Probeweise Öffnung des innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke) für den Fuß- und Radverkehr
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 72 Betreff: Probeweise Öffnung des
innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Alte Brücke und
Untermainbrücke) für den Fuß- und Radverkehr Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, §
6130 (M 153) 1. Der probeweisen Öffnung des innerstädtischen
nördlichen Mainufers (zwischen Zum Pfarrturm und Untermainbrücke, Straßen
Mainkai und Untermainkai (teilweise)) für den Fuß- und Radverkehr - unter
Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - wird
zugestimmt. 2. Zielsetzung der probeweisen
Öffnung ist die Untersuchung der stadträumlichen und verkehrlichen
Folgewirkungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter
Innenstadt gemäß Innenstadtkonzept (siehe § 6130 vom 16.07.2015, Punkt 2,
dritter Spiegelstrich). 3. Die probeweise Öffnung beginnt mit dem Mainfest
2019 (Anfang August) und endet mit dem Museumsuferfest im August 2020. Nach
Abschluss der probeweisen Öffnung wird der Stadtverordnetenversammlung ein
Bericht zu den verkehrlichen Auswirkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen
Kosten für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen auf 58.300 € sowie für
weitere Maßnahmen auf 25.300 € geschätzt werden und aus vorhandenen
Mitteln in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen hiervon 38.800,- € aus
dem Ergebnishaushalt (Konten 60, 61, 67 bis 69) und 44.800 € aus dem
Investitionsprogramm Projektdefinition 5.001258, Erneuerung der
Straßenbeschilderung und Sicherungsanlagen, gedeckt werden.
Begründung: A. Zielsetzung Im Innenstadtkonzept (Vortrag des Magistrats vom
12.09.2014, M 153, beschlossen am 16.07.2015, § 6130) als dem
zentralem Werk für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter
Innenstadt wird der in Rede stehende Planungsbereich unter mehreren Aspekten
betrachtet und Handlungsbedarf begründet. So heißt es in der Magistratsvorlage
beispielsweise unter "Freiraum stärken" zur stadträumlichen Bedeutung: "Bei den Werkstattveranstaltungen [zum
Innenstadtkonzept] betonten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder den hohen
Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die
Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und
zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. Besonders der Main mit seinen attraktiven
Uferpromenaden, den kulturellen Angeboten durch die Museen und den
gastronomischen Einrichtungen am Fluss wird als identitätsstiftender Raum mit
hoher Aufenthaltsqualität geschätzt. [...] Das Innenstadtkonzept bestätigt die
Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger und leitet folgende Ziele für den
Freiraum ab: Der öffentliche Raum ist die Bühne des urbanen Lebens. Das Angebot
und die Qualität der Straßen- und Platzräume sowie Parkflächen haben
maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Öffentliche Räume
sind Erlebnisorte und Ruhebereiche. Sie müssen darüber hinaus ökologischen und
verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist die sukzessive Aufwertung und
Ergänzung aller wichtigen öffentlichen Platz- und Grünräume mit einer
entsprechend ihrer Lage und Funktion differenzierten Gestaltung." Unter "Vernetzung vorantreiben" wird auf Mobilität im
Stadtraum eingegangen: "Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die gute
verkehrliche Anbindung der Innenstadt, insbesondere den gut funktionierenden
ÖPNV. Die fußläufigen Nord-Süd-Verbindungen zum Main werden als wichtig und
teils verbesserungswürdig erachtet. Insbesondere die Barrierewirkung der
Berliner Straße soll nach Meinung zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der Planungswerkstätten reduziert werden. Gleiches gilt für die Mainuferstraße.
[...] Unter Berücksichtigung der Erschließungsfunktionen für den motorisierten
Verkehr soll die Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden. Die
Nord-Süd-Wegeverbindungen sind zu entwickeln, und die Barrierewirkung der [...]
Mainuferstraße soll reduziert werden." Hierauf nimmt der Stadtverordnetenbeschluss unter
"Maßnahmen mit weiterem Prüfungs-/Überarbeitungsbedarf, die erst nach einem
erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren sind"
Bezug: "Am Ziel, die Aufenthaltsqualität und
die gleichberechtigte Mobilität in der Innenstadt und am Mainufer weiter zu
verbessern und dazu die Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai zu
verringern, wird festgehalten. Unter grundsätzlicher Beibehaltung der heutigen
Verkehrsführung und teilweiser Verlagerung des Durchgangsverkehrs wird Raum für
Radfahrstreifen, breitere Gehwege und Begrünung geschaffen. Der Magistrat möge
eine Vorplanung für die Berliner Straße, die diese Ziele umsetzt und in der
auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bewertet
werden, erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen; nachfolgend
ist für den Mainkai eine Planung zu erstellen [...]" Mit der probeweisen Öffnung des innerstädtischen
nördlichen Mainufers (zwischen Zum Pfarrturm und Untermainbrücke, Straßen
Mainkai und Untermainkai (teilweise) für den Fuß- und Radverkehr - unter
Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - möchte der
Magistrat herausfinden, ob erstens die im Innenstadtkonzept beschriebenen
Erwartungen sich als realistische Annahmen erweisen und wie sich zweitens die
verkehrlichen Folgewirkungen darstellen. Um hier zu einer fundierten Bewertung
zu gelangen, hält der Magistrat einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten für
notwendig. B. Alternativen Der Magistrat sieht zur vorgeschlagenen probeweisen
Öffnung keine Alternativen. Auf die probeweise Öffnung zu verzichten hieße, im
Weiteren keinen durch Erfahrungswissen und gesicherte Vergleichsdaten
abgesicherten Planungs- und Entscheidungsprozess durchlaufen zu können, da sich
die Abwägung von Nutzen und Folgen einer Umnutzung und Umgestaltung der
innerstädtischen nördlichen Mainuferstraße einzig auf Annahmen stützen könnte.
Dies hält der Magistrat angesichts der vielfältigen bereits im Vorfeld
angeführten Bedenken nicht für zielführend. C Lösung Umsetzung durch straßenverkehrsbehördliche Anordnung
und bauliche Unterstützung Vom Knotenpunkt am nördlichen Brückenkopf der
Untermainbrücke (Hofstraße, Neue Mainzer Straße, Untermainbrücke, Untermainkai)
bis zur Einmündung der Straße Zum Pfarrturm wird die nördliche Mainuferstraße
(Untermainkai, Mainkai) für den motorisierten Verkehr gesperrt, indem durch die
Straßenverkehrsbehörde die Anordnung des Verkehrszeichens 260 "Verbot für
Kraftfahrzeuge" erfolgt. Diese Regelung wird aus Sicherheitsgründen und zur
Gewährleistung eines hohen Grades an Regeltreue beidseitig durch je zwei
versetze Reihen von vier bzw. drei Betonsperren nebst einer Schranke
unterstützt. Für Rettungskräfte im Einsatzfall, sowie zur Ver- und Entsorgung
des Uferbereiches und der Mainschifffahrt werden Zufahrtsgenehmigungen
erteilt. Ab der Einmündung der Straße Zum
Pfarrturm bis zum Knotenpunkt am nördlichen Brückenkopf der Alten Brücke kann
der Mainkai in ostwärtiger Richtung von motorisiertem Verkehr, aus der Straße
Zum Pfarrturm links abbiegend, befahren werden. Dies kommt insbesondere den das
Parkhaus Dom/Römer verlassenden Verkehren zugute. In westlicher Fahrtrichtung
wird die Zufahrt durch die Anordnung des Verkehrszeichens 260 "Verbot für
Kraftfahrzeuge" mit Zusatz "Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei"
(Zusatzzeichen 1026-31) für den motorisierten Verkehr nur in Ausnahmefällen
gestattet. Der Begriff des Gelegenheitsverkehrs bezieht sich auf dessen
Definition in § 46 Personenbeförderungsgesetz und soll in der Sache die
Andienung der Personenschifffahrt erleichtern. Ebenfalls in westlicher
Fahrtrichtung erfolgt auf Höhe der Liegenschaft Mainkai 3 ebenfalls eine
bauliche Unterstützung dieser Regelung durch drei Betonbetonsperren. Nutzung des gesperrten Bereiches Da es sich um eine temporäre Maßnahme zum Zwecke der
Verkehrsuntersuchung handelt, ist nicht vorgesehen, im gesperrten Bereich eine
nicht-rückbaubare bauliche Veränderung vorzunehmen. Die bestehende Gastronomie
soll jedoch die Möglichkeit bekommen, den Bereich ihrer Außenbestuhlung zu
erweitern. Es wird weiterhin erwartet, dass sich Aufgrund der Öffnung für Fuß-
und Radverkehr mehr Menschen am nördlichen Mainufer aufhalten werden. Daher
sind zusätzliche Reinigungsleistungen des Straßenbereiches, zusätzliche
Papierkörbe und Toilettencontainer vorgesehen. Verkehrliche Maßnahmen im Umfeld An den beiden Brückenköpfen werden Beschilderung,
Markierung und Signalprogramme angepasst. Die wegweisende Beschilderung im Netz
zu den Zielen Zoo, Rathaus und Westhafen wird entsprechend geändert. Um die
verkehrlichen Auswirkungen im Umfeld gering zu halten, werden
Verkehrsteilnehmer vorab über Presse, Mainziel und die dynamischen Infotafeln
auf die Sperrung hingewiesen, zusätzlich werden an strategischen Punkten im
Netz weiße Infotafeln auf die Sperrung aufmerksam machen. Wenn erforderlich,
werden in den ersten Wochen der Sperrung an wichtigen Entscheidungspunkten im
Umfeld frei programmierbare Sperrhänger eingesetzt. Begleitende verkehrliche Untersuchung Um die verkehrlichen Auswirkungen und
Verlagerungseffekte durch die Sperrung im unmittelbaren Umfeld zu untersuchen,
werden Vorher-Nachher Erhebungen durchgeführt. An zehn relevanten Knotenpunkten
wurde am Dienstag, den 6. März 2018, per Videoerhebung das
richtungsbezogene Verkehrsaufkommen 24 Stunden lang erfasst. Eine
Vergleichszählung während der Sperrung ist für März 2020 vorgesehen. Die Auswirkungen auf die gesamtstädtische
Verkehrssituation werden zusätzlich durch einen Vorher-Während-Vergleich der
Reisezeiten und Verlustzeiten auf sieben möglichen Alternativrouten
durchgeführt. Datengrundlage sind Daten eines Anbieters von
Straßennavigationsgeräten und Datendienstleistungen, die vom Straßenverkehrsamt
schon heute zur Abbildung der Verkehrslage genutzt werden. Auch die Veränderung
des Unfallgeschehens soll mittels eines Vorher-Während-Vergleichs der
Unfalldaten untersucht werden. D. Kosten Die voraussichtlichen Kosten für die notwendigen
verkehrlichen Maßnahmen setzen sich aus folgenden Einzelpositionen
zusammen: Position Gesamtpreis Anpassung wegweisende
Beschilderung 5.000,00
€ Markierung an Knotenpunkten 2.100,00
€ Beschilderung an Knotenpunkten 1.800,00
€ Beschilderung Bereich Weckmarkt/Zum Pfarrturm
1.100,00 €
Betonpoller
4.500,00 €
Schranken
5.000,00 €
Miete Parkhaus Dom Römer für 17 Stellplätze
38.800,00 €
Summe notwendiger verkehrlicher
Maßnahmen
58.300,00 € Darüber hinaus erscheinen weitere Maßnahmen notwendig
und sinnvoll, deren Kosten sich aus folgenden Einzelpositionen
zusammensetzen:
Position Gesamtpreis Herstellung &
Montage informativer Beschilderung (weiße Tafeln) 11.000,00 €
2 programmierbare Lichtstarke Verkehrszeichen
(Sperrhänger) 14.300,00 €
Summe weiterer Maßnahmen
25.300,00 €
Insgesamt wird auf Grundlage der
vorgenommenen Kostenschätzung mit Ausgaben in Höhe von 83.600 €
gerechnet, die aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen,
hiervon 38.800,- € aus dem Ergebnishaushalt (Konten 60, 61, 67 bis 69) und
44.800 € aus dem Investitionsprogramm Projektdefinition 5.001258,
Erneuerung der Straßenbeschilderung und Sicherungsanlagen, gedeckt sind.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
06.06.2019, NR 882
Antrag vom
17.06.2019, NR 893
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.09.2015, M 153 (nicht öffentlich)
Antrag vom
28.08.2019, OF
1397/5
Antrag vom 30.08.2019, OF 1029/1
Antrag vom
01.09.2019, OF
1393/5 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 882 wird abgelehnt.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 893 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE.,
FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 72 = Annahme, NR 882 =
Ablehnung) BFF (M 72 und NR 882 = Ablehnung)
32. Sitzung des OBR 1
am 18.06.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL,
Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP (= Ablehnung) 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 46
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 72 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 882 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 893 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 30
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 882 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 893 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD (= Annahme im Rahmen NR 882) und BFF (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen
AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 72 und NR 893 = Annahme, NR 882 = Ablehnung)
ÖkoLinX-ARL (M 72 = Annahme, NR 882 = Ablehnung, NR 893 = Prüfung und
Berichterstattung) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 882 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 893 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 882) und BFF (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD,
FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 4255, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1