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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad hier: Grundsatzbeschluss über die Geschäftsanbahnung zum Zwecke des Abschlusses eines Bau- und Mietvertrages mit einem privaten Investor/Bauträger

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.05.2019, M 65 Betreff: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad hier: Grundsatzbeschluss über die Geschäftsanbahnung zum Zwecke des Abschlusses eines Bau- und Mietvertrages mit einem privaten Investor/Bauträger Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1460 (M 85) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Freiwillige Feuerwehr Oberrad ein den einsatztaktischen, gesetzlichen und funktionalen Anforderungen genügendes Feuerwehrgerätehaus benötigt. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass ein privater Investor angeboten hat, auf einem in seinem Besitz befindlichen Grundstück eine Kindertageseinrichtung und ein Feuerwehrgerätehaus nach DIN 14092 für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu entwickeln und an die Stadt Frankfurt zu vermieten. Die Mietpreisvorstellungen des Investors liegen bei rund 150.000 €/Jahr zzgl. einem Pachtzins von 25.000 €/Jahr, insgesamt somit 175.000 €/Jahr; er strebt eine Mietdauer von 30 Jahren an. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die jährlichen Kosten damit etwa 100.000 € über der üblichen Vorgehensweise - Bau und Betrieb durch die stadteigene BKRZ GmbH & Co. KG - und etwa 75.000 € über dem derzeitigen Mietzins liegen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Verhandlungen zur Vertragsreife zu führen und das endgültige Ergebnis dann der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Insofern wird eine Ausnahme von der bisherigen Beschlusslage zur Umsetzung der Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main (M 85/17) in Bezug auf Einbringung von Kapitaleinlagen und Bau durch die Gesellschaft zugelassen und hiermit beschlossen. Die BKRZ GmbH & Co. KG soll jedoch mit der Durchführung und Koordination der baubegleitenden Maßnahmen sowie mit den Verhandlungen der für Feuerwehrzwecke erforderlichen Verträge mit dem Investor beauftragt werden. Begründung: Einleitung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad, die zu den ältesten Stadtteilfeuerwehren im Stadtgebiet Frankfurt am Main gehört und im Jahr 2019 ihr 150-jähriges Bestehen feiert, ist seit 1997 in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 in 60599 Frankfurt am Main - Oberrad untergebracht. Diese Liegenschaft liegt für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad einsatztaktisch ungünstig in der Frischluftschneise zwischen den Stadtteilen Sachsenhausen und Oberrad. Die wohngebäudeähnliche Immobilie genügt mit ihren zusehends beengten Raumkapazitäten seit Jahren nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein adäquates Feuerwehrgerätehaus. Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und der DIN 14092 werden nicht mehr eingehalten. Entwicklungsmöglichkeiten sind im derzeitigen Gebäude selbst ebenfalls keine vorhanden. So fehlt es dort etwa an Sozialräumen und geschlechterspezifisch getrennten Umkleide- und Sanitärbereichen. Der Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad wurde schon in der ersten Auflage des Prioritätenprogramms zum Neubau von Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren beschlossen. Die Umsetzung scheiterte bisher an der Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes. Es wurden in der Vergangenheit zahlreiche potenzielle Standorte in Oberrad (u. a. Ortsrandlage Wehrstraße/Nähe Wasserhofstraße bzw. Wehrstraße/Nähe Bachflussweg sowie im Bereich der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße sowie Ecke Wiener Straße) geprüft, die allerdings entweder unter Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten oder mit Blick auf die bestehenden bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen verworfen werden mussten. Der Magistrat sieht auch weiterhin große Schwierigkeiten, ein geeignetes Grundstück auf dem freien Markt zu akzeptablen Konditionen zu finden und der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad zeitnah ein der Norm entsprechendes Gerätehaus zur Verfügung stellen zu können. Insofern scheint es angezeigt, das Angebot des Investors trotz der wirtschaftlichen Nachteile gegenüber der üblichen Realisierung durch die BKRZ GmbH & Co. KG in die politische Diskussion zu stellen. A. Zielsetzung: Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Fortschreibung des Prioritätenprogrammes zum Bau von Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren, § 1460 vom 01.06.2017 (M 85), soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main grundsätzlich die erforderliche Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden. Ein funktionaler Neubau innerhalb des Stadtteils Oberrad mit einer verkehrsgünstigen Lage direkt an der Hauptverkehrsstraße Offenbacher Landstraße, der insbesondere unter Beachtung einsatztaktischer Anforderungen gut gelegen ist, entspricht genau der Ausrichtung der Ziele des Prioritätenprogramms. Damit könnten die seit Jahren andauernden räumlichen und damit einsatztaktischen Probleme der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad gelöst werden. Zudem würde die Verbundenheit und Identifikation der traditionsreichen Freiwilligen Feuerwehr Oberrad zu ihrem Stadtteil gefördert. Im Hinblick auf die bisher verstrichene Zeitspanne wäre die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gleichzeitig ein positiver Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad, der als Zeichen der Wertschätzung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wahrgenommen wird. B. Alternativen: Sofern die zeitnahe Umsetzung der Neubaumaßnahme als prioritär angesehen wird, bestehen derzeit keine Alternativen zum Angebot des Investors, das zudem durch die Realisierung einer Kindertagesstätte weiteren städtischen Interessen entgegenkommt. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist ein weiteres Bemühen um ein geeignetes Kaufgrundstück, das eine Umsetzung durch die BKRZ GmbH & Co. KG ermöglichen würde, als Alternative denkbar. C. Lösung: Aufnahme konkreter Verhandlungen mit dem privaten Investor und Erarbeitung eines Mietvertragsentwurfs zur Vorlage an die städtischen Gremien, sofern unter den geschilderten Rahmenbedingungen die aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ungünstigere Variante vertretbar erscheint. Nach ersten Gesprächen konnte ein konkreter Lösungsansatz zur möglichen Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus sowie die wesentlichen Eckpunkte eines Finanzierungs- und Kostenrahmens erarbeitet werden. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen die Gespräche fortgeführt werden, mit dem Ziel, die vertraglichen Rahmenbedingungen für eine Realisierung zu schaffen. Hierfür sind die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Investor und der BKRZ GmbH & Co. KG durch weitere Verhandlungen - insbesondere hinsichtlich des künftigen Mietvertrages - noch konkret auszugestalten. Der derzeitige Verhandlungsstand geht unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Grundstücks und seiner Ausnutzung von einer kombinierten Bebauung bestehend aus einem Feuerwehrgerätehaus und einer Kindertagesstätte in privater Trägerschaft aus. Der Investor will sich vertraglich verpflichten, den Neubau nach den für Feuerwehrgerätehäuser geltenden Vorgaben der DIN 14092 zu realisieren. Er übernimmt die Planungs- und Ausführungsleistungen der Gesamtbaumaßnahme, wobei die Bauherrin jederzeit in die Projektplanung und -realisierung eingebunden wird. Hinsichtlich der Projektumsetzung und Finanzierungsbeteiligung der Kindertagesstätte wird sich der Investor gesondert mit dem privaten Träger verständigen. Die vertragliche Ausgestaltung sowie die letztlich geltenden Konditionen des Mietvertrages sollen auf Basis der für Mietverträge geltenden gesetzlichen Bedingungen verhandelt werden. Die Mietvertragslaufzeit von zunächst maximal 30 Jahren ist den mietrechtlichen Bestimmungen des § 544 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschuldet. Die Absicht zur Verlängerung des Mietverhältnisses ist mit dem Investor vorbesprochen. D. Finanzierung: a. Investitionskosten Keine. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c. Sachkosten Miete: Die Jahresmiete wird nach derzeitigem Verhandlungsstand bei ungefähr 150.000 € liegen. Das entspricht einer Steigerung von etwa 50 % gegenüber dem bisherigen Mietzins. Nebenkosten: Es wird davon ausgegangen, dass der bisherige Nebenkostenbetrag von rund 13.000 € auch für den Neubau ausreichend ist. Grundstückspacht: 25.000 €, was einer Verzinsung des Grundstückswertes von 4 % entspricht. Im Budget des Dezernates IX stehen derzeit somit insgesamt 110.000 € zur Verfügung, die entsprechend umgeschichtet werden können. Ein Mehrbedarf würde zu gegebener Zeit im Rahmen der Etatberatungen begründet und durch das Dezernat IX angemeldet. Anlage 1_Liegenschaftsplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.05.2019, NR 866 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 85 Vortrag des Magistrats vom 16.09.2022, M 150 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 65 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 65 = Annahme, NR 866 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 65 und NR 866 = Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 65 = Annahme, NR 866 = Ablehnung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4248, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 37 1

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