Gewährung finanzieller Hilfen als Verlustausgleich für die Jüdische Gemeinde
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2001, M 206
Betreff: Gewährung finanzieller Hilfen als Verlustausgleich für die Jüdische Gemeinde
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen gemeinsam der Jüdischen Gemeinde finanzielle Hilfe zum Erwerb des Philanthropins und der Errichtung einer Jüdischen Schule in dem Gebäude leisten.
- Der in einer gemeinsamen Vereinbarung des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main vom 30.10.2000 Vertretern der Jüdischen Gemeinde in Ergänzung des "Frankfurt-Vertrages" wie folgt zugesagten Gewährung zusätzlicher Finanzmittel: 2,4 Mio. DM p.a. indexiert (4%) 600 TDM p.a. für 7 Jahre fest, wovon das Land Hessen einen Anteil in Höhe von 40 % übernimmt, wird zugestimmt.
- Dem daraus folgenden Anteil der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 1.800.000,-- DM (60 %) - Ausgangsjahr 2001 - wird gleichfalls zugestimmt.
- Die Maßnahme ist bei UA 0202 HST 701.000 überplanmäßig zu Lasten der Gesamtdeckung des Haushalts zu verrechnen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die künftigen Jahresraten in den jeweiligen Haushalt eingestellt werden. Begründung: Um eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde und den Erwerb des Philanthropins mit Errichtung einer Jüdischen Schule in dem Gebäude sicherzustellen, wurden in der Vergangenheit umfangreiche Gespräche mit Vertretern des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde geführt. In einer gemeinsamen Vereinbarung am 30.10.00 haben das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main Vertretern der Jüdischen Gemeinde zusätzliche Finanzmittel zur Deckung des errechneten Fehlbetrages wie folgt zugesagt: 2,4 Mio. DM p. a. indexiert (4 %) 600 TDM p. a. für 7 Jahre fest Davon übernimmt das Land Hessen 40 %, der Anteil der Stadt Frankfurt am Main beträgt 60 %. Damit werden die Voraussetzungen für den Kauf des Gebäudes durch die Jüdische Gemeinde und die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung einer Jüdischen Schule im Philanthropin, dem ein immenser Symbolwert zukommt, geschaffen. Das Land Hessen hat bereits mit Bescheid vom 19.06.01 den Landeszuschuss bewilligt. Um die Zahlungen durch den Zuwendungsempfänger abzurufen, schreiben die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides vor, dass, sofern für denselben Zweck Zuwendungen sowohl vom Land als auch von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - hier von der Stadt Frankfurt am Main - bewilligt werden, die Zuwendung des Landes nur anteilig mit der entsprechenden Zuwendung des anderen Zuwendungsgebers in Anspruch genommen werden darf. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Bewilligung der zusätzlichen finanziellen Hilfe auf der zuvor dargelegten Basis zuzustimmen, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2001 in Höhe von 1,8 Mio. DM, um eine zügige Auszahlung der Mittel vornehmen zu können.