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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad

Vorlagentyp: NR AfD

Begründung

die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Vorlage M 65 vom 03.05.2019 zurückzuziehen; 2. ein geeignetes Grundstück für das Vorhaben aus dem eigenen Bestand zur Verfügung zu stellen bzw. ein Grundstück zu pachten oder zu erwerben und das Vorhaben auf diesem Grundstück zu realisieren. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad benötigt ein den einsatztaktischen, gesetzlichen und funktionalen Anforderungen genügendes Feuerwehrgerätehaus. Der Magistrat plant, dies in der Form umzusetzen, indem das Angebot eines privaten Investors angenommen wird, auf einem in dessen Besitz befindlichen Grundstück eine Kindertageseinrichtung und ein Feuerwehrgerätehaus nach DIN 14092 für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu entwickeln und an die Stadt Frankfurt zu vermieten. Die Mietpreisvorstellungen des Investors liegen bei rund 150.000 €/Jahr zzgl. einem Pachtzins von 25.000 €/Jahr, insgesamt somit 175.000 €/Jahr. Es wird eine Mietdauer von 30 Jahren angestrebt. Wie der Magistrat hierzu ausführt, liegen bei Realisierung dieses Planes die jährlichen Kosten etwa 100.000 € über der üblichen Vorgehensweise - d.h. Bau und Betrieb durch die stadteigene BKRZ GmbH & Co. KG - und etwa 75.000 € über dem derzeitigen Mietzins. In dem in Aussicht genommenen 30-Jahres-Zeitraum sind dies mithin Mehrausgaben in Höhe von 3 Mio. bzw. 2,25 Mio. €. Der Magistrat begründet seinen Antrag damit, dass es schwierig sei, ein geeignetes Grundstück zu finden. Diese Ausführungen sind wenig plausibel. Tatsächlich gibt es Oberrad zahlreiche Grundstücke, die sich für das Vorhaben eignen und die sich entweder bereits in städtischem Eigentum befinden oder erworben bzw. gepachtet werden können. Insoweit soll der Magistrat beauftragt werden, von dem geplanten Vorgehen Abstand zu nehmen und das Vorhaben in üblicher Weise auf einem eigenen oder zu erwerbenden Grundstück zu realisieren.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, NR 866 Betreff: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Vorlage M 65 vom 03.05.2019 zurückzuziehen; 2. ein geeignetes Grundstück für das Vorhaben aus dem eigenen Bestand zur Verfügung zu stellen bzw. ein Grundstück zu pachten oder zu erwerben und das Vorhaben auf diesem Grundstück zu realisieren. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad benötigt ein den einsatztaktischen, gesetzlichen und funktionalen Anforderungen genügendes Feuerwehrgerätehaus. Der Magistrat plant, dies in der Form umzusetzen, indem das Angebot eines privaten Investors angenommen wird, auf einem in dessen Besitz befindlichen Grundstück eine Kindertageseinrichtung und ein Feuerwehrgerätehaus nach DIN 14092 für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu entwickeln und an die Stadt Frankfurt zu vermieten. Die Mietpreisvorstellungen des Investors liegen bei rund 150.000 €/Jahr zzgl. einem Pachtzins von 25.000 €/Jahr, insgesamt somit 175.000 €/Jahr. Es wird eine Mietdauer von 30 Jahren angestrebt. Wie der Magistrat hierzu ausführt, liegen bei Realisierung dieses Planes die jährlichen Kosten etwa 100.000 € über der üblichen Vorgehensweise - d.h. Bau und Betrieb durch die stadteigene BKRZ GmbH & Co. KG - und etwa 75.000 € über dem derzeitigen Mietzins. In dem in Aussicht genommenen 30-Jahres-Zeitraum sind dies mithin Mehrausgaben in Höhe von 3 Mio. bzw. 2,25 Mio. €. Der Magistrat begründet seinen Antrag damit, dass es schwierig sei, ein geeignetes Grundstück zu finden. Diese Ausführungen sind wenig plausibel. Tatsächlich gibt es Oberrad zahlreiche Grundstücke, die sich für das Vorhaben eignen und die sich entweder bereits in städtischem Eigentum befinden oder erworben bzw. gepachtet werden können. Insoweit soll der Magistrat beauftragt werden, von dem geplanten Vorgehen Abstand zu nehmen und das Vorhaben in üblicher Weise auf einem eigenen oder zu erwerbenden Grundstück zu realisieren. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Valentin Dillig Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.05.2019, M 65 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 65 = Annahme, NR 866 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 65 und NR 866 = Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 65 = Annahme, NR 866 = Ablehnung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 866 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4248, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 37 1