Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022 gemäß § 92a HGO
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.05.2022, M
66 Betreff:
Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022 gemäß § 92a HGO Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2022, § 1304 (M 29) 1. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß §§ 92
und 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) für einen
genehmigungsfähigen Haushalt 2022 darzulegen ist, wie · das Defizit des im Entwurf vorliegenden
Ergebnishaushalts 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme
von Mitteln der Rücklage ausgeglichen wird,
· die ordentliche Tilgung des im Entwurf
vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 gedeckt wird und wie
· die im Entwurf des vorliegenden
Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 ausgewiesenen Fehlbeträge und negativen
Zahlungsmittelbestände gedeckt werden. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit
dem Jahresabschluss 2021 · eine Haushaltsentlastung im ordentlichen
Ergebnis von 114,86 Mio. € (Soll 2021
-97,26 Mio. €, Ist
2021 +17,60 Mio. €), · ein um 153,85 Mio. €
höherer Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Soll 2021
155,82 Mio. €, Ist 2021 309,66 Mio. €)
sowie ·
ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021
in Höhe von 450,44 Mio. € bzw. ein Netto-Zahlungsmittelbestand
ohne Liquiditätskredite von 301,44 Mio. € ausgewiesen
werden. 3. Die aus dem Jahresabschluss 2021
resultierende Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt zu einer Erhöhung
der ordentlichen Rücklage, die damit zum 01.01.2022 einen Bestand von
390,27 Mio. € ausweist. Unter Berücksichtigung des
Vorjahresergebnisses sowie des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 wird Ende
2025 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 25,78 Mio. €
erreicht. 4. Die aus dem Jahresabschluss 2021
resultierende Verbesserung des Zahlungsmittelbestandes zum 01.01.2022 wird zur
Finanzierung der nicht aus Überschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit
gedeckten ordentlichen Tilgungsleistung (Deckungslücke gemäß Haushalt 2022 für
die Haushaltsjahre 2022: 87,29 Mio. €, 2023:
23,11 Mio. €) herangezogen. Zur Sicherung der stetigen
Zahlungsfähigkeit verbleibt eine ausreichende Liquiditätsreserve. 5. Die zum 01.01.2022 verfügbare
Netto-Liquidität (301,44 Mio. €) wird zum Ausgleich des im
Finanzhaushalt 2022 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2022 in
Höhe von -87,49 Mio. €
herangezogen. 6. Im Rahmen der dezentralen
Budgetverantwortung der Dezernate erfolgte zwischenzeitlich unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Realisierungsmöglichkeiten
eine weitere maßnahmenbezogene Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben aus
Vorjahren gemäß Anlage 1. Der Magistrat wird beauftragt, die
zahlenmäßigen Veränderungen in den Endausdruck des Haushalts 2022
einzuarbeiten.
7. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem im
Entwurf vorgelegten Haushalt 2022 zur Entlastung der ordentlichen Ergebnisse
2023 ff. die Budgets der Dezernate I bis XII sowie des ZF-Bereichs entsprechend
ihres Anteils an den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie an den
Zuweisungen und Zuschüssen um 134,20 Mio. € jährlich wie folgt
reduziert wurden:
Dezernat in T€ 2022
2023
2024
2025
I - Oberbürgermeister 0 1.770 1.914 1.934 II - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und
gesellschaftlicher
Zusammenhalt 0 448 476 477 III - Planen, Wohnen und Sport 0 4.880 5.181 5.254 IV - Wirtschaft, Recht und Reformen 0 989 961 962 V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und
EU-Angelegenheiten 0 1.945 1.972 1.974 VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal 0 994 1.057 1.058 VII - Kultur und Wissenschaft 0 14.647 15.573 15.591 VIII - Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen
0 10.579 11.256 11.273 IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 0 2.614 2.779 2.782 X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen 0 2.708 2.879 2.883 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen 0 69.575 73.983 74.057 XII - Mobilität und Gesundheit 0 14.624 15.584 15.370 STVV - Gemeindeorgane, Büro STVV 0 0 0 0 ZF - Zentrale Finanzwirtschaft, Kirchen u. Stiftungen
0 8.425 584 585
0
134.200
134.200
134.200
Im Entwurf veranschlagt wurden
hiervon 132,91 Mio. € (2023) bzw. 132,83 Mio. €
(2024 und 2025), zum Endausdruck werden weitere 1,29 Mio. €
(2023) bzw. 1,37 Mio. € (2024 und 2025) in Produktgruppe 11.04
"Ordnung und Sicherheit", Gruppierung 60, 61, 67- 69 berücksichtigt. 8. Es dient zur Kenntnis, dass nach
teilweiser Umsetzung der Konsolidierungvorgaben aus Vorjahren (siehe Ziffer 6)
sowie aus dem laufenden Haushaltsjahr weiterhin folgende pauschale
Konsolidierungsveranschlagungen (negative Sollansätze) in den Budgets enthalten
und im Haushaltsvollzug als Haushaltsentlastung nachzuweisen sind:
Dezernat in T€ 2022
2023
2024
2025
I -
Oberbürgermeister 1.815 4.316 2.791 2.379 IV -
Wirtschaft, Recht und Reformen 63 1.052 1.024 1.025 VI -
Finanzen, Beteiligungen und Personal 1.351 2.151 2.201 2.201 VII -
Kultur und Wissenschaft 7.057 21.704 22.630 22.648 IX -
Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 1.573 2.901 2.985 2.987 X -
Umwelt, Klimaschutz und Frauen 5.229 7.937 8.108 8.112 XI -
Bildung, Immobilien und Neues Bauen 102.797 164.507 168.220 168.282 XII -
Mobilität und Gesundheit 0 7.002 7.480 7.257
119.885
211.570
215.439
214.891
9. Es dient zur Kenntnis, dass neben dem
vorgelegten Investitionsprogramm 2022 - 2025 (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1304 zu M 29 vom 18.02.2022,
Ziffer 8) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den
vorgelegten Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche
Absichtserklärung nachrichtlich in der "Projektliste Investitionen" (Anlage 2)
genannt und dem Haushalt als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I,
Aufstellungen, Übersichten und Erläuterungen). Die "Projektliste Investitionen"
dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine
präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen. Im
Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für
Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" vorgezogen und Planungsaufträge
erteilt werden. Hierfür ist die vorherige Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Die Finanzierung der
Planungskosten ist durch geeignete Deckungsvorschläge sicherzustellen und im
Stadtverordneten-beschluss ausdrücklich zu benennen. Eine Umsetzung von Maßnahmen der
"Projektliste Investitionen" ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch
die Veranschlagung in nachfolgenden Haushalten möglich. 10. Der Magistrat wird beauftragt, das
Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO zum Haushalt 2022 zusammen mit der
Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der
genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach den Vorgaben der §§ 92 und 92a
HGO in der seit 11.12.2020 gültigen Neufassung ist der Haushalt nicht
genehmigungsfähig, wenn · der Ausgleich des
Ergebnishaushaltes nicht möglich ist, d. h. geplante ordentliche Defizite nicht
mehr durch eine Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der
Vorjahre gedeckt werden können, · der Ausgleich des
Finanzhaushaltes nicht möglich ist, d. h. die ordentliche Tilgung in der
Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und
wenn · nach der Ergebnis- und
Finanzplanung im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer
Zahlungsmittelbestand in einem der Planjahre erwartet werden. Auf Basis der
Planwerte des Haushalts 2022 · kann die ordentliche Tilgung
2022 (125,00 Mio. €) und 2023 (187,00 Mio. €) in
der Planung nicht vollständig aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2022:
37,71 Mio. €, 2023: 163,89 Mio. €) finanziert
werden (Unterdeckung 2022: 87,29 Mio. €, 2023:
23,11 Mio. €) und · wird nach der Ergebnis- und
Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 ein Fehlbetrag in Höhe von
-87,49 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbetrag in
Höhe von -23,37 Mio. €
ausgewiesen. Mit dem Jahresabschluss 2021 konnten gegenüber dem
Plansoll 2021 sowohl im Ergebnis als auch in der Finanzrechnung deutliche
Verbesserungen erzielt werden. Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021
entwickelt sich der Finanzhaushalt 2022 - 2025 wie folgt: Tabelle 1: Entwicklung des
Finanzhaushaltes bis 2025 in Mio. €
Ein- und Auszahlungen
in Mio. € Ist 2020
Ist 2021
Soll
2022 Plan
2023 Plan
2024 Plan
2025 Zahlungsmittelfluss aus
laufender Verwaltung 173,26 309,66 37,71 163,89 276,49 302,98 Zahlungsmittelfluss aus
Investitionstätigkeit -409,77 -392,05 -720,20 -513,26 -456,90 -542,51
Zahlungsmittelfluss aus
Finanzierungstätigkeit 257,00 220,66 595,00 326,00 263,00 335,00
Zahlungsmittelfluss aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen 247,14 -117,55 0,00 0,00 0,00 0,00
Zahlungsmittelfluss des
Haushaltsjahres 267,62 20,72 -87,49 -23,37 82,60 95,47 Zahlungsmittelbestand am Anfang
d. Haushaltsjahres 162,10 429,72 450,44 362,95 339,59 422,18
Zahlungsmittelbestand am Ende
d. Haushaltsjahres 429,72 450,44 362,95 339,59 422,18 517,66
Zahlungsmittelbestand am Ende
d. Haushaltsjahres ohne Liquiditätskredite =
"Netto-Liquidität" 132,22 301,44 213,95 190,59 273,18 368,66 Der tatsächliche Netto-Zahlungsmittelbestand
(Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite) liegt zum 31.12.2021 mit
301,44 Mio. € um 143,77 Mio. € über dem im
Haushaltsplan 2022 Ende 2021 planerisch ausgewiesenen
Netto-Zahlungsmittelbestand (157,68 Mio. €). Tabelle 2: Gegenüberstellung
Tilgung und Überschuss Verwaltungstätigkeit bis 2025
in Mio. € in Mio. € Ist 2020 Ist 2021 Soll 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025
Zahlungsmittelfluss aus laufender
Verwaltung 173,26 309,66 37,71 163,89 276,49 302,98 Auszahlungen für ordentliche
Tilgungen 106,49 116,94 125,00 187,00 193,00 207,00 Differenz: Negativer Betrag (-) =
Unterdeckung 66,77 192,72 -87,29 -23,11 83,49 95,98 Zahlungsmittelbestand a. Anfang d.
Haushaltsjahres 162,10 429,72 450,44 362,95 339,59 422,18 davon Nettoliquidität 132,22 301,44 213,95 190,59 273,18 368,66 davon Sollbestand Liquiditätsreserve gem. § 106, Abs. 1 HGO 73,10 75,48 78,28 81,56 83,93 85,05 Differenz Nettoliquidität/ Liquiditätsreserve
59,12 225,96 135,68 109,03 189,26 283,61
Der Netto-Zahlungsmittelbestand zum
01.01.2022 reicht aus, um die nicht aus Überschüssen der laufenden
Verwaltungstätigkeit gedeckten Tilgungsleistungen 2022 zu bestreiten
(Beschlussziffer 4) und um die vorheschriebene Liquiditätsreserve
vorzuhalten. Anlage 1 (ca.
451 KB) Anlage 2 (ca.
456 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6,
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.05.2022
Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR
15 am 20.05.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR
11 am 23.05.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
11. Sitzung des OBR
14 am 23.05.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7
am 24.05.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage M 66 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE,
SPD und FDP (= Zustimmung); BFF (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 1
am 24.05.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen CDU und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)
11. Sitzung des OBR 6
am 24.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und
LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 2
am 30.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass in Anlage 2 die Maßnahmenbezeichnung bzw. die Begründung zu Projekt
5.005920 auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Abstimmung:
5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen 1
GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR
13 am 31.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR
16 am 31.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (=
Ablehnung) 11. Sitzung des OBR
10 am 31.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und AfD (=
Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 4
am 31.05.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen CDU, LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
11. Sitzung des OBR 8
am 02.06.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 3
am 02.06.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 9
am 02.06.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (=
Ablehnung) 11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 7
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 66 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und
BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (=
Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR
12 am 03.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
11. Sitzung des
OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 66 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 5
Beschluss: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU,
LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 20 0