Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad hier: Grundsatzbeschluss über die Geschäftsanbahnung zum Zwecke des Abschlusses eines Bau- und Mietvertrages mit einem privaten Investor/Bauträger
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 03.05.2019, M 65 Betreff: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad hier:
Grundsatzbeschluss über die Geschäftsanbahnung zum Zwecke des Abschlusses eines
Bau- und Mietvertrages mit einem privaten Investor/Bauträger Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
01.06.2017, § 1460 (M 85) I. Es dient zur Kenntnis, dass die Freiwillige
Feuerwehr Oberrad ein den einsatztaktischen, gesetzlichen und funktionalen
Anforderungen genügendes Feuerwehrgerätehaus benötigt. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass ein
privater Investor angeboten hat, auf einem in seinem Besitz befindlichen
Grundstück eine Kindertageseinrichtung und ein Feuerwehrgerätehaus nach DIN
14092 für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu entwickeln und an die Stadt
Frankfurt zu vermieten. Die Mietpreisvorstellungen des Investors liegen bei
rund 150.000 €/Jahr zzgl. einem Pachtzins von 25.000 €/Jahr,
insgesamt somit 175.000 €/Jahr; er strebt eine Mietdauer von 30 Jahren an.
III. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass die jährlichen Kosten damit etwa 100.000 € über der üblichen
Vorgehensweise - Bau und Betrieb durch die stadteigene BKRZ GmbH & Co. KG -
und etwa 75.000 € über dem derzeitigen Mietzins liegen. IV. Der Magistrat wird
beauftragt, die Verhandlungen zur Vertragsreife zu führen und das endgültige
Ergebnis dann der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden
Beschlussfassung vorzulegen. Insofern wird eine Ausnahme von der bisherigen
Beschlusslage zur Umsetzung der Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben der
Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main (M 85/17) in Bezug auf
Einbringung von Kapitaleinlagen und Bau durch die Gesellschaft zugelassen und
hiermit beschlossen. Die BKRZ GmbH & Co. KG soll jedoch mit der
Durchführung und Koordination der baubegleitenden Maßnahmen sowie mit den
Verhandlungen der für Feuerwehrzwecke erforderlichen Verträge mit dem Investor
beauftragt werden.
Begründung: Einleitung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad, die zu den
ältesten Stadtteilfeuerwehren im Stadtgebiet Frankfurt am Main gehört und im
Jahr 2019 ihr 150-jähriges Bestehen feiert, ist seit 1997 in der angemieteten
Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 in 60599 Frankfurt am Main - Oberrad
untergebracht. Diese Liegenschaft liegt für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
einsatztaktisch ungünstig in der Frischluftschneise zwischen den Stadtteilen
Sachsenhausen und Oberrad. Die wohngebäudeähnliche Immobilie genügt mit ihren
zusehends beengten Raumkapazitäten seit Jahren nicht mehr den taktischen und
funktionalen Anforderungen an ein adäquates Feuerwehrgerätehaus. Die
aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und der DIN 14092 werden
nicht mehr eingehalten. Entwicklungsmöglichkeiten sind im derzeitigen Gebäude
selbst ebenfalls keine vorhanden. So fehlt es dort etwa an Sozialräumen und
geschlechterspezifisch getrennten Umkleide- und Sanitärbereichen. Der Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige
Feuerwehr Oberrad wurde schon in der ersten Auflage des Prioritätenprogramms
zum Neubau von Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren beschlossen. Die
Umsetzung scheiterte bisher an der Bereitstellung eines geeigneten
Grundstückes. Es wurden in der Vergangenheit zahlreiche potenzielle Standorte
in Oberrad (u. a. Ortsrandlage Wehrstraße/Nähe Wasserhofstraße bzw.
Wehrstraße/Nähe Bachflussweg sowie im Bereich der Offenbacher
Landstraße/Ecke Wehrstraße sowie Ecke Wiener Straße) geprüft, die
allerdings entweder unter Berücksichtigung von Kostengesichtspunkten oder mit
Blick auf die bestehenden bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen verworfen
werden mussten.
Der Magistrat sieht auch
weiterhin große Schwierigkeiten, ein geeignetes Grundstück auf dem freien Markt
zu akzeptablen Konditionen zu finden und der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad
zeitnah ein der Norm entsprechendes Gerätehaus zur Verfügung stellen zu können.
Insofern scheint es angezeigt, das Angebot des Investors trotz der
wirtschaftlichen Nachteile gegenüber der üblichen Realisierung durch die BKRZ
GmbH & Co. KG in die politische Diskussion zu stellen. A. Zielsetzung: Mit der von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Fortschreibung des Prioritätenprogrammes zum Bau von
Gerätehäusern für die Freiwilligen Feuerwehren, § 1460 vom 01.06.2017 (M 85),
soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der
haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main
grundsätzlich die erforderliche Planungssicherheit für die Zukunft gegeben
werden. Ein funktionaler Neubau innerhalb des
Stadtteils Oberrad mit einer verkehrsgünstigen Lage direkt an der
Hauptverkehrsstraße Offenbacher Landstraße, der insbesondere unter Beachtung
einsatztaktischer Anforderungen gut gelegen ist, entspricht genau der
Ausrichtung der Ziele des Prioritätenprogramms. Damit könnten die seit Jahren
andauernden räumlichen und damit einsatztaktischen Probleme der Freiwilligen
Feuerwehr Oberrad gelöst werden. Zudem würde die Verbundenheit und
Identifikation der traditionsreichen Freiwilligen Feuerwehr Oberrad zu ihrem
Stadtteil gefördert. Im Hinblick auf die bisher verstrichene Zeitspanne
wäre die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gleichzeitig ein positiver Beitrag zur
Steigerung der Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad, der als
Zeichen der Wertschätzung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
wahrgenommen wird.
B. Alternativen: Sofern die zeitnahe Umsetzung der Neubaumaßnahme als
prioritär angesehen wird, bestehen derzeit keine Alternativen zum Angebot des
Investors, das zudem durch die Realisierung einer Kindertagesstätte weiteren
städtischen Interessen entgegenkommt. Unter wirtschaftlichen Aspekten ist ein weiteres
Bemühen um ein geeignetes Kaufgrundstück, das eine Umsetzung durch die BKRZ
GmbH & Co. KG ermöglichen würde, als Alternative denkbar. C. Lösung: Aufnahme konkreter Verhandlungen mit dem privaten
Investor und Erarbeitung eines Mietvertragsentwurfs zur Vorlage an die
städtischen Gremien, sofern unter den geschilderten Rahmenbedingungen die aus
wirtschaftlichen Gesichtspunkten ungünstigere Variante vertretbar erscheint.
Nach ersten Gesprächen konnte ein
konkreter Lösungsansatz zur möglichen Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus
sowie die wesentlichen Eckpunkte eines Finanzierungs- und Kostenrahmens
erarbeitet werden. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen
die Gespräche fortgeführt werden, mit dem Ziel, die vertraglichen
Rahmenbedingungen für eine Realisierung zu schaffen. Hierfür sind die
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Investor und der BKRZ GmbH & Co.
KG durch weitere Verhandlungen - insbesondere hinsichtlich des künftigen
Mietvertrages - noch konkret auszugestalten. Der derzeitige Verhandlungsstand geht unter
Berücksichtigung der Beschaffenheit des Grundstücks und seiner Ausnutzung von
einer kombinierten Bebauung bestehend aus einem Feuerwehrgerätehaus und einer
Kindertagesstätte in privater Trägerschaft aus. Der Investor will sich
vertraglich verpflichten, den Neubau nach den für Feuerwehrgerätehäuser
geltenden Vorgaben der DIN 14092 zu realisieren. Er übernimmt die Planungs- und
Ausführungsleistungen der Gesamtbaumaßnahme, wobei die Bauherrin jederzeit in
die Projektplanung und -realisierung eingebunden wird. Hinsichtlich der
Projektumsetzung und Finanzierungsbeteiligung der Kindertagesstätte wird sich
der Investor gesondert mit dem privaten Träger verständigen. Die vertragliche Ausgestaltung sowie die letztlich
geltenden Konditionen des Mietvertrages sollen auf Basis der für Mietverträge
geltenden gesetzlichen Bedingungen verhandelt werden. Die Mietvertragslaufzeit
von zunächst maximal 30 Jahren ist den mietrechtlichen Bestimmungen des § 544
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschuldet. Die Absicht zur Verlängerung des
Mietverhältnisses ist mit dem Investor vorbesprochen. D. Finanzierung: a. Investitionskosten Keine. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c. Sachkosten Miete: Die Jahresmiete wird nach derzeitigem
Verhandlungsstand bei ungefähr 150.000 € liegen. Das entspricht einer
Steigerung von etwa 50 % gegenüber dem bisherigen Mietzins. Nebenkosten: Es wird davon ausgegangen, dass der bisherige
Nebenkostenbetrag von rund 13.000 € auch für den Neubau ausreichend
ist. Grundstückspacht: 25.000 €, was einer Verzinsung des
Grundstückswertes von 4 % entspricht. Im Budget des Dezernates IX stehen derzeit somit
insgesamt 110.000 € zur Verfügung, die entsprechend umgeschichtet werden
können. Ein Mehrbedarf würde zu gegebener Zeit im Rahmen der Etatberatungen
begründet und durch das Dezernat IX angemeldet. Anlage
1_Liegenschaftsplan (ca.
1,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.05.2019, NR 866
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2001, M 18
Vortrag des
Magistrats vom 21.04.2017, M 85
Vortrag des
Magistrats vom 16.09.2022, M 150
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 08.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5
am 07.06.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 65 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (=
Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (=
Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 65 = Annahme, NR 866 = Ablehnung) FRANKFURTER
(M 65 und NR 866 = Annahme) 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 37
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD,
LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD und BFF (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 65 =
Annahme, NR 866 = Ablehnung) 34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 30
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 866 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 4248, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 37 1