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Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde in den Jahren 2008 bis 2011

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 25.01.2008, M 14

Betreff: Gewährung finanzieller Hilfen der Stadt Frankfurt am Main an die Jüdische Gemeinde in den Jahren 2008 bis 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1553 (M 206)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Stadt Frankfurt am Main mit Vertrag vom 20.12.1990 verpflichtete, zur Mitfinanzierung der der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main aus besonderen Belastungen erwachsenen Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung ihrer Gemeindeeinrichtungen beizutragen. Der Vertrag ist zeitlich unbefristet.


    Im Haushaltsjahr 2007 wurden hierfür seitens der Stadt Frankfurt am Main rund 1,2 Mio. Euro gezahlt.

  2. Dieser "Frankfurt Vertrag" wurde durch den I. Ergänzungsvertrag vom 05.09.2005 fortgeschrieben. Er sieht unter anderem vor, zur Mitfinanzierung des Betriebs der Jüdischen Schule im Philanthropin und zur Deckung aufgelaufener Fehlbeträge zusätzliche Finanzmittel der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main rückwirkend ab 2001 zur Verfügung zu stellen. In einer gemeinsamen Vereinbarung vom 30.10.2000 haben das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2001, § 1553) diesbezüglich Finanzmittel wie folgt zugesagt: - 2,4 Mio. DM bzw. rund 1,2 Mio. Euro per anno indexiert (4%) - 600.000 DM bzw. rund 307.000 Euro per anno (für 7 Jahre fest) Der Anteil der Stadt Frankfurt am Main hieran beträgt 60%. Im Haushaltsjahr 2007 zahlte die Stadt Frankfurt am Main auf Basis dieses I. Ergänzungsvertrags insgesamt rund 1,1 Mio. Euro.

  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auf Grund der stark gestiegenen Mitgliederzahl der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main in den letzten anderthalb Jahrzehnten auf Grund der Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und auf Grund von stark gestiegenen Sicherheits- und Betriebskosten des Philanthropins, der Finanzbedarf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main stark gestiegen ist.

  4. Zur anteiligen Deckung des gewachsenen Bedarfs an zusätzlichen Finanzmitteln und zur Verstetigung der finanziellen Zuwendungen hat das Land Hessen mit Vertretern des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen einen neuen Staatsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2008 abgeschlossen. Danach beteiligt sich das Land Hessen auch künftig an den Ausgaben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen für dessen religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie dessen Verwaltung und erhöht die Finanzzuwendungen von zuletzt rund 1,5 Mio. Euro auf nunmehr jährlich 3,7 Mio. Euro ab dem Hauhaltsjahr 2008 bis zum Haushaltsjahr

  5. Über die Höhe der Landesmittel ab dem Haushaltsjahr 2012 werden sich die Vertragsparteien im Jahr 2010 verständigen. Von diesen 3,7 Mio. Euro Zuwendungen entfallen rund 70% auf die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main.

  6. Auf Grund der vorstehenden Sachlage ist beabsichtigt die finanziellen Zuwendungen an die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main wie folgt zu erhöhen: - Die sich aus dem "Frankfurt Vertrag" für 2008 ergebende Zuwendung in Höhe von 1,2 Mio. Euro wird um zusätzliche 1,2 Mio. Euro erhöht. Der Gesamtzuschuss von jährlich rund 2,4 Mio. Euro wird gemäß den Regelungen des Vertrags vom 20.12.1990 dynamisiert, diese Vereinbarung gilt bis einschließlich

  7. - Die anteilig dynamisierten finanziellen Hilfen aus dem I. Ergänzungsvertrag werden auch weiterhin mit 4 % indexiert. - Über die Höhe der finanziellen Zuwendungen ab dem Haushaltsjahr 2012 werden sich die Vertragsparteien bereits im Jahr 2010 verständigen. Beide Verträge ("Frankfurt Vertrag" und I. Ergänzungsvertrag) haben eine Laufzeit bis Ende


  8. Den vorstehenden Vereinbarungen zur Gewährung von Finanzmitteln für die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main wird zugestimmt.

  9. Es dient zur Kenntnis, dass diese Maßnahme unter Bezugnahme auf den Magistratsvortrag vom 09.11.2007, M 244 im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2008 beordnet wird. Begründung: Bereits seit 1990 wurden umfangreiche Gespräche mit Vertretern des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde geführt, mit der Absicht sich an den Ausgaben der Jüdischen Gemeinde für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie deren Verwaltung zu beteiligen. Demgemäß verpflichtete sich die Stadt Frankfurt am Main im "Frankfurt Vertrag" vom 20.12.1990 zur Mitfinanzierung an den Ausgaben der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten ist die Mitgliederzahl der Jüdischen Gemeinde Frankfurt auf Grund der Zuwanderung aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion stark gestiegen. In Folge des Erwerbs des Philanthropins mit der Errichtung einer Jüdischen Schule in diesem Gebäude sowie den zwischenzeitlich stark gestiegenen Sicherheits- und Betriebskosten ist zudem der Finanzbedarf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main deutlich gestiegen, für den nunmehr zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden sollen. Um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main ermöglichen zu können, beabsichtigt die Stadt Frankfurt am Main die finanziellen Zuwendungen wie folgt zu erhöhen: - Die sich aus dem "Frankfurt Vertrag" für 2008 ergebende Zuwendung in Höhe von 1,2 Mio. Euro wird um zusätzliche 1,2 Mio. Euro erhöht. Der Gesamtzuschuss von jährlich rund 2,4 Mio. Euro wird gemäß den Regelungen des Vertrags vom 20.12.1990 dynamisiert, diese Vereinbarung gilt bis einschließlich

  10. - Die anteilig dynamisierten finanziellen Hilfen aus dem I. Ergänzungsvertrag werden auch weiterhin mit 4 % indexiert. - Über die Höhe der finanziellen Zuwendungen ab dem Haushaltsjahr 2012 werden sich die Vertragsparteien bereits im Jahr 2010 verständigen. Beide Verträge ("Frankfurt Vertrag" und I. Ergänzungsvertrag) haben eine Laufzeit bis Ende

  11. Auf Basis der vorstehenden Informationen ist einer Bewilligung dieser finanziellen Hilfen an die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main zuzustimmen.

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