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Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022 gemäß § 92a HGO

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.05.2022, M 66 Betreff: Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022 gemäß § 92a HGO Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2022, § 1304 (M 29) 1. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß §§ 92 und 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2022 darzulegen ist, wie · das Defizit des im Entwurf vorliegenden Ergebnishaushalts 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklage ausgeglichen wird, · die ordentliche Tilgung des im Entwurf vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 gedeckt wird und wie · die im Entwurf des vorliegenden Finanzhaushaltes 2022 bis 2025 ausgewiesenen Fehlbeträge und negativen Zahlungsmittelbestände gedeckt werden. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2021 · eine Haushaltsentlastung im ordentlichen Ergebnis von 114,86 Mio. € (Soll 2021 -97,26 Mio. €, Ist 2021 +17,60 Mio. €), · ein um 153,85 Mio. € höherer Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Soll 2021 155,82 Mio. €, Ist 2021 309,66 Mio. €) sowie · ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2021 in Höhe von 450,44 Mio. € bzw. ein Netto-Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite von 301,44 Mio. € ausgewiesen werden. 3. Die aus dem Jahresabschluss 2021 resultierende Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt zu einer Erhöhung der ordentlichen Rücklage, die damit zum 01.01.2022 einen Bestand von 390,27 Mio. € ausweist. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses sowie des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2022 wird Ende 2025 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 25,78 Mio. € erreicht. 4. Die aus dem Jahresabschluss 2021 resultierende Verbesserung des Zahlungsmittelbestandes zum 01.01.2022 wird zur Finanzierung der nicht aus Überschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit gedeckten ordentlichen Tilgungsleistung (Deckungslücke gemäß Haushalt 2022 für die Haushaltsjahre 2022: 87,29 Mio. €, 2023: 23,11 Mio. €) herangezogen. Zur Sicherung der stetigen Zahlungsfähigkeit verbleibt eine ausreichende Liquiditätsreserve. 5. Die zum 01.01.2022 verfügbare Netto-Liquidität (301,44 Mio. €) wird zum Ausgleich des im Finanzhaushalt 2022 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2022 in Höhe von -87,49 Mio. € herangezogen. 6. Im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung der Dezernate erfolgte zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Realisierungsmöglichkeiten eine weitere maßnahmenbezogene Umsetzung der Konsolidierungsvorgaben aus Vorjahren gemäß Anlage 1. Der Magistrat wird beauftragt, die zahlenmäßigen Veränderungen in den Endausdruck des Haushalts 2022 einzuarbeiten. 7. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem im Entwurf vorgelegten Haushalt 2022 zur Entlastung der ordentlichen Ergebnisse 2023 ff. die Budgets der Dezernate I bis XII sowie des ZF-Bereichs entsprechend ihres Anteils an den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie an den Zuweisungen und Zuschüssen um 134,20 Mio. € jährlich wie folgt reduziert wurden: Dezernat in T€ 2022 2023 2024 2025 I - Oberbürgermeister 0 1.770 1.914 1.934 II - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt 0 448 476 477 III - Planen, Wohnen und Sport 0 4.880 5.181 5.254 IV - Wirtschaft, Recht und Reformen 0 989 961 962 V - Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten 0 1.945 1.972 1.974 VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal 0 994 1.057 1.058 VII - Kultur und Wissenschaft 0 14.647 15.573 15.591 VIII - Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen 0 10.579 11.256 11.273 IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 0 2.614 2.779 2.782 X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen 0 2.708 2.879 2.883 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen 0 69.575 73.983 74.057 XII - Mobilität und Gesundheit 0 14.624 15.584 15.370 STVV - Gemeindeorgane, Büro STVV 0 0 0 0 ZF - Zentrale Finanzwirtschaft, Kirchen u. Stiftungen 0 8.425 584 585 0 134.200 134.200 134.200 Im Entwurf veranschlagt wurden hiervon 132,91 Mio. € (2023) bzw. 132,83 Mio. € (2024 und 2025), zum Endausdruck werden weitere 1,29 Mio. € (2023) bzw. 1,37 Mio. € (2024 und 2025) in Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Gruppierung 60, 61, 67- 69 berücksichtigt. 8. Es dient zur Kenntnis, dass nach teilweiser Umsetzung der Konsolidierungvorgaben aus Vorjahren (siehe Ziffer 6) sowie aus dem laufenden Haushaltsjahr weiterhin folgende pauschale Konsolidierungsveranschlagungen (negative Sollansätze) in den Budgets enthalten und im Haushaltsvollzug als Haushaltsentlastung nachzuweisen sind: Dezernat in T€ 2022 2023 2024 2025 I - Oberbürgermeister 1.815 4.316 2.791 2.379 IV - Wirtschaft, Recht und Reformen 63 1.052 1.024 1.025 VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal 1.351 2.151 2.201 2.201 VII - Kultur und Wissenschaft 7.057 21.704 22.630 22.648 IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz 1.573 2.901 2.985 2.987 X - Umwelt, Klimaschutz und Frauen 5.229 7.937 8.108 8.112 XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen 102.797 164.507 168.220 168.282 XII - Mobilität und Gesundheit 0 7.002 7.480 7.257 119.885 211.570 215.439 214.891 9. Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2022 - 2025 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022, § 1304 zu M 29 vom 18.02.2022, Ziffer 8) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Finanzhaushalt nicht eingeflossen ist, als grundsätzliche Absichtserklärung nachrichtlich in der "Projektliste Investitionen" (Anlage 2) genannt und dem Haushalt als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen, Übersichten und Erläuterungen). Die "Projektliste Investitionen" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen. Im Haushaltsvollzug können in begründeten Ausnahmefällen Planungen für Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" vorgezogen und Planungsaufträge erteilt werden. Hierfür ist die vorherige Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Die Finanzierung der Planungskosten ist durch geeignete Deckungsvorschläge sicherzustellen und im Stadtverordneten-beschluss ausdrücklich zu benennen. Eine Umsetzung von Maßnahmen der "Projektliste Investitionen" ist nur über einen Nachtragshaushalt oder durch die Veranschlagung in nachfolgenden Haushalten möglich. 10. Der Magistrat wird beauftragt, das Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO zum Haushalt 2022 zusammen mit der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach den Vorgaben der §§ 92 und 92a HGO in der seit 11.12.2020 gültigen Neufassung ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig, wenn · der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht möglich ist, d. h. geplante ordentliche Defizite nicht mehr durch eine Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gedeckt werden können, · der Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht möglich ist, d. h. die ordentliche Tilgung in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und wenn · nach der Ergebnis- und Finanzplanung im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer Zahlungsmittelbestand in einem der Planjahre erwartet werden. Auf Basis der Planwerte des Haushalts 2022 · kann die ordentliche Tilgung 2022 (125,00 Mio. €) und 2023 (187,00 Mio. €) in der Planung nicht vollständig aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2022: 37,71 Mio. €, 2023: 163,89 Mio. €) finanziert werden (Unterdeckung 2022: 87,29 Mio. €, 2023: 23,11 Mio. €) und · wird nach der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2022 ein Fehlbetrag in Höhe von -87,49 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von -23,37 Mio. € ausgewiesen. Mit dem Jahresabschluss 2021 konnten gegenüber dem Plansoll 2021 sowohl im Ergebnis als auch in der Finanzrechnung deutliche Verbesserungen erzielt werden. Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021 entwickelt sich der Finanzhaushalt 2022 - 2025 wie folgt: Tabelle 1: Entwicklung des Finanzhaushaltes bis 2025 in Mio. € Ein- und Auszahlungen in Mio. € Ist 2020 Ist 2021 Soll 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung 173,26 309,66 37,71 163,89 276,49 302,98 Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit -409,77 -392,05 -720,20 -513,26 -456,90 -542,51 Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit 257,00 220,66 595,00 326,00 263,00 335,00 Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 247,14 -117,55 0,00 0,00 0,00 0,00 Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres 267,62 20,72 -87,49 -23,37 82,60 95,47 Zahlungsmittelbestand am Anfang d. Haushaltsjahres 162,10 429,72 450,44 362,95 339,59 422,18 Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres 429,72 450,44 362,95 339,59 422,18 517,66 Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres ohne Liquiditätskredite = "Netto-Liquidität" 132,22 301,44 213,95 190,59 273,18 368,66 Der tatsächliche Netto-Zahlungsmittelbestand (Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite) liegt zum 31.12.2021 mit 301,44 Mio. € um 143,77 Mio. € über dem im Haushaltsplan 2022 Ende 2021 planerisch ausgewiesenen Netto-Zahlungsmittelbestand (157,68 Mio. €). Tabelle 2: Gegenüberstellung Tilgung und Überschuss Verwaltungstätigkeit bis 2025 in Mio. € in Mio. € Ist 2020 Ist 2021 Soll 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung 173,26 309,66 37,71 163,89 276,49 302,98 Auszahlungen für ordentliche Tilgungen 106,49 116,94 125,00 187,00 193,00 207,00 Differenz: Negativer Betrag (-) = Unterdeckung 66,77 192,72 -87,29 -23,11 83,49 95,98 Zahlungsmittelbestand a. Anfang d. Haushaltsjahres 162,10 429,72 450,44 362,95 339,59 422,18 davon Nettoliquidität 132,22 301,44 213,95 190,59 273,18 368,66 davon Sollbestand Liquiditätsreserve gem. § 106, Abs. 1 HGO 73,10 75,48 78,28 81,56 83,93 85,05 Differenz Nettoliquidität/ Liquiditätsreserve 59,12 225,96 135,68 109,03 189,26 283,61 Der Netto-Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2022 reicht aus, um die nicht aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit gedeckten Tilgungsleistungen 2022 zu bestreiten (Beschlussziffer 4) und um die vorheschriebene Liquiditätsreserve vorzuhalten. Anlage 1 (ca. 451 KB) Anlage 2 (ca. 456 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage M 66 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung); BFF (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Anlage 2 die Maßnahmenbezeichnung bzw. die Begründung zu Projekt 5.005920 auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 13 am 31.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und AfD (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und dFfm gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 66 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 66 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 20 0