Treffpunkt" Zentrum für Überlebende der Shoah und ihre Familien belaufen sich ab dem Jahr 2017 auf jährlich 40.000,00 €.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
4
Haupt-
und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
6
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 32
Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter